Freundschaftstreffen als brutale Falle
Das Provinzgericht (Audiencia Provincial) von Santa Cruz de Tenerife wird den Prozess gegen drei Männer führen, die beschuldigt werden, einen Bekannten erpresst, brutal misshandelt und seiner Freiheit beraubt zu haben. Die Tat geschah im Rahmen einer hinterhältigen Falle, die als freundschaftliches Treffen getarnt war.
Die hinterlistige Einladung in die Garage
Laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft schlug einer der Angeklagten, der ein persönliches Verhältnis zum Opfer unterhielt, ein Treffen vor, um ihm ein zum Verkauf stehendes Haus zu zeigen. Er holte den Mann von zu Hause ab und fuhr ihn zu einer Garage. Dort hatten sich, wie vorab verabredet, die beiden anderen Beschuldigten bereits versteckt. Sobald das Opfer das Fahrzeug in der Garage verlassen hatte, überfielen es die beiden Versteckten und begannen, es heftig zu schlagen. Sie trafen ihn mit Schlägen ins Gesicht, an den Kopf und auf den Körper. An dem gewalttätigen Angriff beteiligte sich schließlich auch der angebliche Freund, der das Opfer an den Ort gelockt hatte.
Erpressung und gescheiterte Flucht
Ziel der Gewalt war es laut dem Bericht der Staatsanwaltschaft, das Opfer zu zwingen, eine Banküberweisung zugunsten eines der Angreifer zu tätigen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch, da das Opfer sich weigerte oder nicht in der Lage war, die Transaktion durchzuführen. Nach dem gescheiterten Erpressungsversuch und weil sie Geräusche vor der Garage hörten, beschlossen die Täter, das Opfer in den Kofferraum eines Autos zu stecken, um unentdeckt zu fliehen. Dieser Versuch wurde vereitelt, weil ein anderes Fahrzeug die Ausfahrt blockierte und sie das Auto nicht bewegen konnten.
Hohe Haftstrafen gefordert
Die Staatsanwaltschaft von Santa Cruz de Tenerife hat für die drei Angeklagten Gefängnisstrafen zwischen elf einhalb und zwölf einhalb Jahren beantragt. Die Strafforderung setzt sich aus folgenden Delikten zusammen: Erpressung (4 Jahre Haft), Freiheitsberaubung (4 Jahre) und Körperverletzung (3,5 Jahre für einen Angeklagten bzw. 4,5 Jahre für die beiden anderen). Die höhere Strafe für die beiden letztgenannten ergibt sich aus ihren Vorstrafen. Diese umfassen frühere Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt und Körperverletzung, was die strafrechtliche Situation dieser rückfälligen Angeklagten verschärft.

