Drei Jahre Fischverbot für illegalen Fang eines Engelhais
Das Strafgericht Nr. 3 in Arrecife auf Lanzarote hat den Bürger H.H. wegen eines Vergehens gegen Flora und Fauna durch den Fang einer geschützten Art verurteilt. Ihm wurde zur Last gelegt, im Jahr 2023 ein Exemplar eines Engelhais gefangen zu haben – eine Art, die vom Aussterben bedroht und durch kanarische, spanische, europäische und internationale Gesetze streng geschützt ist. Das nun rechtskräftige und nicht mehr anfechtbare Urteil verhängt eine dreijährige besondere Untersagung der Ausübung des Fisch- und Jagdrechts, eine Geldstrafe von 18 Monaten mit einem Tagessatz von 8 Euro sowie die Zahlung der Gerichtskosten.
Anzeige durch Umweltvereinigung nach Social-Media-Posts
Die kanarische Umweltvereinigung ADACIS hatte die Strafverfolgung initiiert. Wie sie in einer Mitteilung darlegt, erstattete sie im November 2023 Anzeige beim Naturschutzdienst der Guardia Civil (SEPRONA) auf Lanzarote gegen H.H. Grund war die Kenntnis vom Fang und der Zerlegung mindestens eines Engelhais (Squatina squatina), über die in jener Zeit in sozialen Medien berichtet worden war. Für ADACIS ist dies bereits die zweite Verurteilung, bei der sie als Nebenklägerin gegen illegale Fischerei auf geschützte Meerestiere auftrat. Im November 2023 war bereits ein Mann verurteilt worden, der international mit dem Fang geschützter Rochen- und Haifischarten auf Lanzarote geworben hatte.
Klare Rechtsverstöße trotz bekannter Schutzbestimmungen
Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass der Angeklagte wissentlich gegen die besonderen Schutzvorschriften für diese Art verstoßen habe. Der Fang des Engelhais in den Gewässern vor Lanzarote ist durch eine Reihe von Verordnungen strikt verboten, darunter verschiedene spanische Ministerialerlasse, EU-Verordnungen (wie die EU 123/2020 und 40/2013) sowie das spanische Verzeichnis bedrohter Arten. Der Engelhai zählt nicht zu den Arten, die im Rahmen der Freizeitfischerei gefangen werden dürfen.
Urteil als wichtiges Signal für den Artenschutz
ADACIS bewertet das Urteil positiv. Es stelle einen positiven und relevanten rechtlichen Präzedenzfall für die gesamte kanarische Gesellschaft, ihre öffentlichen und privaten Institutionen und für den effektiven Schutz der empfindlichen Meeresbiodiversität der Inseln und ihrer bedrohtesten Arten dar. „Die wiederholten Anstrengungen, Investitionen und Arbeiten mehrerer Inselverwaltungen, die den wirksamen Schutz dieser Tiere gewährleisten sollen, sowie die umfangreichen wissenschaftlichen Studien von Universitäten und Nichtregierungsorganisationen zur Verhinderung des Aussterbens des Engelhais im Archipel dürfen in keiner Weise durch die Haltung verantwortungsloser Personen geschädigt werden, die das Leben dieser Tiere angreifen und das kanarische Naturerbe schwer beschädigen“, heißt es in der Stellungnahme der Vereinigung.
Engelhai: Entscheidend für Ökosystem und Tourismus
ADACIS betont die immense Bedeutung jedes einzelnen Tieres: „Das Leben eines einzigen Engelhais kann entscheidend für das Überleben der Art auf den Kanaren sein. Diese Art spielt eine wesentliche Rolle im marinen und küstennahen ökologischen Ökosystem und trägt mit ihrer Präsenz durch die Beobachtung bei Freizeitaktivitäten wie dem Tauchen in zahlreichen Tauchzentren zur Wirtschaft der Inseln bei.“ Die Vereinigung sieht in dem Urteil einen weiteren Schritt im unerlässlichen Schutz des Engelhais und anderer geschützter Meerestiere, die auf den Kanaren häufig Opfer von Wildererei werden. Der Kampf gegen die Straflosigkeit schädlicher Praktiken erfordere das feste Engagement der öffentlichen und privaten Institutionen sowie der Bürger selbst. ADACIS ermutigt die Bevölkerung, den zuständigen Behörden jeden ähnlichen Vorfall auf jeder der Inseln zu melden.

