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Gericht spricht Mann von Betrugsvorwürfen an österreichischem Unternehmer frei

Freispruch nach schweren Betrugsvorwürfen

Die Sechste Strafkammer des Provinzgerichts (Audiencia Provincial) von Santa Cruz de Tenerife hat einen Mann in allen Anklagepunkten freigesprochen. Ihm war ein fortgesetzter Betrug in einem besonders schweren Fall, Identitätsdiebstahl und Diebstahl vorgeworfen worden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es nicht genügend Beweise gebe, um die Anschuldigung zu belegen, der Angeklagte habe sich in den Jahren vor dessen Tod mehr als 250.000 Euro aus dem Vermögen eines österreichischen Unternehmers angeeignet.

Hohe Strafe gefordert, aber Beweislücke entscheidend

Die Privatklägerin – die Tochter des Verstorbenen – hatte in ihrem Antrag zunächst eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und eine Geldstrafe von 30 Monaten mit einer Tagessatzhöhe von 10 Euro für den Betrug sowie weitere 12 Monate Haft für Diebstahl oder Unterschlagung gefordert. Zusätzlich sollte der Angeklagte die über 250.000 Euro zurückzahlen, die nach ihrer Aussage aus dem Vermögen ihres Vaters verschwunden seien. Sie konnte jedoch nicht nachweisen, dass der Beschuldigte sich unrechtmäßig auf Kosten des Opfers bereichert habe, indem er sich dessen kognitiven Abbaus bedient habe.

Die Verteidigung, geführt von den Anwälten Montserrat Pérez González und Guillermo de Benito Muñoz, konterte die Anklage mit Dokumenten und Zeugen, darunter viele Nachbarn. Diese bestätigten, dass der Beschuldigte für den Unternehmer verschiedene Besorgungen und Verwaltungsaufgaben erledigt habe. Einige gaben an, keinen gesundheitlichen Verfall bei dem Geschäftsmann bemerkt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah keinen ausreichenden Tatverdacht und beantragte die Einstellung des Verfahrens, während die Verteidigung auf einen Freispruch plädierte.

Eine langjährige Bekanntschaft auf Teneriffa

Der österreichische Unternehmer hatte sich 1988 auf Teneriffa niedergelassen, war im Immobiliensektor tätig und erwarb ein Haus in der Urbanisation Chayofa. Über Jahre pflegte er eine freundschaftliche Beziehung zu dem Angeklagten, der ihm gelegentlich bei alltäglichen Besorgungen und Arbeiten rund um die Instandhaltung des Hauses half.

Der Gerichtsbeschluss führt aus, dass der Unternehmer im Oktober 2017 nach einem Zustand der Desorientierung in das Hospital Universitario Nuestra Señora de Candelaria eingeliefert wurde. Die medizinischen Berichte wiesen auf einen „älteren ischämischen Schlaganfall“ und die mögliche Anwesenheit eines „Verwirrtheitssyndroms im Zusammenhang mit einem kognitiven Abbau“ sowie chronischem Alkoholkonsum hin. Im November desselben Jahres wurde er zur weiteren medizinischen Behandlung nach Österreich verlegt, wo er am 16. Oktober 2020 in Wien verstarb.

Schlüssel, Auto und Bankkarte in Obhut des Bekannten

Während dieser Zeit verwahrte der Beschuldigte die Schlüssel zum Haus des Unternehmers, die zu seinem Fahrzeug sowie eine Bankkarte, die mit einem Konto verbunden war. Nach eigenen Angaben hob er mit dieser Karte Geld für die Instandhaltungskosten des Hauses ab. Die Privatklage behauptete, der Angeklagte habe die vulnerable Situation des Mannes ausgenutzt, um zahlreiche nicht autorisierte Bargeldabhebungen und Bankbelastungen vorzunehmen. Der Klage zufolge sollen zwischen 2015 und 2017 Bewegungen von über 200.000 Euro in Bar sowie Kartenzahlungen getätigt worden sein.

Weiterhin wurde ihm vorgeworfen, die Identität des Unternehmers angenommen zu haben, um Finanzwerte im Wert von 247.680 Euro zu liquidieren und in sein eigenes Vermögen zu überführen. Ihm wurde auch die unbefugte Nutzung des Fahrzeugs während der Abwesenheit des Eigentümers aus Spanien zugeschrieben.

Familienverhältnisse und widersprüchliche Zeugenaussagen

Im Prozess kam zur Sprache, dass die Tochter des Unternehmers ihren Vater seit Jahren nicht mehr gesehen hatte, nachdem sich ihre Eltern scheiden ließen. Obwohl sie die Anzeige erstattet hatte, wurde sie in der Hauptverhandlung nicht gehört, da keine der Prozessparteien sie als Zeugin geladen hatte. Ihre Mutter und Ex-Frau des Österreichers hingegen sagte aus. Sie beschrieb ihn als einen „absolut und unverständlich geizigen“ Menschen, der „an Alkoholismus litt, gewalttätig und aggressiv war; niemandem vertraute und keine Freunde hatte“. Sie schilderte, dass ihre Tochter Kontakt zu ihm aufnehmen wollte, als er erkrankte, ihr Vater ihr jedoch jedes Mal den Telefonhörer auflegte. Trotzdem habe ihre Tochter beschlossen, „ihren Lebensjob mit Aufstiegschancen“ in Großbritannien aufzugeben, um ihn zu pflegen – wobei weder Zeitpunkt noch Ort dieser Pflege genau bestimmt werden konnten.

Gericht: Beweise reichen für Verurteilung nicht aus

Das Gericht kommt in seinem Urteil zu dem Schluss, dass die von der Anklage vertretene Version nicht bewiesen werden konnte. Die Kammer ist der Auffassung, dass die vorgelegten Beweismittel sowohl die Anklagehypothese als auch die Version der Verteidigung stützen können, was die für eine Verurteilung notwendige Gewissheit verhindert.

Zu den Aspekten, die beim Gericht Zweifel aufkommen ließen, gehört der Mangel an klaren Beweisen für den kognitiven Zustand des Unternehmers in den Jahren, in denen die mutmaßlich betrügerischen Transaktionen stattgefunden haben sollen. Die vorliegenden medizinischen Berichte belegten einen signifikanten Abbau erst ab Oktober 2017. Es konnte nicht präzise bestimmt werden, wie groß seine Fähigkeit war, sein Vermögen in den Jahren davor zu verwalten.

Zudem lieferten die Zeugen widersprüchliche Aussagen über die persönliche und wirtschaftliche Situation des Verstorbenen sowie über die Rolle, die der Angeklagte in dessen Alltag spielte. Die Kammer stellt abschließend fest, dass nicht bewiesen ist, dass der Angeklagte Geldabhebungen ohne Wissen oder Zustimmung des Unternehmers vornahm oder sich dessen Fahrzeug oder Finanzinvestitionen zu eigen gemacht hat, um sich selbst zu bereichern.

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