Ergebnisloses Krisentreffen bei Radio Televisión Canaria
Das Treffen, das am Dienstag in Santa Cruz de Tenerife zwischen den Vertretern der Belegschaft der Radio Televisión Canaria (RTVC) und dem Präsidenten der Regionalregierung, Fernando Clavijo, stattfand, war nicht sehr ertragreich. In der Luft lagen die Spannungen, die zuvor durch Äußerungen des Regierungschefs über die Kontrolle der Regierung über das kanarische Fernsehen entstanden waren, und es gab keine Entspannung. Das interzentrale Komitee der Belegschaft zeigte sich unzufrieden, da es in den wichtigsten Anliegen keine substanziellen Fortschritte erkennen konnte.
Kernkonflikte: Auslagerung und fehlender Nachrichtenrat
Die größten Sorgen der Mitarbeiter betreffen die geplante Auslagerung von Programmen – was einer Privatisierung gleichkommt – und die Schaffung eines verbindlichen Personalstellenplans. Präsident Clavijo, der von Vize-Regierungschef Alfonso Cabello (zuständig für die direkte Leitung der RTVC), der Medienrelations-Direktorin Cristina Maffiote und dem Generalsekretär der Regierung, Ceferino Marrero, begleitet wurde, teilte den Arbeitnehmervertretern mit, sein Ziel sei es, ein Gesetz voranzutreiben, das der Radio Televisión Canaria ermögliche, „normal zu arbeiten“. Zudem kündigten die Regierungsvertreter einen Modernisierungsprozess an, der an den technologischen Wandel angepasst sei, um das Vertrauen des Publikums in den öffentlich-rechtlichen Sender zu gewinnen.
Gesetzesvorhaben ohne wichtige Garantie
Den Ankündigungen folgen jedoch keine Taten. Ein für die Belegschaft entscheidendes Thema, die Einrichtung eines unabhängigen Nachrichtenrates, wurde aus dem zukünftigen Audiovisuellen Sektorengesetz der Kanaren gestrichen. Im Regierungsentwurf hatte dieses Gremium noch ein eigenes Kapitel (23) eingenommen. Im finalen Gesetzentwurf ist diese Bestimmung jedoch spurlos verschwunden, ohne dass die Regierung eine Erklärung dafür geliefert hätte. In dem gestrichenen Artikel wurde dieses Gremium als „Beteiligungsorgan der Informationsprofis“ definiert, das „über die Unabhängigkeit, Objektivität und Wahrhaftigkeit der informativen Inhalte wachen soll, die von den Medien der öffentlich-rechtlichen Anstalt verbreitet werden“.
Verfassungsrechtliche Bedenken des Beratungsrates
Auf diese auffällige Lücke folgte eine deutliche Rüge durch den Beratenden Rat der Kanaren. Dieses Gremium erklärte einen Artikel des Gesetzentwurfs, konkret den zur Kontrollkommission der RTVC und zum Mandat der designierten Generaldirektorin, für verfassungs- und EU-rechtswidrig. Während die Regierung diese Gremien den „politischen Mehrheiten des jeweiligen Moments“, also dem Zyklus jeder Legislaturperiode, unterordnen will, stellt der Beratende Rat fest, dass solche Vorgaben die Gremien „von konjunkturellen politischen Mehrheiten abhängig“ machen, was gegen die Verfassung und EU-Recht verstoße. Während des Treffens bestanden die Regierungsvertreter dennoch darauf, an diesem Entwurf trotz des gegenteiligen Gutachtens festzuhalten.
Belegschaft beharrt auf Forderungen
Angesichts dieser Entwicklung haben sich die Arbeitnehmervertreter auf ihre vor dem Treffen gestellten Forderungen zurückgezogen. Sie fordern erneut die Einrichtung des Nachrichtenrates und notwendige Korrekturen am Gesetz während des parlamentarischen Verfahrens, um die Möglichkeit einer Auslagerung von Personal oder ganzen Abteilungen vollständig auszuschließen. Gleichzeitig appellieren sie an die parlamentarischen Kräfte, alle Unklarheiten zu beseitigen, um einen soliden und starken öffentlich-rechtlichen Dienst zu garantieren.

