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Anwältin nutzt KI für erfundene Verteidigung – Gericht prüft Konsequenzen

Schwerer Vorwurf: KI soll Verteidigungsstrategie gefälscht haben

Ein spektakulärer Fall beschäftigt die Justiz auf den Kanarischen Inseln: Der Oberste Gerichtshof der Kanaren (TSJC) prüft, ob eine Rechtsanwältin die Verteidigung ihres Mandanten auf offenbar von einer Künstlichen Intelligenz (KI) erfundene Fakten gestützt hat. Der Klient, ein heute über 80-Jähriger, war zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt worden, weil er seine Enkelin und seine Stiefenkelin sexuell missbraucht hatte. Die Anwältin soll in ihrem Rechtsmittel vor dem TSJC auf Gerichtsurteile und juristische Literatur verwiesen haben, die schlichtweg nicht existieren.

“Inventierte” Nachweise: Gericht übt scharfe Kritik

In seinem Beschluss stellt das hohe kanarische Gericht unmissverständlich klar: Die von der Verteidigerin zitierten Urteile und die angebliche Fachliteratur entbehrten “jeglicher Mindestanforderung an Sorgfalt und Wahrhaftigkeit, die von jedem juristischen Schriftstück eines Rechtsanwalts erwartet werden müssen”. Die Richter führen weiter aus, dass die zur Untermauerung der Verteidigung vorgelegten Gerichtsentscheidungen “erfunden” seien. “Weder die Aktenzeichen noch die Daten stimmen – in 99 Prozent der Fälle sind sie schlichtweg falsch”, heißt es in der Entscheidung. Auch die wörtlichen Zitate seien in ihrer Gesamtheit nicht auffindbar. Das Gericht hegt keinen Zweifel daran, dass diese “mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz generiert und keinerlei Überprüfung unterzogen wurden – ein äußerst verwerfliches Vorgehen”.

Unabhängig von der Frage des Fehlverhaltens der Anwältin wies der TSJC das Rechtsmittel des Verurteilten zurück. Damit bleibt es bei der Verurteilung zu 18 Jahren Haft.

Die Tat: Jahrelanger Missbrauch an den eigenen Enkelkindern

Die Taten, die dem Urteil zugrunde liegen, wiegen schwer. Dem Täter wird vorgeworfen, sich über Jahre hinweg an zwei Mädchen vergangen zu haben. Bei dem ersten Opfer handelte es sich um die Stiefenkelin des Mannes – die Tochter der Lebensgefährtin seines Sohnes. Das Kind war gerade einmal sieben Jahre alt, als die Übergriffe begannen. Da die Mutter des Mädchens in Schichtarbeit tätig war, wurde der Angeklagte mit der Betreuung des Kindes betraut – und nutzte diese Position schamlos aus. Im Laufe des Jahres 2017 kam es mindestens dreimal zu sexuellen Handlungen, darunter auch zum vollendeten Geschlechtsverkehr.

Das zweite Opfer war seine leibliche Enkelin. Die Übergriffe auf das damals elfjährige Mädchen fanden ebenfalls mehrfach im selben Haus statt und umfassten intime Berührungen, jedoch keinen Geschlechtsverkehr. Obwohl der Angeklagte im ersten Fall nicht der leibliche Großvater des Kindes war, stellte das Gericht fest, dass er eine vergleichbare Vertrauens- und Autoritätsposition innehatte, die er für seine Taten ausnutzte. Die Missbrauchsserie endete erst, als die Taten ans Licht kamen.

Verteidigungsstrategie: Anträge auf Verfahrensfehler gescheitert

Vor dem Obersten Gerichtshof versuchte der Verurteilte, das Urteil der Vorinstanz mit formalen Gründen anzufechten. So argumentierte er, die Aussagen der minderjährigen Opfer seien zu Unrecht als sogenannte “vorweggenommene Beweise” (pruebas preconstituidas) in den Prozess eingeführt worden. Zudem sei die Aussage von Zeugen in der mündlichen Verhandlung zugelassen worden, ohne dass dies zuvor vereinbart worden sei. Das TSJC wies diese Einwände jedoch entschieden zurück. Die Richter betonten, dass die aufgezeichneten Aussagen der Mädchen, die zum Zeitpunkt der Vernehmung noch minderjährig waren, zulässig gewesen seien. Zudem hätten die Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits über 14 Jahre alt waren, persönlich vor Gericht aussagen können – geschützt hinter einer Trennwand (biombo).

“Erdrückende” Aussagen der Opfer

Das kanarische Obergericht stellte klar, dass die vom Provinzgericht (Audiencia Provincial) erhobenen Beweise “dem Maßstab der Rechtmäßigkeit, den rechtlichen Garantien, der Unmittelbarkeit, der Öffentlichkeit und der Chancengleichheit” genügten. Die Beweislage sei so erdrückend, dass sie die Unschuldsvermutung des Angeklagten “eindeutig widerlegt” habe. Besonders die Aussage der Stiefenkelin wurde als “vernichtend” bewertet. Sie schilderte detailreich, wie ihre Mutter sie jeden Tag beim Angeklagten ablieferte, bevor sie zur Arbeit ging. Der Täter sei dann für den Schulweg zuständig gewesen.

Der Angeklagte selbst hinterließ bei den Richtern einen denkbar schlechten Eindruck. Seine Einlassungen wurden als “unglaubwürdig, inhaltsleer” beschrieben. Er habe “ausweichend geantwortet, sich auf angebliche Erinnerungslücken berufen und die Vorwürfe nicht klar und eindeutig bestritten”. Ein von ihm vorgelegtes Dokument, das eine Alkoholabhängigkeit seit seinem 19. Lebensjahr belegen sollte, änderte nichts an der Bewertung. Auf Nachfrage räumte er zwar ein, die Mädchen berührt zu haben, behauptete jedoch, dies sei aus Zuneigung und ohne böse Absicht geschehen. Das Gericht schenkte dieser Schutzbehauptung keinen Glauben.

Milderes Gesetz für den Täter

Obwohl die Taten vor dem Inkrafttreten des neuen Sexualstrafrechts im Jahr 2022 begangen wurden, wandte die Audiencia Provincial bei der Urteilsfindung das für den Täter günstigere neue Gesetz an. Dies führte dazu, dass der Angeklagte nicht – wie ursprünglich angeklagt – wegen “Missbrauchs”, sondern wegen “sexueller Aggression” verurteilt wurde, was jedoch aufgrund der neuen Rechtslage zu einer geringeren Strafe führte als nach altem Recht möglich gewesen wäre. Das Gericht bestätigte die Angemessenheit dieser Entscheidung.

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