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Krankenhaus-Mitarbeiterin bittet Patientin um Hilfe bei Übergriff

„Bitte rufen Sie die Polizei“ – Hilferuf am Telefon

„Bitte rufen Sie die Polizei“ – mit dieser Bitte um Hilfe wandte sich eine Verwaltungsangestellte des Universitätskinderkrankenhauses von Kanarien (Hospital Universitario Materno Infantil de Canarias) an eine Patientin, die sie gerade telefonisch betreute. Ihr Ziel: die soeben erlittene sexuelle Belästigung durch einen Bürokollegen zu beenden. Dieser Vorfall, der sich am 8. Februar 2023 ereignet haben soll, ist Gegenstand einer Anzeige, die nun vom Ermittlungsgericht Nummer 6 in Las Palmas de Gran Canaria untersucht wird.

Vorgeschichte: Unangemessene Vertraulichkeit und sexistische Kommentare

Die betroffene Angestellte hatte bereits seit Beginn ihrer Tätigkeit in der Einrichtung ein übermäßiges Vertraulichkeitsverhalten des Verwaltungsmitarbeiters L. B. F. wahrgenommen. Häufig zeigte er ihr und einer weiteren Kollegin Memes und Fotos seiner Haustiere. Zudem machte er am Arbeitsplatz sexistische und frauenfeindliche Kommentare wie „Hier muss man einen Rock tragen“, „Wo willst du dich umziehen?“ oder „Frauen gehören ins Haus“. Doch erst gegen 14:00 Uhr am Tag des Vorfalls eskalierte die Situation.

Der Vorfall: Übergriff während eines Patiententelefonats

Die Klägerin war damit beschäftigt, an den Schaltern des Krankenhauses Termine zu vergeben – einem Bereich, den sie sich mit dem mutmaßlichen Täter (der damals zumindest der Kinderabteilung angehörte) und einem dritten Mitarbeiter teilte. Um 14:05 Uhr setzte sie ihr Headset auf, um mit einer Patientin zu sprechen. Wie die von der Kanzlei Vokse Abogados vertretene Opferpartei vor Gericht aussagte, stand der Beschuldigte plötzlich von seinem Platz auf und ging auf ihren Schreibtisch zu. Zunächst schenkte sie dem keine besondere Beachtung, da sich neben ihr ein Schrank mit Büromaterial und persönlichen Gegenständen befand.

Als sie sich jedoch umdrehte, um das Gespräch fortzusetzen, spürte sie, wie er sie von hinten packte, sie bewegungsunfähig machte und ihr Nackenschmerzen zufügte. Der Helfer forderte sie angeblich auf, weiterzusprechen, doch sie verlangte, dass er seinen Griff lockere. Der mutmaßliche Täter nutzte seine Position laut der Anzeige aus, um sie mindestens zweimal an ihren Intimbereichen zu berühren.

Die Befreiung und der verzweifelte Hilferuf

Die Frau versuchte, ihn aufzuhalten, indem sie den Lautsprecher ihres Telefons ein- und ausschaltete, um ihm zu zeigen, dass eine Patientin in der Leitung war. Schließlich musste sie den Mann mit einem kräftigen Ruck nach hinten stoßen, um den Druck auf ihren Nacken zu lösen und sich zu befreien. In diesem Moment bat sie ihre Gesprächspartnerin um Hilfe und teilte ihr mit, dass sie soeben sexuell belästigt worden sei. Die Patientin zögerte zunächst, da sie mit ihrem Kind beschäftigt war, doch die Verwaltungsangestellte flehte sie an, die Geschichte zu Ende zu hören und den Notruf zu wählen.

Zeuge mit dem Handy in der Hand?

Die Geschädigte gab an, in einem Moment der mutmaßlichen Belästigung und genau als sie sich mit dem Ellenbogen befreite, den dritten Bürokollegen zu sehen. Er habe sich ihnen zugewandt und ein Handy in der Hand gehalten. Als sie der Patientin jedoch erzählte, was geschehen war, hustete der mutmaßliche Täter lautstark im Hintergrund.

Nach dem Vorfall: Keine sofortige Intervention

Nach den Ereignissen kehrte der Mann an seinen Platz zurück und blieb noch etwa zehn Minuten im Raum. Sie, nachdem sie allein war, rief die Sicherheitsnummer des Krankenhauses an, um den Übergriff zu melden. Laut ihrer Aussage erfolgte jedoch keine Intervention. Minuten später kam ihr Kollege zurück, um etwas zu holen, und fragte sie angeblich: „Wer war die blöde Patientin?“

Gesundheitliche Folgen und verspäteter Stellenwechsel

In der darauffolgenden Woche suchte die Verwaltungsangestellte aufgrund von Nackenschmerzen und einer Entzündung im Unterleib einen Arzt auf und berichtete ihrer Ärztin von dem Vorfall. Noch am selben Tag bat sie ihren Vorgesetzten um eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz. Diese Maßnahme dauerte jedoch mehr als einen Monat, bis sie umgesetzt wurde.

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