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Schwere Vorwürfe gegen vier Polizei-Vorgesetzte auf Gran Canaria

Anzeige geht über Mobbing-Vorwurf hinaus

Die Anzeige, die eine Beamtin der Policía Canaria gegen vier Vorgesetzte der Behörde erstattet hat, beschränkt sich nicht nur auf den zunächst bekannt gewordenen Vorwurf des Mobbings am Arbeitsplatz. Nach Informationen dieses Zeitung bei Quellen des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln (TSJC) wirft die Beamtin den Beschuldigten in ihrer Schilderung der Ereignisse, auf Indizienbasis, drei weitere Straftaten vor: Amtsmissbrauch, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und sexuelle Belästigung.

Richter leitet Vorermittlungen ein

Der für den Untersuchungsrichterplatz 4 in Las Palmas de Gran Canaria zuständige Richter hat bereits Vorermittlungen eingeleitet. Er hat für den 10. März vier Beschuldigte als Zeugen unter dem Status „Untersuchte“ geladen: einen Inspektor, einen Subinspektor, einen Offizier und einen Polizeibeamten. Zuvor muss die klagende Beamtin vor diesem Gericht erscheinen, um ihre Aussage zu bestätigen und als Geschädigte im Verfahren handeln zu können. Justizkreise präzisieren, dass diese vier Delikte in der Anzeige der Beamtin enthalten sind. In dieser frühen Phase des Verfahrens und in Erwartung der Anhörung der Klägerin und der Beschuldigten sowie der Analyse der Indizien hat der ermittelnde Richter die Tatbestände noch nicht rechtlich eingeordnet. Die Untersuchung ist vertraulich.

Interne Ermittlungen und Versetzungen

Die Generaldirektion für Sicherheit der Regierung der Kanarischen Inseln informierte am vergangenen 20. Februar über die Einleitung einer vertraulichen Untersuchung gegen diese vier Vorgesetzten, nachdem sie von deren Vorladung als Beschuldigte erfahren hatte. In einer an die Medien versandten Mitteilung erklärte das für Sicherheit zuständige Ministerium unter Nieves Lady Barreto (CC), dass die Policía Canaria am 10. Februar eine E-Mail mit diesen Vorladungen erhalten habe und drei Tage später die interne Ermittlungseinheit beschlossen habe, ein Verfahren zur Informationsbeschaffung zu eröffnen. Die von David del Pino (beurlaubter Subkommissar der Policía Canaria) geleitete Generaldirektion für Sicherheit gab in dieser Mitteilung keine Einzelheiten zu den Anschuldigungen gegen die vier Vorgesetzten preis, kündigte jedoch deren Versetzung in eine andere Einheit an sowie die Garantie, dass sie nicht mit der klagenden Beamtin in denselben Dienstzeiten zusammentreffen würden.

Praktische Probleme der Trennung

Tatsächlich leisteten zwei der angezeigten Polizisten (die mit dem höchsten Rang) bereits Dienst in einer anderen Einheit als der, der die anzeigende Beamtin angehört. Diese Beamtin steht zudem seit Monaten aufgrund dieser Vorkommnisse im Krankenstand. Nach von dieser Zeitung konsultierten Quellen wurde intern die Versetzung der anderen beiden Beamten, die sehr wohl mit ihr in Kontakt kamen, mitgeteilt. Dieselben Quellen weisen jedoch darauf hin, dass es auf Gran Canaria nur eine Hauptwache gibt, was es schwierig macht, ein Zusammentreffen auf dem Gelände ganz zu vermeiden.

Höchstrangiger Beschuldigter in anderem Verfahren

Der ranghöchste unter den Beschuldigten ist Ángel Nichel Acosta, ein Inspektor, der als Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die umstrittenen Eignungsprüfungen zur Aufnahme von 141 Beamten in die Policía Canaria (fünfter Jahrgang) fungierte. Dieses Auswahlverfahren wird von der Staatsanwaltschaft der Provinz Las Palmas untersucht, nachdem eine Gruppe von Bewerbern ein Muster von Unregelmäßigkeiten in allen Phasen angezeigt hatte. Unter diesen mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten, die der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht wurden, bezogen sich die Anzeigenden auf die Verletzung der Pflicht zur Enthaltung durch Acosta, da er Bewerber innerhalb der fünf Jahre vor der Ausschreibung des Auswahlverfahrens unterrichtet hatte. Zur Untermauerung dieser Anschuldigungen legten die Bewerber unter anderem ein 70-minütiges Tonband mit einer dieser Unterrichtsstunden vor, die der heutige Inspektor in der von seiner Lebenspartnerin betriebenen Privatakademie erteilte. Trotzdem lehnte die Regierung der Kanarischen Inseln über die Generaldirektion für Studien, Ausbildung und Forschung in der öffentlichen Sicherheit die in zwei Instanzen vorgelegten Ablehnungsgesuche ab und akzeptierte die vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorgebrachten Erklärungen.

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