Neue Pflicht für alle Autofahrer
Seit heute, dem 1. Januar 2026, müssen alle Fahrzeuge auf den Kanarischen Inseln und in ganz Spanien das neue, von der Dirección General de Tráfico (DGT) zugelassene V-16-Notfallblitzlicht mitführen. Die kleine, gelbe Warnleuchte verfügt über Konnektivität und kann 360-Grad-Lichtblitze hoher Intensität aussenden – entweder intermittierend oder durchgehend für mindestens 30 Minuten. Sie ist mit einer Batterie ausgestattet, die unabhängig davon, ob sie wiederaufladbar ist oder nicht, eine Mindestlebensdauer von 18 Monaten hat, wie die Verkehrsbehörde erklärt.
Sicherheit im Pannenfall hat Priorität
Die von der DGT vorangetriebene Maßnahme zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und zu verhindern, dass Fahrer bei der Absicherung einer Panne ihr Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer riskieren. Die neue Vorschrift gilt für Pkw, Kombis, Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bis zu 3.500 kg und Busse, so das Reglamento General de Circulación (Allgemeine Verkehrsregelwerk). Motorräder sind von der Mitführungspflicht für Warndreiecke und auch für das neue Blitzlicht ausgenommen. „Bislang sind diese zweirädrigen Fahrzeuge aufgrund ihrer eigenen Größe und Beschaffenheit nicht verpflichtet, die Warndreiecke mitzuführen“, erklärt der RACE (Real Automóvil Club de España). Der Grund: Motorräder haben nicht genug Stauraum für diese Sicherheitsausrüstung.
Datenschutz und Technik des V-16-Blitzlichts
Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) gibt Entwarnung in puncto Privatsphäre: „Dieser Identifikator ist nicht mit einer Person oder einem Kennzeichen verknüpft, es gibt kein Register, das das Gerät mit der Identität des Nutzers verbindet.“ Für den Kauf der Warnleuchte müssen keine persönlichen Daten angegeben werden, sodass die DGT nicht weiß, wer bereits im Besitz eines Geräts ist. Das neue, obligatorische Gerät enthält eine eSIM-Karte mit Mobilfunkdaten, die in der Regel eine Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren hat. Solange es nicht aktiviert ist, überträgt es keinerlei Daten. „Im Falle einer Aktivierung in einer Notsituation würden die gesendeten Informationen es nicht erlauben, zu erkennen, wer die fahrende Person ist, oder ihre Wege nachzuvollziehen“, so die Behörde.
Bußgelder und Übergangsfrist
Ab sofort zieht das Fehlen des V-16-Notfallblitzlichts ein Bußgeld von 80 Euro nach sich. Wer ein liegengebliebenes Fahrzeug nicht korrekt absichert, muss mit 200 Euro Strafe rechnen. Die Warnleuchte muss an einem für den Fahrer leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden, beispielsweise im Handschuhfach oder an der Türseite, um im Ernstfall schnell griffbereit zu sein. Die Verkehrspolizei wird zunächst eine gewisse Flexibilität walten lassen und Aufklärungskampagnen starten, um kanarische und spanische Fahrer an die Wichtigkeit der neuen Notfallausrüstung zu erinnern.
Nur zugelassene Geräte sind gültig
Die Behörden weisen ausdrücklich darauf hin: „Es gelten nur die Blitzlichter, die das Zertifizierungsverfahren durchlaufen haben und der Fahrzeugverordnung entsprechen. Das Gerät muss eine Markierung mit dem Namen des Prüflabors und einer Nummernserie tragen.“ Autofahrer sollten beim Kauf also auf die offizielle Homologation achten.

