Urlaubsbeginn mit Faustschlägen
Ein 77-jähriger Tourist aus Finnland ist wegen eines Gewaltdelikts im Bereich der häuslichen Gewalt verurteilt worden. Der Mann, Mauri O. P., schlug seine Lebensgefährtin direkt nach ihrer Ankunft am Flughafen von Gran Canaria mit Faustschlägen. Das Paar war auf die Insel gereist, um dort die Osterferien zu verbringen. Die Richterin Victoria Rosell von der für Gewalt gegen Frauen zuständigen Gerichtsabteilung 4 in Las Palmas de Gran Canaria verhängte gegen den Verurteilten eine Annäherungsverbotsverfügung. Ihm ist es für die nächsten acht Monate verboten, sich seiner Partnerin auf weniger als 500 Meter zu nähern. Dies geschieht in Anwendung von Artikel 153.1 des spanischen Strafgesetzbuches.
Zeugen beobachten Attacke im Ankunftsterminal
Der Vorfall ereignete sich am vergangenen Freitag, dem 20. März, kurz vor 14:00 Uhr in der internationalen Ankunftshalle des Flughafens Gran Canaria. Nach einem heftigen Streit mit seiner Partnerin versetzte der Mann ihr plötzlich mindestens zwei Faustschläge, wie Augenzeugen berichteten. Mehrere Reinigungskräfte und private Sicherheitskräfte beobachteten die Aggression. Sie sahen auch, wie der Angreifer seine Partnerin mit einer Tasche oder einem Rucksack auf den Rücken schlug. Die Sicherheitskräfte informierten umgehend die Nationalpolizei, damit das Opfer versorgt und der Täter festgenommen werden konnte.
Festnahme trotz fehlender Anzeige des Opfers
Die angegriffene Frau erstattete zwar selbst keine Anzeige, doch aufgrund der übereinstimmenden Aussagen mehrerer Zeugen wurde der Mann noch am Freitag festgenommen. Nach einer Nacht in der Arrestzelle wurde er am Samstag dem Haftrichter vorgeführt. Vor Gericht einigte sich Mauri O. P., der von einem Pflichtverteidiger betreut wurde, mit der Staatsanwaltschaft auf einen Strafbefehl. Er gestand die Tat und wurde zu 30 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Zusätzlich verliert er für acht Monate das Recht, Waffen zu besitzen oder zu führen. Das bereits verhängte Annäherungsverbot von 500 Metern zu seinem Opfer – an dessen Wohnort, Arbeitsplatz oder jedem anderen frequentierten Ort – gilt ebenfalls für acht Monate.
Konsequenzen auch im Hotel und in der Heimat
Das Paar hatte eine Unterkunft in einem Hotel in der Touristenanlage Puerto Rico in Mogán gebucht. Das Gericht informierte die Hotelverwaltung über das Urteil, damit diese entsprechend handeln kann. Beide stammen aus der finnischen Gemeinde Joutseno (etwa 70.000 Einwohner), die vor allem für ihre Zelluloseindustrie bekannt ist. Auch dort muss der Verurteilte das Annäherungsverbot gegenüber seiner Partnerin einhalten, da das Urteil auch in Finnland Gültigkeit besitzt.

