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Ferienhaus-Verband will Kanaren-Gesetz vor Verfassungsgericht bringen

Ferienhaus-Verband ruft den Ombudsmann an

Die Kanarische Vereinigung der Ferienhausvermietung (Ascav) hat den spanischen Ombudsmann (Defensor del Pueblo) aufgefordert, die neue kanarische Tourismusgesetzgebung vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Die Organisation gab dies am Dienstag, den 3. März 2026, bekannt.

Vorwurf: Gesetz bricht mit der Verfassung

Nach Ansicht von Ascav verstößt das neue Gesetz zur Nachhaltigen Ordnung der Touristischen Nutzung von Wohnungen (Ley de Ordenación Sostenible del Uso Turístico de Vivienda) in wesentlichen Punkten gegen die spanische Verfassung. Der Verband argumentiert, dass die Regionalregierung der Kanaren damit in Zuständigkeiten eingreift, die ausschließlich dem Zentralstaat in Fragen der Wirtschaftsplanung vorbehalten sind.

Weitere Kritikpunkte der Vermieter

Darüber hinaus beklagt Ascav, dass das Gesetz auch die urbanistischen Befugnisse der Gemeindeverwaltungen (Ayuntamientos) beschneide, gegen grundlegende staatliche Verwaltungsvorschriften verstoße und das Recht auf Privateigentum verletze. Diese und weitere Unregelmäßigkeiten seien der Grund für die eingereichte Beschwerde.

Hoffnung auf Verfassungsbeschwerde

Die Vereinigung hofft nun, dass der Ombudsmann ihre Denkschrift prüft und die Verfassungsklage gegen das Gesetz 6/2025 einreicht. Ascav wirft der Kanarenregierung vor, die Ferienhaus-Regulierung bewusst als Gesetz und nicht – wie im Jahr 2015 – als Verordnung erlassen zu haben. Dieser Schritt erschwere eine direkte Anfechtung vor Gericht, weshalb man sich nun an den Ombudsmann als möglichen Kläger wenden musste.

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