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Rückkehr-Drama um 1.600 Kinder: Marokko fordert Heimreise

Aufbereitet mit Hilfe künstlicher Intelligenz auf Grundlage spanischsprachiger Informationen. Quelle unter dem Artikel.

Migrationskonflikt spitzt sich zu

Nach dem massiven Zustrom von Migranten Ende Juli hat Marokko von Spanien die Rückführung von rund 1.600 unbegleiteten Minderjährigen gefordert, die sich derzeit unter der Obhut der nordafrikanischen Enklave Ceuta befinden. Der marokkanische Justizminister Abdellatif Ouahbi stellte klar, dass sein Land nicht bereit sei, seine Kinder und Jugendlichen im Stich zu lassen. Man sei kooperationsbereit – sowohl auf politischem als auch auf rechtlichem Wege –, um ihre Rückkehr zu ermöglichen.

Kein neuer Vorschlag: Bereits 2024 angekündigt

Die Forderung ist nicht neu: Bereits im Jahr 2024, anlässlich des Besuchs des kanarischen Regierungschefs Fernando Clavijo in Rabat, hatte der marokkanische Außenminister Naser Burita seine Bereitschaft signalisiert, die eigenen Minderjährigen wieder aufzunehmen. Doch der Rückführungsprozess ist an ein strenges Verwaltungs- und Gerichtsverfahren gebunden: Es müssen familiäre Bindungen nachgewiesen und der Schutz der Minderjährigen garantiert werden. Genau diese bürokratischen Hürden sieht Marokko als Hindernis für eine zügige Familienzusammenführung.

„So einfach geht das nicht“, erklärt Sandra Rodríguez, Generaldirektorin für Kinderschutz der kanarischen Regierung. Das spanische Schutzsystem erlaube keine automatische Abschiebung eines Minderjährigen, der sich in einer Notlage befinde. Jede Zusammenführung müsse sicherstellen, dass die Rückkehr unter Schutzbedingungen erfolge und das familiäre Umfeld in der Lage sei, das Kind aufzunehmen.

Komplexe Prüfverfahren und ihre Tücken

Bei Kindern, die unter kanarischer Vormundschaft stehen, kennt die Verwaltung die Familien und kann die Situation nachverfolgen. Anders sieht es bei unbegleiteten Migrantenkindern aus: Hier müsse die Existenz der familiären Bindung erst überprüft werden – ein Prozess, der sich erheblich in die Länge ziehen kann und bei dem auch internationale Sozialdienste eingebunden sind.

Angesichts dieser Gemengelage plädiert die Generaldirektorin dafür, den Rückführungsvorschlag auf staatlicher Ebene und durch ein bilaterales Abkommen mit Marokko anzugehen. Wenn der Wille zur Aufnahme der Kinder vorhanden sei, müsse man konkretisieren, wie die Rückkehr vonstattengehen solle, unter welchen Bedingungen und mit welchen Garantien. All dies – so betont sie – müsse unter Berücksichtigung und Priorisierung der Meinung der betroffenen Kinder selbst geschehen.

Selbst wenn alle notwendigen Garantien für eine Zusammenführung erbracht würden, verteidigt Rodríguez: „Man muss den Kindern zuhören.“ Wenn ein Kind zu seiner Familie zurückkehren wolle, müsse das festgelegte Verfahren befolgt werden: „Es darf keine Zwangsmaßnahme sein“, warnt sie.

Ein Fall aus der Praxis: Zwei Jahre für eine Familienzusammenführung

Die Generaldirektorin veranschaulicht die Komplexität solcher Prozesse an einem konkreten Fall: Einem auf den Kanaren betreuten Mädchen wurde kürzlich nach über zwei Jahren Arbeit die Zusammenführung mit ihrem in Frankreich lebenden Vater ermöglicht. Der Fall erforderte den Nachweis, dass die Beziehung tatsächlich besteht. Laut Rodríguez können solche Verfahren von Telefonaten und Kontaktaufnahmen mit Verwandten bis hin zu Besuchen mit technischem Personal und sogar DNA-Tests reichen.

„Kinder müssen geschützt werden, egal woher sie kommen“, sagt sie nachdrücklich.

Auf den Kanaren habe es bisher kaum Fälle von Rückführungen von Minderjährigen in ihre Herkunftsländer gegeben. Wenn sie vorkämen, dann stets aufgrund des eigenen Willens des Kindes. Allerdings verzeichnet die Behörde in der gesamten Legislaturperiode zwischen 20 und 50 Zusammenführungen mit Verwandten, die in anderen europäischen Ländern leben.

Ceuta: Eine außergewöhnliche Situation verlangt neue Antworten

Das Ausmaß der Ereignisse in Ceuta zwingt jedoch dazu, das Szenario neu zu bewerten. Die Ankunft von rund 1.600 Minderjährigen innerhalb weniger Tage ist eine Ausnahmesituation, die nach Ansicht von Rodríguez nicht exakt mit den üblichen Fällen des Schutzsystems gleichgesetzt werden kann. Dieses System wurde 1996 konzipiert, um auf Notlagen in einem völlig anderen Kontext zu reagieren.

„Was wir gerade erleben, ist eine völlig andere Dimension“, stellt sie fest und regt an, zu prüfen, ob die Ankunft unbegleiteter Migrantenkinder spezifische Protokolle erfordert. Die Stadt Ceuta musste bereits Schulgebäude zur Unterbringung der Kinder freimachen, während der Beginn des Schuljahres unmittelbar bevorsteht. Hinzu kommt, dass das Verfahren für ihre Überstellung – das auch auf die Kanaren angewendet wird – sich über mehr als einen Monat hinziehen kann.

„Kann Ceuta dieses Kinderschutzsystem aufrechterhalten? Kann es diese Kinder während des Verfahrens angemessen versorgen?“, fragt Rodríguez offen. „Ich weiß es nicht, ich kann es nicht beantworten“, gesteht sie ehrlich ein.

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