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Eigentümer-Schock am Grundbuchamt: Formular fordert das Gegenteil

Aufbereitet mit Hilfe künstlicher Intelligenz auf Grundlage spanischsprachiger Informationen. Quelle unter dem Artikel.

Skurriler Vorfall am Grundbuchamt: Eigentümer erhalten Formular mit gegenteiligem Inhalt

Die „Plattform der Betroffenen des Tourismusgesetzes“ (PALT) hat einen schwerwiegenden Vorfall am Grundbuchamt Nr. 2 von San Bartolomé de Tirajana (Gran Canaria) angeprangert. Mehrere Eigentümer, die dort ihre Ablehnung gegen eine mögliche touristische Zweckbindung ihrer Wohnungen erklären wollten, erhielten nach Angaben der Organisation ein Formular, das eine völlig andere Botschaft vermittelte: Es enthielt einen Antrag zur Eintragung der touristischen Nutzung genau jener Immobilien.

„Kafkaeske“ Erfahrung: Der Kampf gegen den eigenen Antrag

In einer offiziellen Stellungnahme bezeichnet die Plattform das Erlebte als „kafkaesk, überraschend und zutiefst besorgniserregend“. Die Organisation, die sich für die Rechte von Eigentümern im Angesicht der neuen Tourismusregulierung einsetzt, kritisiert: „Es ist unannehmbar, dass ein Eigentümer zum Grundbuchamt gehen muss, um zu erklären, dass er keine touristische Zweckbindung seiner Immobilie autorisiert, und dann in den Unterlagen, die ihm ausgehändigt werden, auf einen Antrag mit genau gegenteiligem Inhalt stößt.“

Die Situation sei so absurd, dass sie eine öffentliche Erklärung erfordere. Die betroffenen Eigentümer fordern nun Transparenz von der Behörde. Die Plattform fordert das Grundbuchamt auf, den genauen Zweck dieses Formulars zu erläutern und darzulegen, warum es einer Person ausgehändigt wurde, die sich ausdrücklich gegen eine Änderung des Registrierungsstatus ihrer Immobilie aussprechen wollte.

Der Fall: Eigentümerin will Widerspruch einlegen, erhält Antragsformular

Konkret schildert die Plattform den Fall einer Eigentümerin, die das Grundbuchamt mit einem Schreiben aufsuchte, um klarzustellen, dass sie weder eine Änderung der grundbuchrechtlichen Situation ihres Eigentums noch eine nicht von ihr beantragte touristische Zweckbindung autorisiere. Doch beim Einreichen des Dokuments wurde ihr ein Formular ausgehändigt, dessen Inhalt ihrer Absicht diametral entgegengesetzt war. In dem Formular befand sich ein Abschnitt, in dem ausdrücklich „die Aufnahme der touristischen Nutzung [des Grundstücks und der Immobilie…]“ beantragt wurde.

Für die PALT wirft dieser Vorfall eine zentrale Frage auf: „Wer entscheidet eigentlich über die grundbuchrechtliche Bestimmung von Immobilien und auf welcher rechtlichen Grundlage?“ Die Organisation verlangt, dass jede Eintragung einer touristischen Zweckbindung oder Nutzungseinschränkung nur mit der ausdrücklichen und individuellen Zustimmung des Eigentümers oder auf Basis eines entsprechenden rechtlichen Titels erfolgen darf.

Forderungen nach Transparenz und rechtlichen Schritten

Die Plattform fordert zudem, dass Eigentümer formell benachrichtigt werden müssen, sobald ein Betreiber, ein Projektentwickler oder ein Dritter Unterlagen zur Eintragung einer touristischen Zweckbindung oder Nutzungseinschränkung für ihre Immobilien einreicht. „Es muss sichergestellt sein, dass der ausdrückliche Wille des Eigentümers dokumentiert wird und keine Eintragungen ohne entsprechende Rechtsgrundlage erfolgen“, so die Organisation.

Hintergrund: Umstrittene Aussagen des Grundbuchrichters

Die Aktion der Plattform erfolgte als Reaktion auf öffentliche Äußerungen des Grundbuchrichters von San Bartolomé de Tirajana Nr. 2 zur Anwendung der neuen Tourismusgesetzgebung. Laut Informationen der PALT soll der Richter erklärt haben, dass alle Komplexe mit horizontalem Eigentum künftig als Tourismusbetriebe gelten würden und Apartments sowie Bungalows den Status von „Beherbergungseinheiten“ erhielten. Zudem soll er angedeutet haben, dass bei Uneinigkeit der Eigentümer eine Gesetzesänderung im kanarischen Parlament notwendig sei.

Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat die Plattform ein Musterschreiben für betroffene Eigentümer erstellt. Dieses dient dazu, formell Widerspruch einzulegen und eine Warnung (sogenanntes „apercibimiento preventivo“) gegen mögliche restriktive Grundbucheintragungen zu äußern. Das Schreiben ist an das Grundbuchamt gerichtet und soll dokumentieren, dass der Eigentümer keine Autorisierung für eine touristische Zweckbindung oder Einschränkungen seines Eigentums durch Dritte erteilt.

Die PALT kündigte an, die vom Grundbuchamt ausgehändigten Unterlagen individuell zu prüfen und weiterhin alle geeigneten administrativen und gerichtlichen Wege zu beschreiten. „Wir werden keinen Schritt zurückweichen“, betont die Organisation und fordert, dass jede Anwendung der neuen Tourismusregelung klar, legal und unter Wahrung der Eigentumsrechte erfolgen müsse.

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