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200 Euro Strafe: So überqueren Sie auf den Kanaren richtig die Straße

Vorfahrt für Fußgänger: Eine klare Regel mit hohen Strafen

Während die neue, obligatorische Warnleuchte V16 für Pannenfälle seit dem 1. Januar in aller Munde ist, erinnert die spanische Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) an eine weitere, lebenswichtige Vorschrift: die uneingeschränkte Vorfahrt von Fußgängern auf gekennzeichneten Überwegen. „Bevor man Fahrer, Radfahrer oder Passagier ist… ist man Fußgänger“, so die Kernbotschaft der DGT in einer aktuellen Kampagne. Die Missachtung dieser Regel ist kein Kavaliersdelikt. Wer als Autofahrer einen Fußgänger am Zebrastreifen nicht vorbeilässt, begeht eine schwere Verkehrsordnungswidrigkeit. Die Konsequenz: ein Bußgeld von 200 Euro und der Abzug von vier Punkten im spanischen Fahreignungsregister, das mit dem deutschen Flensburger Punktesystem vergleichbar ist.

Die Pflichten der Fahrzeugführer im Detail

Artikel 65 der spanischen Straßenverkehrsordnung (Reglamento General de Circulación) legt genau fest, wann Fahrer anhalten müssen. Die Vorfahrt gilt nicht nur an klar markierten Zebrastreifen. Autofahrer müssen Fußgänger auch in folgenden Situationen vorbeilassen:

  • Beim Abbiegen in eine andere Straße, wenn Fußgänger diese kreuzen – auch wenn dort kein Zebrastreifen markiert ist.
  • Wenn das Fahrzeug einen Seitenstreifen überquert, auf dem Fußgänger unterwegs sind, sofern kein Gehweg vorhanden ist.
  • In reinen Fußgängerzonen an den dafür vorgesehenen Durchfahrten.

Die DGT gibt konkrete Handlungsanweisungen: Beim Annähern an einen Fußgängerüberweg muss die Geschwindigkeit stets reduziert werden. Zeigt ein Fußgänger auch nur die Absicht, die Straße zu überqueren, ist das Fahrzeug verpflichtet, vollständig anzuhalten und ihm den Vorrang zu gewähren. Besondere Aufmerksamkeit ist in engen Gassen, belebten Innenstädten oder auf mehrspurigen Straßen geboten, wo Sichtbehinderungen leicht auftreten können.

E-Scooter und Fahrräder: Absteigen und schieben

Die Regelung betrifft nicht nur Autos und Motorräder. Auch Nutzer von Elektro-Tretrollern und Fahrradfahrer sind verpflichtet, die Vorfahrt von Fußgängern an Zebrastreifen zu respektieren. Das bedeutet im Klartext: Sie müssen absteigen und ihr Gefährt über den Überweg schieben. Fahrend haben sie auf dem Fußgängerüberweg keinen Vorrang.

Auch Fußgänger haben Pflichten

Obwohl der Fokus der Kampagne auf den Fahrzeugführern liegt, mahnt die Verkehrsbehörde auch die Fußgänger zur Vorsicht. Wer die Straße außerhalb gekennzeichneter Überwege überquert, rücksichtslos handelt oder rote Ampeln ignoriert, riskiert nicht nur die eigene Sicherheit, sondern kann ebenfalls mit Geldstrafen belegt werden. Die zentrale Botschaft der DGT lautet Prävention. Ein einfacher, bewusster Moment – rechtzeitig zu bremsen, den Überweg zu nutzen oder das Handy in der Tasche zu lassen – kann Leben retten.

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