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Arona-Bewohner verklagt Staat auf 60.000 Euro Schadenersatz

Klage auf Schadenersatz nach Festnahme in der eigenen Wohnung

Ein Bewohner der Gemeinde Arona auf Teneriffa hat den spanischen Staat verklagt, konkret das Innenministerium. Er fordert eine Entschädigung in Höhe von 60.000 Euro für den mutmaßlichen immateriellen Schaden, den er nach seiner Festnahme durch zwei Beamte der Guardia Civil in seinem eigenen Zuhause erlitten haben will. Der Kläger wirft den Beamten Hausfriedensbruch, Urkundenfälschung, unrechtmäßige Festnahme, Folter und leichte Körperverletzung vor.

Ein langer und komplexer Gerichtsweg

Der Fall hat einen langen gerichtlichen Weg hinter sich. Ursprünglich leitete das Untersuchungsgericht Nummer vier in Arona die Ermittlungen ein. Die Verhandlung fand später vor der Provinzgerichtsbarkeit von Santa Cruz de Tenerife statt. Dieses Gericht verurteilte die beiden Beamten wegen Hausfriedensbruchs, sprach sie jedoch von den übrigen Vorwürfen frei. Der Anzeigeerstatter selbst wurde seinerseits wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung freigesprochen.

Die Anwälte der Guardia Civil-Beamten legten Revision beim Obersten Gerichtshof (Tribunal Supremo) ein. Die Zweite Kammer des Gerichts gab dem Rechtsmittel teilweise statt und sprach die Beamten auch vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei. Somit wurde am Ende keiner der Beteiligten verurteilt.

Neuerlicher Vorstoß vor der Nationalen Gerichtsbarkeit

Der Bürger ließ nicht locker und zog erneut vor Gericht – dieses Mal vor die Verwaltungsgerichtsbarkeit der Audiencia Nacional (Nationale Gerichtsbarkeit). Hier sollte geklärt werden, „ob es ein rechtswidriges Handeln der Beamten gegeben hat, das der Kläger nicht hinzunehmen brauchte“.

Das Gericht stützte sich auf die Argumentation des Obersten Gerichtshofs, der die Festnahme des heutigen Klägers legitimiert sah. Grund war ein „respektloses und herausforderndes Verhalten gegenüber den Beamten“, nachdem es zuvor einen Konflikt in den Gemeinschaftsbereichen der Wohnanlage gegeben hatte, in der der Mann wohnt und deren Vorsitzender er ist. Die Guardia Civil wurde alarmiert und die Beamten versuchten, ihn zu identifizieren. Da er keine Ausweise bei sich trug, begleiteten sie ihn in seine Wohnung, um ihn dort zu identifizieren.

Handy-Beschlagnahme und Festnahme

In der Wohnung beschlagnahmten die Beamten das Handy seiner Ehefrau, da sie die Situation filmte. Anschließend nahmen sie den Mann fest, weil er sein provokantes Verhalten fortsetzte. Die Nationale Gerichtsbarkeit bestätigte nun die Einschätzung des Obersten Gerichts: Der Eintritt in die Wohnung sei „flüchtig“ gewesen, um die Kamera sicherzustellen und die Festnahme durchzuführen.

Klage abgewiesen – Kläger trägt Kosten

Das Gericht wies die Schadensersatzforderung gegen den Staat ab. Darüber hinaus verurteilte es den Kläger ausdrücklich zur Übernahme der gesamten Verfahrenskosten.

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