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Neue Verkehrsregeln 2026: V-16-Blitzlicht ersetzt Warndreieck

Neue Kontrollen auf Teneriffas Straßen

Die Guardia Civil führt auf Spaniens Straßen, und damit auch auf denen Teneriffas, neue Kontrollkampagnen durch. Je nach Jahreszeit konzentrieren sich die Beamten dabei auf die gründliche Überprüfung verschiedener Fahrzeugteile. Ziel dieser Operationen ist es, die Verkehrssicherheit zu verbessern und verbotene oder gefährliche Gegenstände zu entdecken. Die Verkehrspolizisten wollen die Fahrer außerdem für die neuen, ab 2026 geltenden Verkehrsvorschriften sensibilisieren.

200 Euro Strafe ohne V-16-Blitzlicht

Ab dem kommenden Jahr wird das Mitführen des neuen V-16-Notfallblitzlichts zur Pflicht. Wer es nicht dabei hat, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro rechnen. Die Dirección General de Tráfico (DGT), die spanische Verkehrsbehörde, erinnert daran, dass die Blitzleuchte an einem praktischen Ort – wie im Handschuhfach oder in der Seitentür – griffbereit liegen sollte, um im Notfall schnell darauf zugreifen zu können. Die Verkehrsbeamten verabschieden sich von den alten Warndreiecken und heißen die neue Notfallleuchte willkommen.

Ausnahme für ausländische Fahrzeuge

Allerdings gilt diese Lichtpflicht nur in Spanien. Fahrzeuge, die in anderen Ländern zugelassen sind und sich im internationalen Verkehr befinden, dürfen weiterhin die Warndreiecke benutzen. Grundsätzlich sollten zwar alle nach denselben europäischen Normen handeln, doch die V-16-Pflicht ist eine rein spanische Regelung. Das bedeutet, dass für Fahrzeuge, die vom europäischen Festland oder aus anderen EU-Ländern einreisen, diese Vorschrift nicht gilt.

Datenschutzbedenken geklärt

Die Spanische Agentur für Datenschutz (AEPD) wurde mit Fragen zur Privatsphäre in Bezug auf das neue Gerät überhäuft: Verletzt es unsere Privatsphäre? Kann es Daten des Fahrers sammeln, auch wenn es nicht aktiviert ist? Die AEPD gibt Entwarnung: „Diese Kennung ist nicht mit einer Person oder einem Kennzeichen verbunden, und es gibt kein Register, das das Gerät mit der Identität des Nutzers verknüpft.“ Für den Kauf der Blitzleuchte müssen keine persönlichen Daten angegeben werden, daher weiß die DGT auch nicht, wer das Gerät erworben hat.

So funktioniert die neue Notfallleuchte

Das neue, obligatorische Gerät verfügt über eine eSIM-Karte mit Mobilfunkdaten, die in der Regel eine Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren hat. Solange es nicht aktiviert ist, überträgt es keine Daten. „Im Falle einer Aktivierung bei einer Notfallsituation würden die gesendeten Informationen es nicht ermöglichen, die Identität der fahrenden Person zu ermitteln oder ihre Fahrten nachzuvollziehen“, erklärt die Behörde den Nutzern.

Das muss die V-16-Leuchte können

Damit das V-16-Notfallblitzlicht gültig ist, muss es eine Reihe von Anforderungen erfüllen: Es muss aus einer Entfernung von einem Kilometer sichtbar sein, es muss zugelassen (homologiert) sein und über eine Geolokalisierungsfunktion verfügen. Zudem muss es 360 Grad lang ein hochintensives, gelbes, blinkendes Licht für mindestens 30 Minuten abgeben. Der Preis für eine solche Leuchte bewegt sich zwischen 40 und 50 Euro. Es wird empfohlen, sie nicht allzu lange mit dem Kauf zu warten, da der Preis mit dem Stichtag der Pflichteinführung voraussichtlich steigen wird.

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