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Ab 2026: Für diese E-Bikes gilt Versicherungspflicht

Neue Versicherungspflicht für schnelle E-Bikes ab 2026

Im Januar 2026 tritt nicht nur die V-16-Warnleuchte in Kraft, sondern auch eine der wichtigsten regulatorischen Änderungen im Mobilitätssektor. Bestimmte Elektrofahrräder werden dann verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die neue Kraftfahrzeugversicherungsgesetzgebung führt die Versicherungspflicht für persönliche Mobilitätsfahrzeuge ein – eine Maßnahme, die in der Bevölkerung auf breite Zustimmung stößt.

Welche E-Bikes sind betroffen? Die Unterscheidung der DGT

Die spanische Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) unterscheidet zwischen zwei Arten von Elektrofahrrädern:

EPAC oder Pedelecs (die gängigsten Modelle): Sie haben einen Motor mit bis zu 250 Watt und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Diese Modelle gelten als konventionelle Fahrräder und benötigen keine obligatorische Versicherung.

Speed-Pedelecs (S-Pedelecs): Diese schnellen Elektroräder erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h. Für sie gelten ab dem 2. Januar 2026 neue Pflichten: Sie müssen zugelassen, in ein Register eingetragen und mit einer Haftpflichtversicherung versehen werden.

Rechtliche Grundlage und Übergangsfrist

Die neuen Vorschriften sind im Gesetz 5/2025 festgehalten. Darin heißt es: „Es gibt Fahrradmodelle mit Pedalen und Hilfsmotor, die mehr als 45 km/h erreichen können. Um die Opfer von Verkehrsunfällen zu schützen, wurde es für notwendig erachtet, von den Eigentümern dieser Fahrzeuge weiterhin den Abschluss einer obligatorischen Kraftfahrzeugversicherung zu verlangen.“

Für Fahrzeuge, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht als Kraftfahrzeuge galten und nun als solche eingestuft werden, gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten, um die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Regelung gilt auch für Elektro-Tretroller.

Kosten und Konsequenzen bei Verstößen

Die Kosten für die erforderliche Versicherung liegen zwischen 20 und mehr als 100 Euro pro Jahr, abhängig vom gewählten Versicherungsschutz. Wer ab dem 2. Januar 2026 ohne die vorgeschriebene Versicherung unterwegs ist, muss mit Bußgeldern zwischen 200 und 1.000 Euro rechnen.

Zusätzlich zur Versicherung sind für Speed-Pedelecs folgende Schritte obligatorisch: die Beantragung einer Zulassungsbescheinigung (certificado de circulación), die Eintragung in das öffentliche Register der DGT und das Anbringen einer Etikette am Fahrzeug, die die zugewiesene Registrierungsnummer ausweist.

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