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Teneriffa-Bande zu sechs Jahren Haft für millionenschwere SMS-Betrügereien verurteilt

Systematischer Betrug von der Sonneninsel

Über einen Zeitraum von zwei Jahren, zwischen Mai 2019 und Mai 2021, betrieb eine kriminelle Organisation mit Basis im Süden Teneriffas, konkret in der Gemeinde Arona, eine anhaltende, methodische und hochspezialisierte kriminelle Tätigkeit. Es handelte sich nicht um vereinzelte oder improvisierte Schläge. Es war eine Organisation, die darauf spezialisiert war, Tausenden von Menschen, die auf den Betrug hereinfielen, Geld abzunehmen. Am Ende wurde die Gruppe, die die Spitze dieses Netzwerks bildete, festgenommen, inhaftiert und vom Provinzgericht (Audiencia Provincial) von Santa Cruz de Tenerife vor Gericht gestellt.

Erdrückende Beweislage führt zu Geständnis

Die Beweise gegen sie waren so erdrückend, dass sie sich darauf einließen, eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft zu treffen. Sie bestätigten dabei alle Punkte des sie belastenden Berichts, um eine Reduzierung der ursprünglich vom Ministerio Público (Staatsanwaltschaft) beantragten Strafe zu erreichen. Die sechs Angeklagten wurden zu sechs Jahren Haft und einer Schadensersatzzahlung von 1,7 Millionen Euro für die Delikte Betrug (vier Jahre) und Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung (zwei Jahre) verurteilt.

Stabile, hierarchische Struktur mit klarer Arbeitsteilung

Das Gericht beschrieb in seinem Urteil ein stabiles, hierarchisches Geflecht mit klarer Aufgabenteilung, dessen einziges Ziel es war, Geld durch nicht autorisierte Banküberweisungen zu erlangen und es aus dem traditionellen Finanzkreislauf verschwinden zu lassen. Die Struktur hatte mehrere Ebenen. An der Spitze standen die Angeklagten, die die Operation koordinierten und die Entscheidungen trafen. Auf den unteren Ebenen fanden sich Hacker, die für die Gewinnung der Opfer zuständig waren, sowie ein umfangreiches Netzwerk von finanziellen Mittelsmännern – mehr als 114 Personen –, die wissentlich ihre Bankkonten für die Herkunft des illegalen Geldes zur Verfügung stellten.

Die Rolle der „Geldmulis“

Diese Banken-Mulis (wie sie im polizeilichen Jargon diejenigen genannt werden, die diese Rolle in Organisationen für Finanzbetrug übernehmen) ermöglichten es, die betrügerisch erlangten Gelder zu empfangen, ohne sofort Alarm auszulösen, und erleichterten deren spätere Barabhebung oder Weiterverteilung.

Das perfide Schema: Phishing-SMS und gefälschte Webseiten

Der Betrug begann fast immer auf die gleiche Weise. Das Opfer erhielt eine SMS, die vorgab, von seiner Bank zu stammen und vor einem Sicherheitsproblem oder einem verdächtigen Zugang warnte. Die Nachricht enthielt einen Link. Beim Anklicken gelangte der Nutzer auf eine gefälschte Webseite, die identisch mit der offiziellen war, und gab dort seine Zugangsdaten ein. Manchmal wurde der Betrug durch einen Telefonanruf eines angeblichen Bankberaters vervollständigt, der den von der Bank gesendeten Verifizierungscode anforderte. Mit diesen Daten verschaffte sich die Organisation Zugang zum Online-Banking und veranlasste Überweisungen ohne Zustimmung.

SIM-Karten-Duplikat als Schlüssel zum Erfolg

Um den Erfolg der Operation zu gewährleisten, griff die Gruppe auf das Duplizieren von SIM-Karten zurück. Durch die Aktivierung einer zweiten, der Nummer des Opfers zugeordneten Karte, machten sie die ursprüngliche Leitung unbrauchbar und erhielten selbst die Bestätigungsnachrichten für die Bankgeschäfte. Während dieser Zeit nahm der eigentliche Handybesitzer nur wahr, dass sein Telefon keinen Empfang mehr hatte.

