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Umweltverband warnt vor Siam Park in überschwemmungsgefährdetem Gebiet

Ökoverband schlägt Alarm

Die ökologische Föderation Ben Magec warnt davor, dass der geplante Standort für den Wasserpark Siam Park im Barranco de El Veril in der Gemeinde San Bartolomé de Tirajana auf Gran Canaria eine als überschwemmungsgefährdet deklarierte Zone ist. Die Organisation hat an dem Verfahren zur Stellungnahme und Einwendung im Zusammenhang mit dem Dokument des „Zweiten Plans zur Modernisierung, Verbesserung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von El Veril“ im Süden der Insel teilgenommen, wo dieser Themenpark entstehen soll.

Fehlende objektive Analyse und rechtliche Mängel

In einer Mitteilung kritisierte die Organisation, dass das von der kanarischen Regionalregierung (Consejería de Política Territorial, Cohesión Territorial y Aguas) vorgelegte Dokument zur Umweltverträglichkeitsprüfung des Plans einer „realen und objektiven Analyse von Alternativen“ entbehre. Es lasse die „Null-Alternative“ aus und minimiere die natürlichen und kulturellen Werte des Gebiets. Daher weise das Verfahren rechtliche Mängel bei der Abgrenzung des öffentlichen Domänenlandes und der städtebaulichen Einstufung des Bodens auf.

Die Ökoföderation ist der Ansicht, dass das Dokument lediglich eine formelle Neubewertung des zuvor gerichtlich aufgehobenen Plans darstelle, ohne die wesentlichen Kernpunkte, die zu seiner Anfechtung geführt hätten, substanziell anzugehen.

Historische Überschwemmungen und unterschätzte Risiken

Für Ben Magec bestehen mehrere Risiken beim Bau im öffentlichen Flussbett des Barranco de Buenavista-El Caízo-La Maleza, wo der Plan angesiedelt ist. Die Organisation betont, dass das Gebiet historisch unter schweren Überschwemmungen mit erheblichen Sach- und Personenschäden gelitten habe und erinnert an die Hochwasser in den Jahren 2000, 2001 und 2002.

In diesem Zusammenhang hält Ben Magec die in dem Verfahren vorgelegten Studien für unzureichend. Sie würden das reale Überschwemmungsrisiko verharmlosen, indem sie die Berücksichtigung jüngster Extremereignisse und der mit dem Klimawandel verbundenen Trends ausließen, die Häufigkeit und Intensität von Starkregen auf den Kanaren und im gesamten spanischen Staat erhöht hätten. Die vorgeschlagene Kanalisierung könne das Problem zudem verschärfen, indem sie die Abflussmengen konzentriere und die Fließgeschwindigkeit erhöhe, was das Risiko flussabwärts vergrößere und die Sicherheit von Personen und Eigentum gefährde.

Widersprüchliche Aussagen zum Klimawandel

Obwohl das Verfahren selbst anerkenne, dass das Gebiet ein „Gebiet mit signifikantem potenziellem Überschwemmungsrisiko (ARPSI-42)“ darstelle, widersprächen die Schlussfolgerungen des Strategischen Umweltberichts (DIE) dieser Einschätzung. Dort werde behauptet, dass „während des Planungszyklus keine möglichen Auswirkungen des Klimawandels auf Überschwemmungsereignisse zu erwarten“ seien. Für Ben Magec ist dies angesichts der jüngsten Niederschlagsdaten und der auf der Insel gesammelten Erfahrung fahrlässig.

Die jüngste Klimaentwicklung mit extremen Regenfällen, die in anderen Regionen und auf der Insel selbst schwere Schäden angerichtet hätten, werde nicht berücksichtigt. Diese Ereignisse müssten als Warnung dienen, bei der Bebauung öffentlicher Flussbetten äußerste Vorsicht walten zu lassen.

Private Interessen über öffentlichem Wohl?

Die Organisation behauptet, das eigentliche Ziel des Plans sei die Errichtung des privaten Wasserparks, der unter generischen Bezeichnungen wie „botanischer Park“ oder „Umweltpark“ versteckt werde. Dahinter stehe eine „perfekt definierte und von dem Wirtschaftsunternehmen LORO PARQUE, S.A. vorbestimmte private Vorschlag“, was der kanarischen Regierung bekannt sei. Diese Umstände belegten einen Mangel an Transparenz und einer echten Abwägung von Alternativen sowie eine Unterordnung des öffentlichen Interesses unter private Belange – entgegen den Prinzipien des spanischen und kanarischen Umwelt- und Bodenschutzrechts.

Besorgniserregend sei zudem, dass die öffentliche Verwaltung über einen Direktauftrag an das öffentliche Unternehmen Gesplan eine Initiative von sekundärem öffentlichem Interesse fördere, zum Nachteil unabhängiger Fachleute für Raumordnung und entgegen jüngster Rechtsprechung, die solche Direktvergaben in Frage stelle.

Unzureichende Maßnahmen und fehlende Nachweise

Das anerkannte Überschwemmungsrisiko werde lediglich mit einer Kanalisierung des Barrancos und der Forderung nach Fachgutachten beantwortet, kritisiert die Gruppe. Es fehle eine detaillierte Analyse der Wirksamkeit von Präventions- und Klimaanpassungsmaßnahmen sowie der Vereinbarkeit mit den Vorschriften zum Schutz des staatlichen und autonomen öffentlichen Wasserrechts. Zudem werde der vorherige Grenzverlauf der öffentlichen Wasserdomanialzone (DHP) nicht nachgewiesen und die offizielle Risikokartographie nicht integriert, was eine Verletzung des Wasser- und Umweltgesetzes darstellen könne.

Die kumulativen Auswirkungen der Bebauung auf die natürliche Entwässerungskapazität würden nicht angemessen bewertet, und die Vereinbarkeit der Bebauung des Flussbetts mit der Risikoprävention für Personen und Eigentum nicht ausreichend begründet.

Forderung nach Rückzug und Überarbeitung

Angesichts dieser schwerwiegenden Mängel fordert Ben Magec in der laufenden Einwendungsfrist den vollständigen Rückzug des Dokuments. Das Gebiet weise eine Umweltempfindlichkeit und ein Überschwemmungsrisiko auf, die im Verfahren nicht angemessen bewertet oder behandelt worden seien, was eine ernsthafte Gefahr für die Sicherheit von Menschen und Eigentum darstelle.

Zudem verberge sich hinter den Plänen ein getarnter Vorschlag für touristische Unterkünfte mit mehr als 470 neuen Betten. Die Bebauung eines öffentlichen Flussbetts für eine Freizeitaktivität und eine Unterbringung mit großem Publikumsverkehr stehe im Widerspruch zu den Prinzipien der Prävention und Vorsorge, die die Raum- und Umweltplanung auf den Kanaren leiten müssten.

Daher legt Ben Magec Einspruch ein und fordert die Aussetzung oder Aufhebung des Verfahrens bis zu einer wirksamen Nachbesserung im Einklang mit der geltenden Rechtslage.

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