Mehr Offenheit: Das ändert sich für die Verwaltungen
Das neue Inselgesetz der Kanaren sorgt für deutlich mehr Transparenz in der Politik: Sowohl die sieben Inselräte (Cabildos) als auch die Gemeinden des Archipels müssen ihre Portale für Transparenz erweitern. Konkret geht es um die Veröffentlichung von Diäten und Reisekosten öffentlicher Amtsträger und Führungskräfte, um Werbeverträge samt Medienplänen, um Subventionen, die ohne öffentliches Ausschreibungsverfahren vergeben wurden, sowie um detailliertere Angaben zu Verträgen, Vermögenswerten und Kooperationsvereinbarungen.
Um die Umstellung auf den neuen Rechtsrahmen zu erleichtern, hat der Transparenzbeauftragte der Kanaren (Comisionado de Transparencia) die Inselräte und Gemeinden über die Änderungen informiert, die sich aus dem am 16. Juni 2026 in Kraft getretenen Gesetz 3/2026 über die Inselräte ergeben. Die neue Regelung ersetzt den bislang geltenden spezifischen Katalog an Offenlegungspflichten aus dem alten Gesetz 8/2015 durch das allgemeine Regelwerk des Transparenz- und Informationszugangsgesetzes 12/2014. Diese Umstellung ergibt sich aus der Verweisung in Artikel 93.2 des neuen Gesetzes auf den regionalen Transparenzrahmen.
Auch für die Gemeinden und ihre nachgeordneten Einrichtungen ändert sich einiges, da ihre Transparenzpflichten über die Verweisung im Kommunalgesetz 7/2015 bislang eng mit denen der Inselräte verknüpft waren. Durch die nun erfolgte Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen gelten 15 bisher verpflichtende Offenlegungsvorgaben für die Inselräte nur noch als freiwillige Empfehlungen. Im Gegenzug kommen 18 neue Verpflichtungen aus dem allgemeinen regionalen Regelwerk hinzu. Unterm Strich steigt die Zahl der Pflichtangaben für die Cabildos damit um drei.
Für die Gemeinden bedeutet die neue Rechtslage einen Zuwachs von 20 neuen Offenlegungspflichten – zwei mehr als bisher. Dagegen entfallen 18 bisherige Auflagen und werden ebenfalls zu freiwilligen Empfehlungen herabgestuft.
Was künftig veröffentlicht werden muss
Zu den wichtigsten Neuerungen zählt die Pflicht zur Veröffentlichung von Vereinbarungen mit Gewerkschaften, Unternehmensverbänden und anderen Sozialpartnern. Darüber hinaus müssen künftig auch Listen über Personalvergaben, Entschädigungen für Dienstreisen und Diäten von Amtsträgern sowie Führungskräften offengelegt werden. Weitere Pflichtangaben umfassen Gesetzesvorhaben samt ihrer Fortschrittsberichte, Leistungsversprechen der Verwaltung (Bürgercharta) inklusive Qualitätsstandards, die Obergrenze für nichtfinanzielle Ausgaben sowie Verträge für Werbekampagnen mit den zugehörigen Medienplänen.
Ergänzend müssen die Verwaltungen künftig ein Inventar ihrer Güter und Rechte führen und detaillierter über Vermögensgeschäfte, Vertragsverlängerungen und Vertragsänderungen berichten. Auch Kooperationsvereinbarungen und ihre Zusatzprotokolle sind zu veröffentlichen und zu registrieren. Gleiches gilt für ein höheres Maß an Details zu Verwaltungsübertragungen und Aufträgen an eigene Unternehmen. Öffentlich gemacht werden müssen ferner Subventionen, die ohne öffentliches Auswahlverfahren vergeben wurden, sowie die vollständige Dokumentation von Raumordnungsplänen. Abgerundet wird der Katalog durch die Pflicht, statistische Daten von regionalem Interesse zu verbreiten und jene Informationen zu veröffentlichen, die am häufigsten über Anträge auf Informationszugang angefragt werden.
Frist läuft seit dem 30. Juni
Der Transparenzbeauftragte hat den Inselräten und Gemeinden bereits die aktualisierten Kataloge der Pflichtangaben übermittelt, die seit dem 30. Juni 2026 gelten. Damit soll die Anpassung an den neuen Rechtsrahmen erleichtert werden. Zugleich erinnert die Behörde die Cabildos an ihre Verantwortung, die insularen Transparenzportale gemäß Artikel 94 des neuen Gesetzes 3/2026 einzurichten und zu pflegen. Sie werden angehalten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit sämtliche Einrichtungen des öffentlichen Sektors die neuen Offenlegungspflichten künftig vollständig erfüllen.
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