gericht stoppt amnestie illegale wohnungen arguineguin

Gericht stoppt Amnestie für 37 illegale Wohnungen in Arguineguín

Gerichtsurteil bestätigt Bauverstöße

Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil, das die Illegalität von 37 ohne Baugenehmigung errichteten Wohnungen im Erdgeschoss der Urbanisation Monte Carrera in Arguineguín bestätigt, hat die Gemeindeverwaltung von Mogán zum Stopp eines Regularisierungsverfahrens gezwungen. Dabei handelt es sich um den sogenannten „Programm für Maßnahmen im städtischen Raum“ (PAMU), eine private Initiative, die genau diese Immobilien durch die Abtretung von Grundstücken legalisieren wollte. Das Verfahren wurde ausgesetzt, um zu prüfen, wie das jüngste Gerichtsurteil diesen Plan beeinflusst. Dies bestätigten Gemeindequellen und der für Stadtplanung zuständige Stadtrat von Mogán, Mencey Navarro, gegenüber der Zeitung Canarias 7.

Architektin warnte frühzeitig vor Risiken

Bereits in dem Gutachten, das den Weg für die Bearbeitung des PAMU freigab, hatte die Gemeindearchitektin gewarnt, dass der laufende Rechtsstreit Auswirkungen auf das Verwaltungsverfahren zur Legalisierung der Wohnungen haben könnte und dies juristisch bewertet werden müsse. In einem Urteil vom 31. März wies die Richterin am Gericht Erster Instanz (Verwaltungsrechtliche Abteilung) in Las Palmas de Gran Canaria den Einspruch der bauausführenden Firma Carrera Ground Floor gegen die bereits seit Januar 2022 rechtskräftige Anordnung zur Wiederherstellung der gebrochenen Bauvorschriften durch die Gemeinde Mogán ab.

Wände während der Pandemie illegal entfernt

Das Urteil stellte fest, dass die Arbeiten während der COVID-19-Pandemie ohne Genehmigung durchgeführt wurden und aus dem Abriss von Kellermauern bestanden, um illegale Wohnungen einzurichten. Die ursprüngliche Baugenehmigung von März 2005 erlaubte maximal zwei Stockwerke. Das Gebäude wurde jedoch mit drei Etagen errichtet, was gegen die geltenden Bauvorschriften der Zone verstieß. Um den Abriss der zu viel gebauten Etage zu vermeiden, kam es im April 2011 zu einer Legalisierungsvereinbarung. Die Lösung bestand darin, das Erdgeschoss mit einer Umfassungsmauer zu verschließen und es in einen geschlossenen Keller zu verwandeln.

Promotor baute erneut illegal aus

Im Jahr 2020 jedoch, wie aus Protokollen der Lokalpolizei nach Anzeigen von Anwohnern und bestätigenden Sachverständigengutachten hervorgeht, riss die Baufirma genau diese Verschlussmauern wieder ein, um dort die 37 neuen Wohnungen und drei Gewerbeeinheiten zu bauen. Das Gericht urteilte, dass durch den Abriss der Mauern und die Eröffnung dieser Wohnungen ohne Genehmigung die Urbanisation wieder drei bewohnbare Etagen hatte und somit erneut gegen das Recht verstieß.

Gemeinde hatte Regularisierung bereits auf den Weg gebracht

Nur einen Monat vor Erlass dieses Urteils hatte das Plenum der Gemeindeverwaltung von Mogán mit den Stimmen der regierenden Gruppe (Juntos por Mogán) grünes Licht für die Einleitung des PAMU gegeben, das genau diese Bauverstöße amnestieren soll. Die private Initiative schlug vor, der Gemeinde 625 Quadratmeter Land zu überlassen, im Gegenzug für eine Baurechtserweiterung von 3.120 Quadratmetern, die der Promotor zur Legalisierung der 37 Wohnungen und drei Geschäfte benötigt. Im Februar autorisierte die Lokalregierung, das Projekt einer vereinfachten Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen.

Opposition und Anwohner leisten Widerstand

Juan Manuel Gabella, Stadtrat von Nueva Canarias-Bloque Canarista (NC-Bc), hatte am 10. April ein Schreiben an die Bürgermeisterin, den Gemeindesekretär und die Rechtsberatung gesandt. Darin forderte er nicht nur Klarstellung über die juristischen Konsequenzen des neuen Urteils für das Legalisierungsverfahren, sondern kritisierte auch, dass das PAMU fortgeführt wurde, ohne dass die Baufirma den Nachweis über das Eigentum an den zu übertragenden Grundstücken erbracht hatte. Der Stadtrat erinnerte daran, dass die Gemeinde Mogán selbst diese Eigentumsbescheinigung von der Firma angefordert hatte und diese nicht vorgelegt wurde.

Auch die Eigentümergemeinschaft des Komplexes, Monte Carrera Green Garden Club, lehnte das vom Promotor vorangetriebene Legalisierungsmanöver entschieden ab und sandte am 6. März ein Schreiben an die Gemeinde, in dem sie die sofortige Einstellung des Verfahrens forderte. Die Anwohner warnten, dass die Grundstücke, die die Firma im Tausch gegen mehr Baumasse an die Gemeinde abtreten will, tatsächlich Gemeinschaftseigentum seien. Sie erklärten zudem, dass diese Initiative nie ordnungsgemäß unter den Eigentümern diskutiert wurde und sie ihre Zustimmung für einen solchen Zweck nicht erteilt hätten.

Ebenfalls beantragte der Unternehmer Juan Manuel Pérez León formell den Stopp des Verfahrens in einer verwaltungsrechtlichen Beschwerde. Darin behauptete er, dieses Projekt schaffe einen „Sogeffekt für bauliche Irregularitäten“, da es die Konsolidierung von Schwarzbauten ermögliche.

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