Oberster Gerichtshof korrigiert kanarisches Gericht
Der spanische Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof) hat entschieden, dass der brutale Angriff eines Mannes auf seine Ex-Partnerin in Fuerteventura als versuchter Mord zu werten ist und nicht – wie vom Tribunal Superior de Justicia de Canarias (TSJC) festgelegt – als Körperverletzungsdelikt. Damit bestätigt das höchste Gericht die ursprüngliche Verurteilung des Angeklagten zu 14 Jahren Haft durch die Audiencia Provincial (Provinzgericht). Das TSJC hatte diese Strafe zuvor auf sechs Jahre und sechs Monate reduziert, ein Urteil, das nun vom Supremo aufgehoben wurde.
Brutaler und geplanter Angriff
Wie aus dem Urteil hervorgeht, führte der Verurteilte drei Jahre lang eine Beziehung mit dem Opfer, die Anfang 2021 endete. Die Attacke erfolgte, als der Mann seine Identität mit einer Perücke, Maske und Kapuze tarnte und seine Ex-Partnerin überraschend angriff. Er stach ihr wiederholt mit einem Messer in verschiedene Körperteile, bis eine dritte Person ihn ergreifen und die Aggression stoppen konnte. Während der Tat wiederholte der Angreifer Sätze wie „Ich werde dich töten“ oder „Du hast mein Leben ruiniert“.
Schwere Verletzungen mit Langzeitfolgen
Infolge des Angriffs erlitt die Frau mehrere Stich- und Schnittverletzungen an den Händen und am Brustkorb, sowie Hämatome und Abschürfungen, die mit dem Gebrauch einer Stichwaffe vereinbar sind. Die Verletzungen benötigten 63 Tage zur Heilung. Davon verursachten 33 Tage einen leichten und 30 Tage einen mittleren Schaden an ihrer Lebensqualität.
Langer Rechtsweg bis zur endgültigen Entscheidung
Das Provinzgericht hatte in erster Instanz von einem versuchten Mord ausgegangen. Wenige Monate später gab das TSJC jedoch teilweise der Berufung des Angeklagten statt, hob das Urteil auf und sprach ein neues, in dem es die Tat als Körperverletzung einstufte und die Strafe entsprechend reduzierte. Das Opfer legte daraufhin beim Obersten Gerichtshof Revision ein.
Im Januar 2025 hob der Supremo dieses letzte Urteil auf und verwies die Akten zurück, damit unter Behebung der festgestellten schwerwiegenden Mängel ein neues Urteil gefällt werden könne. Im März dieses Jahres wies das TSJC dann den erneuten Antrag des Angeklagten ab und bestätigte die 14-jährige Haftstrafe sowie die Entschädigungszahlung des Provinzgerichts. Gegen dieses Urteil legte nun der Verurteilte seinerseits Revision beim Obersten Gerichtshof ein.
Endgültige Klarstellung: Versuchter Mord
Mit dem nun veröffentlichten letzten Urteil bekräftigt der Tribunal Supremo endgültig, dass es sich bei der Tat um einen versuchten Mord mit den genannten erschwerenden Umständen handelt und nicht um eine Körperverletzung. Die 14-jährige Haftstrafe ist damit rechtskräftig.