Komplexe Geldwäsche über Konten und Kryptowährungen

Sobald die Überweisung ausgeführt war, begann das Geld eine komplexe Reise. Es ging über Konten von Mulis, wurde in mehrere Sendungen aufgeteilt, an Geldautomaten abgehoben oder über Kryptobörsen in Kryptowährungen umgewandelt. Das Urteil beschreibt detailliert die Nutzung von Kryptobörsen, digitalen Geldbörsen und Cold Wallets wie Ledger, die leicht transportierbar und schwer nachzuverfolgen sind. Ein Teil der Gelder wurde außerhalb Spaniens überwiesen, insbesondere nach Italien, wo sich weitere Mitglieder der Organisation befanden, die während der Ermittlungen nicht identifiziert werden konnten.

1,7 Millionen Euro direkt erbeutet – über 2,53 Millionen Euro Gesamtschaden

Der tatsächliche Bericht ist erschöpfend: Daten, Beträge, Kontonummern, fehlgeschlagene und erfolgreiche Operationen, Barauszahlungen und Käufe von Kryptoassets. Aus dieser minutiösen Analyse ergibt sich die erste Schlüsselzahl des Falls: 1,70 Millionen Euro. Diese Summe ist das direkt betrogene Geld, das als unmittelbare Folge des Betrugs von den Konten spanischer und italienischer Opfer abgezogen wurde. Doch die Sache erschöpfte sich nicht darin. Das Provinzgericht befasste sich auch mit der zivilrechtlichen Haftung aus der Straftat, die eine breitere Sichtweise erforderte. Es reichte nicht aus, den Betrug zu identifizieren: Alle Geschädigten mussten entschädigt werden. In diese Berechnung flossen die individualisierten Beträge zahlreicher Opfer, spezifische Operationen wie die, die ein Unternehmen durch die Manipulation seines Kontos auf einer E-Commerce-Plattform erlitt, sowie die entsprechenden gesetzlichen Zinsen ein. Das Ergebnis war die Verhängung einer Gesamtentschädigung von mehr als 2,53 Millionen Euro. Beide Zahlen entsprechen unterschiedlichen Ebenen des Verfahrens: Die erste misst den durch den Betrug verursachten Vermögensschaden, und die zweite beziffert die Gesamtkosten seiner Wiedergutmachung.

Urteil bis zum Obersten Gericht bestätigt

Angesichts des so detaillierten Beweisvortrags der Staatsanwaltschaft entschieden sich die Angeklagten für ein Urteil im Einvernehmen (conformidad). Sie akzeptierten die Tatsachen, die rechtliche Einordnung und die Strafen: vier Jahre Haft wegen fortgesetzten schweren Betrugs und zwei Jahre wegen Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung, zusätzlich zu persönlichen Geldstrafen je nach Grad ihrer Verbindung zum Netzwerk. Trotz der Einigung konnte das Urteil angefochten werden, und genau das taten die Verteidiger der sechs Verurteilten. Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) bestätigte das Urteil jedoch in allen Punkten. Die Verurteilten legten daraufhin Revision beim Obersten Gerichtshof (Tribunal Supremo) ein. Sie stellten weder die Tatsachen noch die wirtschaftlichen Zahlen in Frage, die durch das Urteil im Einvernehmen bereits abgesichert waren. Der Revisionsantrag konzentrierte sich auf rechtliche Aspekte: die Ordnungsmäßigkeit des eingeschlagenen Verfahrens, die Gültigkeit der erteilten Einwilligung und die mögliche Verletzung des Grundrechts auf einen effektiven Rechtsschutz. Auch der Umfang der zivilrechtlichen Entscheidung wurde auf rein rechtlicher Ebene diskutiert. Der Oberste Gerichtshof wies alle Revisionsgründe zurück, bestätigte, dass die Einvernehmenserklärung freiwillig erfolgte, dass keine Verteidigungsunfähigkeit vorlag und dass sowohl die Strafen als auch die Entschädigung rechtmäßig waren.

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