Kanaren fordern Abschaffung des umstrittenen Melderegisters
Die kanarische Tourismusministerin Jéssica de León hat ihren Amtskollegen in Madrid scharf kritisiert und die sofortige Abschaffung des sogenannten „Registro Único de Alquileres“, des zentralen Melderegisters für Ferienimmobilien, gefordert. Ihrer Ansicht nach ist dieses Instrument ineffektiv, greift in die Zuständigkeiten der autonomen Regionen ein und schafft Rechtsunsicherheit für Eigentümer, die sich an die geltenden Vorschriften halten.
Doppelregistrierung und rechtliche Grauzone
„Die europäische Verordnung ist direkt anwendbar. Es war kein Dekret der spanischen Regierung nötig, das nun in den Autonomen Gemeinschaften für eine Doppelregistrierung gesorgt hat“, erklärte De León. „Was auf den Kanaren legal ist, ist für das Wohnungsbau- und Tourismusministerium in Madrid illegal. Weder können wir sie aus dem allgemeinen Tourismusregister der Kanaren streichen, noch erlaubt ihnen das Ministerium, ihre Wohnungen zu vermarkten.“ Diese Situation führe zu einer rechtlichen Schutzlosigkeit der Eigentümer.
Technische Probleme und drohende automatische Löschung
Die Ministerin äußerte sich nach der Sektorkonferenz für Tourismus, die am Dienstag, dem 10. Februar 2026, in Madrid stattfand. Ein Hauptproblem ist die praktische Umsetzung: Die Kanaren konnten sich aufgrund technischer Schwierigkeiten bisher nicht mit der zentralen digitalen Meldeplattform verbinden. Hinzu kommt eine neue Anordnung (VAU 1560/2025), die verlangt, dass alle Vermietungen aus dem Jahr 2025 bis zum 2. März 2026 nachgemeldet werden müssen. Geschieht dies nicht, werden die Einträge automatisch gelöscht. Eine spätere Reaktivierung wäre für die Eigentümer nur gegen erneute Gebühren möglich.
Massive Probleme für Vermieter kurz vor Fristende
Die Lage ist angespannt: Von den 415.000 Melderegister-Nummern, die derzeit auf Vermietungsplattformen aktiv sind, haben nach Angaben der Regionalregierung nur etwa 27.700 die Verfahren für ihre Immobilie abgeschlossen und die neue Anordnung erfüllt. „Es entsteht eine besorgniserregende Situation. Die Eigentümer haben weniger als einen Monat Zeit, den Prozess abzuschließen, und das Tourismusministerium schweigt zu einem Problem, das es selbst verursacht hat“, so De León. Besonders betroffen seien die sogenannten „grünen Inseln“ (La Palma, La Gomera, El Hierro), wo viele private Vermieter Gefahr laufen, von den Plattformen genommen zu werden.
Klage vor dem Obersten Gericht und Kritik aus Brüssel
Die kanarische Regierung hat bereits Klage gegen das königliche Dekret beim Obersten Gerichtshof eingereicht. De León betonte, dass die Maßnahme ohne breiten Konsens der Autonomen Gemeinschaften entstanden sei und dass sich auch die Europäische Kommission dagegen ausgesprochen habe. Sie halte das Dekret für nicht vereinbar mit der direkt anwendbaren EU-Verordnung. „Es geht nicht nur um die Überschreitung regionaler Kompetenzen. Von Eigentümern zu verlangen, ihre Wohnungen in dieses Register einzutragen, ist eine Auflage, die dem Hypothekengesetz widerspricht, das eine solche Meldepflicht nicht vorsieht“, fügte die Ministerin hinzu.
Kritik an späten EU-Fonds und fehlenden Investitionen
De León kritisierte zudem, dass die lange nicht einberufene Sektorkonferenz kein echtes Dialogangebot gewesen sei, sondern eine „verspätete und verzweifelte Reaktion“ auf die Gefahr, dass Spanien EU-Mittel aus dem Aufbaufonds Next Generation verlieren könnte. „Die Flexibilisierung für die Verwaltung dieser Fonds kommt zu spät. Sie hätte vor mindestens einem Jahr erfolgen müssen“, sagte sie. Abschließend bemängelte sie erneut die fehlenden staatlichen Investitionen in Verkehrsinfrastruktur und Konnektivität für die Kanaren und forderte die Einhaltung des Wirtschafts- und Steuerregimes (REF), das eine spezielle Haushaltsposition für Tourismusinfrastrukturen vorsieht – eine Position, die die spanische Regierung 2023 gestrichen hatte.

