Branchenverband erhebt schwere Vorwürfe gegen Regionalregierung
Der Kanarische Verband für Ferienunterkünfte (Ascav) hat am Dienstag, den 31. März 2026, schwere Vorwürfe gegen die Regierung der Kanarischen Inseln erhoben. Der Verband wirft dem Regionalexekutiv vor, über ein Gesetzesvorhaben zur Beschleunigung von Baugenehmigungen „wesentliche Änderungen einzuführen, die die Bedingungen für Eigentümer im Ferienwohnungs-Sektor weiter verschärfen“. Diese Änderungen seien erst im parlamentarischen Verfahren eingebracht worden und stünden in keinem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Ziel des Gesetzes, kritisiert Ascav in einer Mitteilung.
Rechtliche Grundlagen in Frage gestellt
Die Organisation hält die nachträglichen Änderungen für einen rechtswidrigen Eingriff in das geltende Mietrecht. Sie fordert deshalb, dass der Konsultativrat der Kanaren (Consejo Consultivo) erneut ein rechtliches Gutachten erstellen muss, auch wenn dieses nicht bindend ist. Ascav verweist auf ein früheres Gutachten (99/2019), in dem der Rat feststellte, dass zwischen einem Gesetzestext und den eingebrachten Änderungen ein sachlicher Zusammenhang bestehen muss – eine Bedingung, die aus Sicht des Verbands hier nicht erfüllt ist.
Weiter argumentiert der Branchenverband, eine parlamentarische Änderung dürfe nicht dazu genutzt werden, „eine komplett neue Rechtsrealität zu schaffen“. Er beruft sich dabei auf ein Urteil des spanischen Verfassungsgerichts (4/2018), wonft derartige grundlegende Neuregelungen das Ergebnis eines eigenständigen Gesetzgebungsverfahrens sein müssten.
Was die geplanten Änderungen konkret bedeuten
Die umstrittenen Änderungen im Gesetzesentwurf PL-0013 hätten laut Ascav weitreichende Folgen:
- Pauschaldefinition: Jede Vermietung unter 31 Tagen würde automatisch als touristische Vermietung eingestuft, unabhängig vom eigentlichen Zweck. Ascav sieht darin einen möglichen Eingriff in staatliche Kompetenzen.
- Verschärfte Sorgfaltspflicht: Vermieter wären nicht nur verpflichtet, Informationen vom Mieter einzuholen, sondern diese auch aktiv zu überprüfen und nachzuweisen.
- Hohe Bußgelder: Bei Verstößen drohen Geldstrafen zwischen 1.501 und 30.000 Euro.
Kollateralschäden für Nicht-Touristen befürchtet
Der Verband warnt davor, dass die starre Regelung viele Mietverhältnisse treffen würde, die nichts mit klassischem Tourismus zu tun haben. Betroffen wären beispielsweise:
- Kurzfristige Arbeitsaufenthalte (Dienstreisen)
- Aufenthalte aus Studien- oder Ausbildungsgründen
- Unterkünfte für Film- und Fernsehproduktionen
- Notwendige Inselwechsel aus medizinischen Gründen, insbesondere von den kleineren Inseln zu den Hauptinseln mit Spezialkliniken.
Forderung nach einem fairen Verfahren
Ascav kommt zu dem Schluss, dass die Regionalregierung ein Gesetz zur Beschleunigung von Baugenehmigungen missbrauche, um das Rechtsregime für Ferienwohnungen grundlegend zu verändern – ein Thema, das mit dem ursprünglichen Inhalt des Entwurfs nichts zu tun habe. Die geforderten Änderungen seien so tiefgreifend, dass sie in einem eigenen, transparenten Gesetzgebungsverfahren diskutiert werden müssten. Der Verband besteht darauf, den Entwurf erneut dem Konsultativrat vorzulegen, um dessen rechtliche Bedenken zu klären.
