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Teneriffa stellt 700.000 Euro für Tierheime und Katzenkolonien bereit

Finanzspritze für den Tierschutz: 700.000 Euro für Tierheime auf Teneriffa

Der Inselrat (Cabildo) von Teneriffa hat in seiner Regierungssitzung am Mittwoch, den 11. März 2026, eine Subventionslinie in Höhe von 700.000 Euro genehmigt, um die Arbeit der Tierschutzorganisationen auf der Insel zu sichern. Diese Maßnahme führt ein neues System ein, das die tägliche Arbeit von Tierheimen, Auffangstationen und den Vereinen, die sich um freilebende Katzenkolonien kümmern, unterstützen soll. Diese Organisationen spielen eine Schlüsselrolle bei der Versorgung von herrenlosen Hunden, Katzen und anderen Tieren.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Subventionen sind für zwei Gruppen bestimmt: Zum einen für anerkannte Tierschutzorganisationen mit eigenen Tierheimen, Refugien oder autorisierten Auffangstationen. Zum anderen für Vereine, die für die Betreuung, Fütterung und tierärztliche Versorgung von freilebenden Katzenkolonien (sogenannten Felinen Kolonien) verantwortlich sind. Ziel ist es, das Engagement dieser Gruppen zu fördern, die einen effektiven Beitrag im Kampf gegen das Tierleid und bei der tierschutzgerechten Bestandsregulierung leisten.

Finanzierung der laufenden Kosten und Vorauszahlung

Die 700.000 Euro sind explizit für die Deckung laufender Betriebskosten der Einrichtungen vorgesehen. Konkret soll damit der normale Tagesbetrieb finanziert werden: also alles, was nötig ist, damit ein Tierheim täglich öffnen, neue Tiere aufnehmen, seine Anlagen instand halten und für die Grundversorgung der Schützlinge sorgen kann. Es handelt sich somit um eine Hilfe für die „alltägliche Aktivität“ und nicht um eine Investitionsförderung für einzelne Projekte, was den Ansatz der Kontinuität und Nachhaltigkeit unterstreicht.

Ein besonders wichtiger Punkt für die antragstellenden Vereine ist, dass die Förderung als Vorauszahlung gewährt werden kann. Da die tägliche Tierbetreuung konstante Ausgaben verursacht, hilft diese Vorfinanzierung, den Betrieb aufrechtzuerhalten, ohne dass die oft angespannte Liquidität der Organisationen zu Problemen führt.

Details zur Antragstellung und Förderperiode

Das förderfähige Zeitfenster ist bemerkenswert lang: Es umfasst den Zeitraum vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Die Höhe der einzelnen Zuschüsse wird proportional zum anerkannten Ausgabenbudget jeder Organisation berechnet. Das bedeutet, die Verteilung der Mittel orientiert sich an der realen Größe und den Kosten der Einrichtung, anstatt einen fixen Einheitsbetrag für alle festzulegen.

Das Verfahren läuft als „nicht-kompetitive Ausschreibung“ (concurrencia no competitiva). Der Zugang zur Förderung hängt somit vom Erfüllen der festgelegten Voraussetzungen ab, nicht von einem Punktesystem, bei dem sich Bewerber gegenseitig ausstechen. Für den Sektor bedeutet dies mehr Planungssicherheit, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

Hintergrund: Neue Gesetze und kommunale Herausforderungen

Der Inselrat begründet die Maßnahme mit dem durch das neue staatliche Tierschutzgesetz (Ley 7/2023) geschaffenen Rahmen. Dieses Gesetz weist den Kommunen und Inselverwaltungen neue Pflichten im Tierschutz zu. Allerdings verfügen viele Gemeinden auf Teneriffa noch nicht über die notwendige Infrastruktur, das Fachpersonal oder die finanziellen Mittel, um diese Aufgaben vollständig zu übernehmen.

In der Praxis führt dies dazu, dass die Gemeinden auf die Expertise und Kapazitäten der autorisierten Tierschutzorganisationen zurückgreifen müssen, um herrenlose Tiere einzufangen, unterzubringen und zu versorgen. Diese Vereine haben im vergangenen Jahr bereits eine erhebliche Last geschultert. Die neue Subventionslinie soll ihre unverzichtbare Arbeit finanziell absichern und so eine effektive, flächendeckende Tierschutzarbeit auf der ganzen Insel gewährleisten. Das langfristige Ziel des Cabildos ist es, die Maßnahmen der verschiedenen Gemeinden besser zu koordinieren und gemeinsame Standards im Tierschutz durchzusetzen.

So wird der Antrag gestellt

Anträge müssen über das offizielle Formular des Cabildo Insular de Tenerife gestellt werden, das von einem Vertreter der Organisation unterzeichnet wird. Der gesamte Prozess läuft über das elektronische Verwaltungsportal (sede electrónica) unter https://sede.tenerife.es/ ab. Dort sind auch die genauen Förderrichtlinien (bases) und das Antragsformular zu finden.

Für weitere Auskünfte steht der Bürgerservice des Cabildo unter den Telefonnummern 901 501 901 und 922 23 95 00 zur Verfügung. Die Hotline ist von Montag bis Sonntag zwischen 07:00 und 23:00 Uhr erreichbar.

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