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Aufbereitet mit Hilfe künstlicher Intelligenz auf Grundlage spanischsprachiger Informationen. Quelle unter dem Artikel.
Ermittlungen gegen die Leitung eines privaten Seniorenheims auf Teneriffa
Die Kanarische Autonome Polizei – das Generalkorps der Kanarischen Polizei (CGPC) – ermittelt gegen die Leitung eines privaten Seniorenheims auf Teneriffa. Der Vorwurf: ein mögliches Delikt im Zusammenhang mit der Verletzung des Rechts auf Privatsphäre. Hintergrund ist die Entdeckung von Überwachungskameras in den Schlafzimmern der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung, unter denen sich auch Menschen mit Behinderung befinden, die besonderen Schutz benötigen.
Kameras filmten das tägliche Leben in privaten Räumen
In einer Mitteilung erklärt die Kanarische Regierung, die Geräte hätten es ermöglicht, die Aktivitäten des täglichen Lebens zu überwachen, die sich in diesen privaten Räumen abspielten. Im Zuge der Ermittlungen stellten die Beamten fest, dass die Leitung des Zentrums über keine Unterlagen verfügte, die ausdrücklich die Einwilligung der Bewohnerinnen und Bewohner oder ihrer gesetzlichen Vertreter belegten. Ebenso fehlten Nachweise über die Erfüllung der Informationspflicht zur Installation dieser Geräte.
Mögliche Verletzung der Privatsphäre und strafrechtliche Relevanz
Diese Fakten könnten eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre darstellen und ein im geltenden Strafgesetzbuch erfasstes Delikt begründen. Die Regionalregierung weist darauf hin, dass dieser Einsatz im Rahmen der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen den zuständigen Ministerien für Präsidentschaft, Sicherheit und öffentliche Verwaltung sowie für Soziales, Gleichstellung, Jugend, Kindheit und Familien erfolgt. Diese Vereinbarung sieht die Beteiligung der Autonomen Polizei an den Inspektionsaufgaben in sozialen Einrichtungen und Diensten vor.
Bessere Kontrolle der sozialen Einrichtungen auf den Kanarischen Inseln
Laut der Kanarischen Polizei ermöglichen diese Maßnahmen eine verbesserte Kontrolle und Aufsicht über die bestehenden Betreuungsangebote auf den Kanarischen Inseln. Dazu zählen Wohn-, Tages- und Nachtzentren, die Menschen in einer Situation der Pflegebedürftigkeit und allgemein ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung betreuen. Dabei werde besonderes Augenmerk auf den Schutz ihrer Rechte und Garantien gelegt, betont die Kanarische Polizei.
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