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Täter nach sexuellem Missbrauch Minderjähriger auf Teneriffa verurteilt

Geständnis nach sexuellem Missbrauch einer Minderjährigen

Der Angeklagte in einem Verfahren wegen zweifachen sexuellen Missbrauchs einer damals 14-jährigen Minderjährigen hat am Dienstag, dem 10. Februar 2026, vor Gericht alle ihm vorgeworfenen Tatsachen gestanden. Dies geschah im Rahmen einer Einigung, die zu einem strafmildernden Urteil in Form eines sogenannten „Urteils im Einvernehmen“ führte. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer vorläufigen Anklageschrift eine Gefängnisstrafe von siebeneinhalb Jahren für die Vergehen nach Artikel 189 des spanischen Strafgesetzbuches gefordert und eine Entschädigung von 1.000 Euro für das Opfer verlangt.

Urteil: Bewährungsstrafe und Auflagen

Schlussendlich wurde der Angeklagte zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, unter der Bedingung, dass er innerhalb der nächsten fünf Jahre keine weiteren Straftaten begeht. Ihm wurde auferlegt, fünf Jahre lang keine Tätigkeiten auszuüben, bei denen Minderjährige beteiligt sind, und über zwei Jahre hinweg Sexualkundekurse zu besuchen. Zudem ist es ihm fünf Jahre lang verboten, mit dem Opfer auf irgendeine Weise zu kommunizieren oder sich ihm auf weniger als 500 Meter zu nähern.

Einigung nach hoher Entschädigungszahlung

Der Angeklagte erreichte diese gerichtliche Einigung, nachdem er noch vor Prozessbeginn eine Entschädigung gezahlt hatte, die die von der Staatsanwaltschaft geforderte Summe bei weitem überstieg. Konkret entschädigte er das Opfer mit 5.000 Euro – dem Fünffachen der ursprünglich geforderten Summe. Der Leiter der Staatsanwaltschaft am Provinzgericht von Teneriffa, José Luis Sánchez-Jáuregui, vertrat die Anklage in diesem Fall und erläuterte, dass die Einigung mit vorheriger Zustimmung des inzwischen 21-jährigen Opfers erzielt wurde.

Die Tat: Manipulation über soziale Medien im Jahr 2018

Die jetzt verhandelten Taten datieren zurück ins Jahr 2018. Damals kontaktierte der nun Verurteilte über soziale Medien ein 14-jähriges Mädchen, das er „köderte“, um Fotos von ihm zu erhalten. Er machte dem Mädchen unter dem Versprechen, es in eine Modelagentur zu vermitteln, Hoffnungen. Der Erwachsene machte dem Mädchen Komplimente und überzeugte es von seinem Model-Potenzial. Er behauptete, es sei absolut notwendig, dass es ihm Ganzkörperfotos ohne Kleidung in verschiedenen Positionen schicke, die Genitalien, Brust und Gesäß zeigten.

Das junge Mädchen folgte den Anweisungen und ahnte nichts Böses, da es davon ausging, dass die Person, die die Bilder verlangte, ein „Professioneller“ aus der Modelwelt sei, der ihm eine Chance in seiner angeblichen Modelagentur gab. Der Mann gewann nach mehreren Gesprächen sein Vertrauen, bis er ihm eines Tages in dieser vermeintlichen Laufsteg-Welt erklärte: „Für alles muss man deinen ganzen Körper sehen, sie müssen alles auf einmal sehen und das war’s (…) Du machst so viele Fotos wie möglich und dann sage ich dir weiter, denn man muss alles sehen.“ Nach diesen Zeilen schrieb der nun Verurteilte detailliert auf, welche Körperteile genau fotografiert werden sollten. Das ahnungslose Opfer schickte daraufhin neun Fotos, auf denen es vollständig nackt zu sehen war und die Anweisungen des Erwachsenen genau befolgte.

Rechtliche Einordnung und Gesetzesreformen

Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann zunächst wegen zweier Delikte des sexuellen Missbrauchs nach Artikel 189 an, der die Herstellung von Kinderpornografie mit ein bis fünf Jahren Haft und den Besitz solchen Materials mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe bestraft. Vor der Verhandlung plädierte Sánchez-Jáuregui jedoch dafür, die vorläufige Anklage zu ändern und von Artikel 189 auf Artikel 183 überzugehen, der besser zu den angezeigten Tatsachen passt.

Artikel 183 ist für den Täter hinsichtlich des Strafrahmens günstiger, mit einem Minimum von sechs Monaten bis zu einem Maximum von zwei Jahren Haft, „schützt aber das Opfer besser“ in Fällen, die vor der Gesetzesreform von 2015 nicht erfasst waren. Diese Reform erhöhte das Schutzalter für sexuelle Einwilligung von 13 auf 16 Jahre und definierte Straftaten gegen die sexuelle Freiheit im digitalen Raum neu. Im Jahr 2022 wurde mit der Reform des „Nur-Ja-heißt-Ja“-Gesetzes der Schutz Minderjähriger im digitalen Umfeld weiter gestärkt. Die Norm erfasst nun strafrechtlich das gezielte Ansprechen und Anwerben von Minderjährigen zu sexuellen Zwecken durch Köderung, Täuschung oder Manipulation im Netz, um pornografisches Material zu erhalten oder sexuelle Treffen zu vereinbaren. Das Gesetz greift, noch bevor der Missbrauch stattfindet, und stärkt so die Prävention gegen schwerwiegende Gefahren für die sexuelle Unversehrtheit, erklärte der leitende Staatsanwalt.

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