Ende einer Ära: Privatclub an der Küste von Punta del Hidalgo muss abgerissen werden
Die Gemeinde San Cristóbal de La Laguna hat einen entscheidenden juristischen Sieg im Kampf um die Rückgewinnung des öffentlichen Küstenstreifens von Punta del Hidalgo errungen. Die Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo) hat einen letzten rechtlichen Vorstoß der „Sociedad Recreativa Charco de la Arena“ abgeschmettert und damit die Abrissverfügung für das Clubgebäude und den Privatpool endgültig bestätigt. Die Bauten befinden sich seit 1963 unrechtmäßig an diesem Teil der Küste.
Letzte juristische Notbremse gezogen
Das höchste spanische Gericht hat einen Antrag auf Nichtigerklärung des Verfahrens, eingereicht von der Betreibergesellschaft, nicht einmal zur Prüfung zugelassen. Die Gesellschaft hatte nach ihrer verlorenen Kassationsbeschwerde vom vergangenen März eine angebliche Verletzung von Grundrechten geltend gemacht. Mit dieser Entscheidung, gegen die „keinerlei Rechtsmittel“ mehr möglich sind, setzt der Oberste Gerichtshof einen Schlussstrich unter einen jahrzehntelangen Rechtsstreit. In der Begründung heißt es, die Gesellschaft habe das Dringlichkeitsverfahren lediglich als verdeckten Versuch genutzt, um das inhaltliche Urteil erneut anzufechten, das längst rechtskräftig war.
Die Gemeinde handelt: Abriss bis zum 14. Juni gefordert
Gestärkt durch die Rückendeckung der ordentlichen Gerichtsbarkeit und des Obersten Gerichtshofs, hat das Stadtplanungsamt von La Laguna keine Zeit verloren. Die Stadtverwaltung hat bereits ein förmliches Schreiben an die Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof) geschickt, um die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vollstreckungsfristen zu erzwingen.
Der Gesellschaft bleibt eine letzte Frist: Bis zum 14. Juni 2026 muss sie das Urteil freiwillig vollstrecken. Konkret bedeutet das für den privaten Club:
- Den vollständigen Abriss des Vereinsgebäudes.
- Den Abriss des Pools, der auf den Felsen der Küste errichtet wurde.
- Die Wiederherstellung des natürlichen Geländes in seinen ursprünglichen Zustand vor der umstrittenen Konzession aus dem Jahr 1964.
Ein Erbe der Franco-Diktatur
Die Besetzung dieses Küstenabschnitts in Punta del Hidalgo reicht bis in die Hochphase der Franco-Diktatur zurück. Damals wurde die Privatisierung eines Teils der Küste erlaubt, sodass die Mitglieder des Clubs exklusiven Zugang zu diesem Naturraum hatten. Die Gemeinde La Laguna hat über Jahre hinweg argumentiert, dass der Erhalt dieser Anlagen gegen das spanische Küstenschutzgesetz (Ley de Costas) verstößt und den Anwohnern sowie Besuchern einen landschaftlich wertvollen Naturraum vorenthält.
Kein Spielraum mehr für den Club
Der Oberste Gerichtshof hat in seinem ablehnenden Beschluss unmissverständlich klargestellt, dass die Argumente der Club-Verteidigung lediglich „eine Meinungsverschiedenheit mit der Entscheidung dieser Kammer“ darstellten und keinesfalls eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte.
Die letzte Frist läuft
Sollten am 14. Juni die Bagger nicht mit den Abrissarbeiten begonnen haben, ist die Gemeinde La Laguna berechtigt, den Abriss selbst in Auftrag zu geben – und zwar auf Kosten der Clubleitung. Der Gemeindeverwaltung steht es dann frei, die millionenschweren Kosten für den Rückbau direkt beim Vorstand der Gesellschaft einzufordern.

