Gericht verfügt sofortigen Baustopp für Luxusprojekt
Die Justiz hat soeben den sofortigen Stopp eines wichtigen Teils der Bauarbeiten für die Luxusurbanisation „Cuna del Alma“ im Süden Teneriffas angeordnet. Die Richterin des Gerichts Erster Instanz Nummer 1 in Arona ist dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat die Arbeiten in der sogenannten Küstenschutzzone gestoppt. Dabei handelt es sich um den 100 Meter breiten Landstreifen unmittelbar hinter der Uferlinie am Puertito de Adeje. In einem Beschluss vom Mittwoch, dem 8. April 2026, dem EL DÍA vorliegt, kommt Richterin Sandra Peraza dem Antrag auf einstweilige Maßnahmen der Staatsanwaltschaft nach. Sie ordnet die „sofortige Einstellung und Versiegelung der laufenden Bauarbeiten in der Küstenschutzzone“ für den Bau von Cuna del Alma an. Diese Arbeiten waren zuvor von der Regionalregierung der Kanaren, genauer der Abteilung für öffentliche Arbeiten und der Generaldirektion für Küstengebiete, genehmigt worden.
2.394 Quadratmeter betroffen – Guardia Civil soll Lage dokumentieren
Die von der gerichtlichen Anordnung betroffene Fläche umfasst 2.394 Quadratmeter, wie der Beschluss der Richterin klarstellt. Sie hat zudem die Guardia Civil angewiesen, den betroffenen Bereich nach dem Baustopp und der Versiegelung aufzusuchen und „den Zustand des Gebiets zum Zeitpunkt der Versiegelung fotografisch zu dokumentieren“. Die Provinzstaatsanwaltschaft hatte bereits am 25. März schriftlich den Stopp der Bauarbeiten in der geschützten Küstenzone als einstweilige Maßnahme beantragt. Aus Sicht der Anklagebehörde lagen für die Arbeiten an der Luxusurbanisation keine außergewöhnlichen Gründe vor, die Bauarbeiten in unmittelbarer Nähe zur Küste des Puertito de Adeje zu rechtfertigen. Daher forderte sie konkret den Stopp nur eines Teils der Bauarbeiten, die von der beklagten Gesellschaft Segunda Casa Adeje SL durchgeführt werden. Es handelt sich um das Grundstück T2 des Teilbebauungsplans, das teilweise von der Küstenschutzzone betroffen ist.
Gesetzlich geschützter 100-Meter-Streifen
Wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Schrift, die dieser Zeitung vorliegt, detailliert, ist die Küstenschutzzone ein 100 Meter breiter Landstreifen, der vom inneren Grenzverlauf der Meeresküste landeinwärts reicht. Dieses Gebiet unterliegt aufgrund des Küstengesetzes (Ley 22/1988) und seiner Durchführungsverordnung einem besonderen Schutzregime mit dem Ziel, die spanische Küste zu erhalten. Das Ministerium ist der Auffassung, dass diese Bauarbeiten illegal sind und niemals von der Regionalregierung der Kanaren hätten genehmigt werden dürfen. Bis zur endgültigen Klärung des Falls beantragte sie daher deren Einstellung – dem das Gericht nun stattgegeben hat.
Strafverfahren wegen Umweltdelikten und Korruption wiedereröffnet
Richterin Sandra Peraza hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft das strafrechtliche Verfahren zu Cuna del Alma wiedereröffnet, nachdem sie es zuvor eingestellt hatte. In dem Verfahren werden mutmaßliche Straftaten gegen die Raumordnung und die Umwelt, Urkundenfälschung, Amtsmissbrauch, Vorteilsnahme und Korruption im privaten Sektor im Zusammenhang mit dem Bau von Cuna del Alma an der Küste des Puertito de Adeje untersucht. Bei Cuna del Alma handelt es sich um eine Urbanisation mit Luxusvillen und Hotelplätzen direkt an der Küste von Adeje mit einer Gesamtfläche von über 430.000 Quadratmetern. Die nun gestoppten Arbeiten umfassten unter anderem den Bau von Gärten, einer Bar, Schwimmbädern, Terrassen, einer Sonnenterrasse und Umkleideräumen – alles private Einrichtungen, die zu Cuna del Alma gehören.
Langer Rechtsstreit und großer gesellschaftlicher Widerstand
Anfang dieses Jahres hatte die zuständige Richterin des Gerichts Erster Instanz Nummer 1 in Arona zwar die Berufungen gegen die Einstellung des Verfahrens zu den Bauarbeiten des Touristenkomplexes Cuna del Alma im Süden Teneriffas angenommen, den Antrag auf einstweilige Einstellung der Arbeiten jedoch damals noch abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft und die Bürgerklage, die von der Kultur-, Sozial- und Ökologie-Vereinigung „Puertito Libre“ erhoben wurde, hatten gegen die vorläufige Einstellung des Verfahrens vom 4. Dezember 2025 Berufung eingelegt. Der Richterin folgte diesem Antrag und ordnete zwei neue Ermittlungsschritte an. Damals lehnte sie jedoch – in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft – den Antrag der Bürgerklage auf einstweiligen Baustopp ab, ließ diese Möglichkeit aber in Abhängigkeit vom Ergebnis der neuen Ermittlungen offen. Nach Ablauf dieser Zeit und angesichts des neuen Schreibens der Staatsanwaltschaft hat die Richterin nun den einstweiligen Stopp der Arbeiten an einer Urbanisation angeordnet, die großen gesellschaftlichen Widerstand hervorgerufen hat, insbesondere bei Umweltgruppen, die darin einen Angriff auf die Natur sehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Bauarbeiten über alle Genehmigungen der kanarischen Behörden verfügen, einschließlich der Lizenzen der Gemeindeverwaltung von Adeje, und dass sie sich direkt neben dem geschützten Gebiet der Caleta de Adeje entwickeln, das von hohem natürlichem und archäologischem Wert ist.

