Verurteilte Beamtin nach La Aldea auf Gran Canaria versetzt
Das spanische Ministerium für digitale Transformation und öffentliche Verwaltung hat eine wegen Veruntreuung verurteilte Intervenientin an die Gemeindeverwaltung von La Aldea de San Nicolás auf Gran Canaria versetzt. Irene López Díaz war zuvor in der nordspanischen Gemeinde Noja tätig und wurde vom Tribunal de Cuentas, dem Obersten Rechnungshof, zur Rückzahlung von mehr als 725.000 Euro verurteilt. Ihre Ernennung wurde am vergangenen Donnerstag, dem 5. März, im offiziellen Staatsanzeiger veröffentlicht. Sie soll ihr neues Amt in den kommenden Tagen antreten.
Verurteilung wegen verdeckter Gemeindekonten
Laut dem Urteil 5/2025 des Tribunal de Cuentas vom Oktober letzten Jahres wurde López Díaz, ehemals stellvertretende Intervenientin des Rathauses von Noja, zur Rückzahlung von 725.404,98 Euro verurteilt. Grund war die Schädigung öffentlicher Gelder durch die irreguläre Führung eines verdeckten Gemeindekontos zwischen 2019 und 2021. Der geschädigte Gemeinderat gab bekannt, dass die Beamtin eigenmächtig ein Konto bei der Bank Bankinter auf den Namen der Gemeinde eröffnete und führte, ohne dessen Existenz offenzulegen. Von diesem Konto aus tätigte sie nicht gerechtfertigte Abhebungen und überwies Gelder auf private Konten, darunter auch auf Konten, die auf den Namen ihrer Mutter liefen.
Neue Position trotz anhängigem Rechtsmittel
Die Gemeinde Noja (2.600 Einwohner) erstattete im Januar 2024 Anzeige und wurde dabei vom Staatsanwaltschaft unterstützt. Die Unregelmäßigkeiten hatten sich bereits in den Jahren 2017 bis 2021 ereignet. Die neue Intervenientin für La Aldea wurde als direkt verantwortliche Rechnungsführerin für den entstandenen Schaden erklärt und ist zur vollständigen Rückerstattung verpflichtet. Da das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig ist – ein Rechtsmittel ist anhängig –, kann sie ihren Dienst vorerst weiter ausüben. Ihr Vorgänger auf dem Posten in La Aldea de San Nicolás wurde seinerseits nach Granadilla auf Teneriffa versetzt.

