EU-Gericht verurteilt Spanien wegen Abwasser-Skandal
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat Spanien wegen Verletzung seiner Pflichten bei der Behandlung von städtischem Abwasser verurteilt. Das Urteil, das am gestrigen 18. Dezember verkündet wurde, kommt zu dem Schluss, dass der Staat die notwendigen Maßnahmen nicht ergriffen hat, um eine ordnungsgemäße Reinigung der Abwässer an verschiedenen Punkten des Landes – die meisten auf Teneriffa – vor der Einleitung ins Meer zu gewährleisten.
Klage der EU-Kommission erfolgreich
Der in Luxemburg ansässige EuGH gab der Europäischen Kommission recht, die den Fall 2018 vor Gericht gebracht hatte, nachdem sie anhaltende Mängel im Abwassermanagement in 50 städtischen Ballungsräumen Spaniens festgestellt hatte. Das Gericht verurteilte Spanien somit wegen wiederholter Verstöße gegen die Richtlinie 91/271, die die Umwelt vor den negativen Auswirkungen der Einleitung von städtischem Abwasser schützen soll.
Spaniens Argumente abgelehnt
Das Urteil unterstreicht, dass das Land die erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf Sammlung, Behandlung und Kontrolle der Abwässer in Dutzenden von städtischen Gebieten auf nationalem Gebiet nicht getroffen hat. Zudem wies das Gericht die Argumente Spaniens zurück, das sich damit rechtfertigte, dass auf den Kanaren individuelle Systeme genutzt würden, da diese nicht den Anforderungen der EU-Norm entsprächen.
Konkrete Problemzonen auf Teneriffa
Die zwölf Orte auf Teneriffa, auf die der EuGH in seinem Urteil konkret Bezug nimmt, sind: Acorán, Adeje-Arona, Añaza, Candelaria-Casco, Candelaria-Punta Larga, Golf del Sur, Guía de Isora Litoral, La Esperanza-La Laguna Sur-Santa Cruz-Valles (La Laguna, El Rosario, Santa Cruz), Puerto de Santiago-Playa la Arena, San Isidro-Litoral, Sueño Azul und Valle de la Orotava.
Weitreichende Verstöße im ganzen Land
In seiner Entscheidung kam das Gericht zu dem Schluss, dass in mindestens 34 städtischen Ballungsräumen die Abwässer vor ihrer Einleitung nicht die von der EU-Richtlinie geforderte Behandlung erhalten. Auch in 19 weiteren Punkten, die Abwasser in sensible Zonen einleiten und daher eine strengere Behandlung erfordern, wird die europäische Norm nicht eingehalten.
Langjährige Forderung der Bevölkerung
Das Ende der Abwassereinleitungen ins Meer ist eine der Hauptforderungen der Bevölkerung auf den Kanaren in den letzten Jahren gewesen. In den letzten Monaten haben verschiedene Strände des Archipels das Baden aufgrund von Fäkalbakterien im Wasser verboten, wie beispielsweise El Reducto in Arrecife auf Lanzarote.
Bekannte Fälle und juristische Konsequenzen
Auf Teneriffa war einer der umstrittensten Fälle der der Playa Jardín in Puerto de la Cruz, die aufgrund der fäkalen Verschmutzung des Wassers fast ein Jahr lang geschlossen blieb. Aufgrund dieser Vorfälle erstattete die Umweltstaatsanwaltschaft von Santa Cruz de Tenerife Anzeige gegen sechs öffentliche Amtsträger wegen eines Verbrechens gegen die natürlichen Ressourcen und die Umwelt.
Hunderte Einleitpunkte auf den Inseln
Laut dem aktuellen Einleitungsregister der kanarischen Regierung gibt es auf den Inseln derzeit 403 Einleitungspunkte von Land zu Meer, von denen 361 aktiv sind und 216 nicht für ihren Betrieb genehmigt sind. Dies unterstreicht das Ausmaß des infrastrukturellen und regulatorischen Problems.

