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13.726 illegale Ferienwohnungen auf den Kanaren enttarnt

Ministerium geht gegen illegalen Tourismuswohnungsmarkt vor

Das spanische Ministerium für Wohnungswesen und Stadtentwicklung (Mitma) hat Online-Plattformen über die Existenz von 86.275 illegalen Touristen- und Saisonwohnungen in Spanien informiert und sie aufgefordert, die entsprechenden Anzeigen zu entfernen. Allein auf den Kanarischen Inseln sind 13.726 solcher Unterkünfte betroffen – das ist etwa jede sechste der landesweit identifizierten illegalen Objekte. Wie das von Ministerin Isabel Rodríguez geleitete Ressort mitteilte, handelt es sich um Wohnungen, die zwar eine Registriernummer für die Kurzzeitvermietung beantragt hatten, diese aber wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen nicht erhalten haben.

Plattformen müssen Anzeigen umgehend löschen

Nach der offiziellen Benachrichtigung durch das Ministerium sind die verschiedenen Plattformen in diesem Sektor verpflichtet, die Anzeigen für diese Immobilien umgehend zu entfernen. Das Ministerium betonte in einer Mitteilung, dass dieselbe Wohnung gleichzeitig auf mehreren Portalen angeboten worden sein könnte. Diese koordinierte Aktion soll den undurchsichtigen Markt für illegale Ferienunterkünfte wirksam eindämmen.

Kanaren unter den Top-Regionen, Teneriffas Süden stark betroffen

Betrachtet man die autonomen Gemeinschaften, verzeichnet Andalusien mit 21.872 die höchste Zahl an widerrufenen Registrierungsanträgen. Es folgen die Valencianische Gemeinschaft (14.387), die Kanarischen Inseln (13.726), Katalonien (13.350) und die Region Madrid (5.893). Auf kommunaler Ebene führt die Stadt Madrid mit 5.344 abgelehnten Anträgen die Liste an, dicht gefolgt von Barcelona mit 5.005. Unter den Top-10-Gemeinden finden sich auch zwei kanarische Touristenhochburgen: San Bartolomé de Tirajana auf Gran Canaria (1.056 abgelehnte Anträge) sowie Adeje (1.019) und Arona (942) im Süden Teneriffas. Weitere stark betroffene spanische Gemeinden sind Marbella, Sevilla, Valencia, Málaga und Torrevieja.

Madrid fällt mit Saisonwohnungen aus dem Rahmen

Von den insgesamt 412.253 Registrierungsanträgen entfielen 320.620 (78 Prozent) auf den Tourismuswohnungssektor, die verbleibenden 91.608 Anträge (22 Prozent) betrafen Saisonwohnungen. Das Ministerium wies auf die „Anomalie“ in der Gemeinschaft Madrid hin, wo der Anteil der Saisonwohnungen an den abgelehnten Anträgen bei 83 Prozent (21.978) liegt. Seit Juli des vergangenen Jahres ist für die Vermarktung von Kurzzeitvermietungen auf Online-Plattformen ein spezieller Code verpflichtend. Diesen Code stellen die Grundbuchämter aus, und er wird über die Digitale Einheitliche Stelle (Ventanilla Única Digital) des Wohnungsministeriums an die Plattformen übermittelt. Nur mit diesem Code ist eine legale Vermietung möglich.

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