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Neue Pflicht: E-Scooter müssen jetzt zugelassen und versichert werden

Neue Ära für E-Scooter: Zulassung und Versicherung werden Pflicht

Der spanische Ministerrat hat am Dienstag, den 27. Januar 2026, eine wegweisende Verordnung beschlossen: Künftig müssen alle persönlichen Mobilitätsfahrzeuge (VMP), zu denen in erster Linie Elektro-Tretroller zählen, im nationalen Fahrzeugregister der Verkehrsbehörde DGT eingetragen werden. Diese Registrierung ist die zwingende Voraussetzung, um die parallel eingeführte Pflichtversicherung für die Fahrzeuge abzuschließen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die wachsende Zahl von E-Scootern besser zu kontrollieren und die Verkehrssicherheit in den Städten zu erhöhen.

Was fällt unter die neue Regelung?

Laut der allgemeinen Fahrzeugverordnung sind Vehículos de Movilidad Personal (VMP) einspurige oder mehrspurige Fahrzeuge, die für eine Person ausgelegt sind und von einem Elektromotor angetrieben werden, der eine Geschwindigkeit zwischen 6 und 25 km/h ermöglicht. Die DGT weist ausdrücklich darauf hin, wo diese Fahrzeuge nicht fahren dürfen: auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, in Ortsdurchfahrten, auf Autobahnen, Schnellstraßen, Landstraßen und in Tunneln. Erlaubt ist die Fahrt nur auf dafür freigegebenen Fahrbahnen oder, falls keine kommunale Verordnung existiert, auf allen innerstädtischen Straßen.

Technische Ausstattung und Verhaltensregeln

Für alle zugelassenen E-Scooter gelten klare Vorschriften. Sie müssen über ein Bremssystem, eine Klingel sowie vordere und hintere Beleuchtung und Reflektoren verfügen. Für die Fahrer gelten die gleichen Promillegrenzen und das Drogenverbot wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Das Tragen eines Helms wird dringend empfohlen, auch wenn die lokale Verordnung es nicht vorschreibt. Gleiches gilt für eine Haftpflichtversicherung, die nun aber ohnehin verpflichtend wird.

So funktioniert die Zulassung für zertifizierte Modelle

Seit dem 22. Januar 2024 dürfen in Spanien nur noch E-Scooter verkauft werden, die ein offizielles Zertifikat (certificado de circulación) besitzen. Dieses bescheinigt, dass das Fahrzeug die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen des DGT-Handbuchs erfüllt. Eine Liste der zugelassenen Marken und Modelle führt die DGT. Für die Registrierung eines solchen zertifizierten Fahrzeugs benötigt der Halter seine persönlichen Daten, die Zertifikatsnummer und die Seriennummer, die sich auf der Herstellerplakette und dem Datenblatt findet. Nach Bezahlung der Verwaltungsgebühr erhält man eine Registriernummer und ein digitales Zulassungszertifikat.

Übergangsfrist für ältere, nicht zertifizierte Modelle

Besitzer von älteren E-Scootern ohne offizielles Zertifikat müssen nicht sofort aufgeben. Für sie gilt eine Übergangsregelung bis zum 22. Januar 2027. Auch diese Fahrzeuge müssen im nationalen Fahrzeugregister angemeldet und versichert werden, dürfen dann aber bis zum Stichtag weiter genutzt werden. Für die Registrierung reichen die persönlichen Daten des Halters sowie eine Rechnung, ein technisches Datenblatt oder ein Foto des Fahrzeugs aus. Die erteilte Identifikation ist temporär und verliert nach dem 22. Januar 2027 ihre Gültigkeit. Ab diesem Datum ist das Fahren mit nicht zertifizierten Modellen verboten.

Versicherungspflicht und drohende Strafen

Die Reform des Gesetzes über die Haftpflicht und Versicherung von Kraftfahrzeugen macht eine Versicherung für alle VMP obligatorisch. Die Strafen bei Verstößen sind empfindlich:

  • Führen ohne Versicherung: Geldbuße zwischen 250 und 800 Euro.
  • Fehlende Versicherung (allgemein): Geldbuße zwischen 202 und 610 Euro.

Mit diesen umfassenden Maßnahmen will die DGT die Sicherheit im städtischen Verkehr verbessern und die Unfallzahlen im Bereich der Mikromobilität senken, die immer mehr an Bedeutung gewinnt.

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