las palmas erhoeht mietbeihilfen 750 euro

Las Palmas erhöht Mietbeihilfen auf bis zu 750 Euro

Stadt erhöht Mietbeihilfen deutlich

Die Stadtverwaltung von Las Palmas de Gran Canaria hat die kommunalen Zuschüsse für Mietkosten deutlich aufgestockt. Die maximale monatliche Fördersumme steigt von 520 auf 750 Euro. Gleichzeitig wurden die Zugangsvoraussetzungen gelockert: Der maximal zulässige Mietpreis, um förderberechtigt zu sein, wurde von 650 auf 750 Euro angehoben. Auch die Einkommensgrenzen für potenzielle Bezieher wurden erhöht. Das gab das Rathaus am Montag, den 2. Februar 2026, bekannt. Das Budget in Höhe von 1,5 Millionen Euro bleibt zunächst unverändert.

Mehr Schutz für einkommensschwache Haushalte

Mit diesen Änderungen will die Stadtverwaltung den Schutz für Personen und Haushalte mit geringen Ressourcen verstärken und die Förderung an die Entwicklung des Wohnungsmarktes anpassen. Die Beihilfen dienen dazu, soziale Notlagen zu mildern, Ausgrenzungsprozesse zu verhindern und den Verlust der angestammten Wohnung zu vermeiden. In begründeten Fällen können sie auch den Bedarf an einer vorübergehenden Unterkunft decken. Das Antragsverfahren war bereits am 15. Januar 2026 gestartet.

Konkrete Erhöhungen: Einkommen, Mietpreis und Fördersumme

Die neuen Regelungen im Detail: Die Einkommensobergrenze für Antragsberechtigte wird von der zweifachen auf das 2,5-fache des geltenden monatlichen IPREM (spanischer Mindesteinkommensindikator) angehoben. Das bedeutet eine Steigerung der Zugangsgrenze um 25 Prozent.

Bei den Mietpreisobergrenzen steigt der allgemeine Höchstsatz von 650 auf 750 Euro (+15,38%). Für kinderreiche Familien oder Personen mit eingeschränkter Mobilität, die eine barrierefreie Wohnung benötigen, erhöht sich die Grenze von 750 auf 900 Euro monatlich (+20%).

Die maximale Fördersumme selbst, die bis zu 80 Prozent der Monatsmiete abdecken kann, wird von 520 auf 750 Euro angehoben (+44,23%). In begründeten Ausnahmefällen, die ein vorheriges, detailliertes Sozialgutachten erfordern, kann die Beihilfe sogar 100 Prozent der Mietkosten decken. Hier steigt der Höchstbetrag von 600 auf 750 Euro (+25%).

Wer hat Anspruch auf die Beihilfe?

Anspruch auf die direkten Zuschüsse aus dem Stadthaushalt haben Personen, die seit mindestens zwei Jahren vor Antragstellung mit Hauptwohnsitz in Las Palmas de Gran Canaria gemeldet sind und nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihre Wohnungsmiete zu zahlen. Diese Voraussetzung gilt nicht für Rückkehrer aus dem Ausland, die ihre Situation gemäß den Förderrichtlinien nachweisen können.

Der Antragsteller muss Hauptmieter gemäß dem spanischen Mietrecht sein, und die Wohnung muss seinen gewöhnlichen und ständigen Wohnsitz darstellen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Untermietverhältnisse, Wohnungen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, sowie Fälle, in denen zwischen Vermieter und Mieter ein Verwandtschaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades besteht. Wer bereits andere Zuschüsse gleicher Art und Zielsetzung erhält, kann nicht von dieser städtischen Hilfe profitieren.

Dauer der Förderung und Antragstellung

Die Förderung wird zunächst für sechs Monate gewährt und kann auf maximal 24 Monate verlängert werden. In nachgewiesenen Härtefällen ist eine Verlängerung auf bis zu 36 Monate möglich. Die Auszahlung erfolgt entweder direkt an den Berechtigten oder auf Wunsch auch indirekt an den Vermieter durch die zuständige städtische Stelle.

Anträge können bis zum 30. April 2026 online über das elektronische Rathaus (Sede Electrónica) oder persönlich im Hauptregister der Stadtverwaltung eingereicht werden. Ungeachtet dieser Frist können Anträge das ganze Jahr über in nachgewiesenen Notfällen bearbeitet werden. Alle Informationen zu Voraussetzungen, erforderlichen Dokumenten und dem Antragsverfahren sind auf der Website der Stadtverwaltung zu finden.

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