Ehepaar tot in Wohnung aufgefunden
Die am Dreikönigstag (6. Januar) tot in ihrer Wohnung in Las Palmas de Gran Canaria aufgefundene philippinische Frau, Grazina C. (43), wurde mutmaßlich von ihrem Ehemann getötet, der sich anschließend selbst das Leben nahm. Dies geht aus den ersten Ermittlungsergebnissen der Nationalpolizei und dem Bereitschaftsgericht der Stadt hervor. Die Leichen des Ehepaars wurden am Dienstag in ihrer Wohnung in der Calle Bernardo de la Torre in der grancanarischen Hauptstadt entdeckt.
Fall geht an Fachgericht für Gewalt gegen Frauen
Das Oberste Gericht der Kanarischen Inseln (TSJC) gab am Mittwoch bekannt, dass der Fall nun an das Fachgericht für Gewalt gegen Frauen in Las Palmas de Gran Canaria übergeben wird. Das zunächst zuständige Bereitschaftsgericht hat sich für unzuständig erklärt. Sollten sich die bisherigen Indizien bestätigen, handelt es sich um den ersten mutmaßlichen Femizid, der im Jahr 2026 auf den Kanarischen Inseln verübt wurde. Die Ermittlungen unterliegen derzeit noch der Aktenverschlussung.
Vorherige Anzeige war archiviert worden
Im staatlichen Schutzsystem für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, Viogén, war eine Anzeige der 43-jährigen Grazina C. gegen ihren 35-jährigen philippinischen Ehemann registriert, die jedoch als archiviert gekennzeichnet war, wie Ermittlungskreise der Nachrichtenagentur EFE mitteilten. Das TSJC bestätigte, dass dieser Alarm im System aufgrund von Vorfällen im Jahr 2024 ausgelöst worden war.
Opfer hatte Anzeige 2024 zurückgezogen
Das Gericht gab jedoch detailliert an, dass die spätere Opferin am 12. Juni 2024 vor einem Fachgericht für Gewalt gegen Frauen in Las Palmas erschienen war. Dort erklärte sie, keine Anzeige erstatten zu wollen, dass ihr Ehemann sie nicht angegriffen habe, dass sie keine Angst vor ihm habe und lehnte zudem eine Untersuchung durch einen Gerichtsmediziner sowie die Erlassung einer Schutzanordnung ab. Der Ehemann seinerseits berief sich auf sein Recht, keine Aussage zu machen.
Hilfsangebote für Betroffene
Seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 2003 bis zum 1. Januar dieses Jahres wurden in Spanien 1.341 Frauen Opfer tödlicher geschlechtsspezifischer Gewalt (Stand: Daten der Regierungsdelegation gegen geschlechtsspezifische Gewalt).
Die Telefonnummer 016 bietet rund um die Uhr und in 53 Sprachen Hilfe für alle Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt an. Das Gleiche gilt für die E-Mail-Adresse [email protected]. Unterstützung per WhatsApp ist unter der Nummer 600000016 erhältlich. Minderjährige können sich an die Telefonnummer der ANAR-Stiftung 900 20 20 10 wenden. Für psychologische Hilfe oder Beratung ist keine vorherige Anzeigenerstattung notwendig.
In akuten Notfällen kann auch der europäische Notruf 112 gewählt werden, der auf den Kanaren das „Dispositivo de Mujeres Agredidas“ (Hilfssystem für misshandelte Frauen) aktiviert. Weitere Anlaufstellen sind die Nationalpolizei (091) und die Guardia Civil (062). Wenn ein Anruf nicht möglich ist, kann die App ALERTCOPS genutzt werden, über die ein Hilferuf mit Standortdaten an die Polizei gesendet wird.

