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Polizist aus Santa Ursula wegen Demütigung von Straßenhändler verurteilt

Verurteilung wegen moralischer Nötigung bestätigt

Das Oberste Gericht der Kanarischen Inseln (Tribunal Superior de Justicia de Canarias, TSJC) hat die Verurteilung eines Lokalpolizisten aus Santa Ursula auf Teneriffa rechtskräftig bestätigt. Der Beamte war wegen eines Delikts gegen die moralische Integrität verurteilt worden, nachdem er einen jungen migrantischen Straßenhändler gedemütigt hatte. Das Urteil sieht eine sechsmonatige Haftstrafe sowie eine zweijährige Amtsenthebung vor.

Die Vorfälle am 7. Juni 2019

Laut den gerichtlich festgestellten Tatsachen geschah der Vorfall am 7. Juni 2019 gegen 19:00 Uhr. Der Polizist, der sich außerhalb eines Bars aufhielt und nicht im Dienst war, wurde von dem Straßenhändler angesprochen, den er seit Jahren kannte. Der junge Mann bat ihn, etwas zu kaufen. Der Beamte begann dann, den Händler aggressiv anzuschreien, um ihn zu demütigen, herabzuwürdigen und zu verachten. Dabei machte er sich seine Stellung als Amtsträger zunutze.

Der Angeklagte drohte dem Händler, ihm die Ware wegzunehmen, wenn er ihn wieder sehe: „Du wirst nicht mehr verkaufen, du schwarze Scheiße“, fuhr er ihn an. Auf die Frage des Jugendlichen, warum er so mit ihm umgehe, antwortete dieser, er mache sich keine Sorgen, da er in der folgenden Woche in sein Heimatland reisen werde, um seine Familie zu besuchen. Daraufhin drohte der Polizist mit einer Geldstrafe.

Eskalation und Sachbeschädigung

In diesem Moment zog der junge Migrant sein Handy heraus. Der heute Verurteilte riss es ihm aus der Hand, um es zu zerstören, und warf es gegen die Theke der Bar. Er beleidigte das Opfer erneut und drohte, ihn aus dem Land auszuweisen und mit 3.000 Euro zu bestrafen.

Neben der Haft- und Berufsverbotsstrafe muss der Verurteilte 2.000 Euro an das Opfer zahlen, sich anderthalb Jahre lang mindestens 200 Meter von diesem fernhalten und eine Geldstrafe von 186 Euro für eine geringfügige Sachbeschädigung am Handy des Opfers sowie weitere 69 Euro für dessen Reparatur entrichten.

TSJC weist Berufung der Verteidigung zurück

Die Verteidigung hatte vor dem TSJC die Gültigkeit der Beweise und Zeugenaussagen angefochten, auf denen die Verurteilung beruhte. Das Oberste Gericht wies diesen Einwand zurück und erklärte, es habe den Fall bis ins kleinste Detail geprüft und die Gründe für die Verhängung der Strafe minutiös dargelegt, die es für angemessen halte.

Das Gericht schloss unlautere Motive oder Feindseligkeiten zwischen Kläger und Beklagtem aus, da sich beide bereits kannten, ohne dass es jemals zuvor zu Vorfällen gekommen war. Es stellte fest, dass die Aussage des jungen Mannes stets beständig gewesen sei.

Sondervotum für Freispruch

Gegen das Urteil legte der ehemalige Präsident des TSJC, Antonio Doreste, jedoch ein Sondervotum ein. Er führte an, dass der Beamte zum Zeitpunkt der Tat weder uniformiert noch im Dienst gewesen sei. Angesichts der Einwohnerzahl des Ortes wüssten nicht alle Bewohner, dass er Lokalpolizist sei. Daher könne das angebliche Delikt, so Doreste, nicht mit seiner Stellung als öffentlicher Beamter in Zusammenhang stehen, obwohl er zugab, dass sich der Mann bei Eintreffen der Guardia Civil als Polizist identifiziert habe.

Doreste forderte zudem, den strafmildernden Umstand unangemessener Verfahrensverzögerung in vollem Umfang und nicht nur abgeschwächt anzuwenden, da das Verfahren von den fünf Jahren Gesamtdauer zwei Jahre lang ruhte. Er verwies auf unterschiedliche Versionen der Zeugen, von denen einige nicht anwesend gewesen seien, und behauptete, die Beleidigungen hätten nicht dem Kläger, sondern seiner Ware gegolten.

Der Richter bestritt, dass der Verurteilte einige der Zeugen aufgrund seiner Position als Polizist unter Druck gesetzt habe, und spekulierte, diese hätten sich aus persönlicher Abneigung – etwa wegen erhaltener Parkstrafen – auf die Seite des Migranten stellen können. Letztlich hielt er die Beweislage für unzureichend und vertrat die Auffassung, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung hätte gelten und der Angeklagte freigesprochen werden müssen.

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