keine muellgebuehr santiago del teide

Keine Müllgebühr für Einwohner von Santiago del Teide

Keine Müllgebühr für Einwohner von Santiago del Teide

Die Einwohner von Santiago del Teide müssen vorerst keine separate Gebühr für die Müllabfuhr zahlen. „Solange der Service vollständig aus dem kommunalen Haushalt gedeckt werden kann“, erklärt Bürgermeister Emilio Navarro, werde keine Gebühr erhoben. Mit dieser Maßnahme werde die Wirtschaftskraft der Bürger nicht belastet und die Gemeinde erfülle gleichzeitig die geltenden Vorschriften.

Neue Satzung erfüllt EU-Vorgaben

Der Gemeinderat (Pleno) hat eine neue Satzung für den Abfallentsorgungsdienst verabschiedet. Diese ist notwendig geworden durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie und aufgrund des spanischen Abfall- und kontaminierten Boden-Gesetzes (Ley 7/2022). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden, ein fiskalisches Instrument zur Finanzierung des Abfallservices einzuführen.

„Null-Euro-Gebühr“ als soziales Modell

Bürgermeister Emilio Navarro erläutert, dass das Rathaus von Santiago del Teide „seine Hausaufgaben gemacht und eine umfassende, sozial und juristisch solide Satzung beschlossen hat, die für jedes künftige Szenario gerüstet ist“. Das Ziel sei klar: „Das Gesetz einhalten, den Service garantieren und die Bürger schützen.“

Zu diesem Zweck hat die Gemeindeverwaltung (consistorio) eine Gebühr in Höhe von null Euro beschlossen. Die Verwaltung wird den Bürgern von Santiago del Teide somit solange keine Rechnung zusenden, wie die Kosten des Dienstes über den kommunalen Haushalt getragen werden können.

Progressive Gebühr für den Notfall geplant

Für den Fall, dass die Gebühr irgendwann doch aktiviert werden müsste, hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Lokalregierung Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen beschlossen. „Es wird ein Modell etabliert, das auf sozialer Gerechtigkeit basiert“, so Navarro. Die Anwendung würde dann progressiv erfolgen, mit vollem Schutz für die vulnerabelsten Personen und einem höheren Beitrag von denen, die mehr Abfall produzieren.

Der Bürgermeister unterstreicht: „Dieser essentielle Service ist garantiert, das Gesetz wird eingehalten, und die Bürger zahlen nicht, solange es nicht nötig ist.“ Die Entscheidung spiegle eine Regierungsweise wider, die auf Voraussicht, Verantwortung und gutem Management basiere und so Improvisationen vermeide sowie rechtliche und soziale Stabilität gewährleiste.

Hintergrund: Die EU-Abfallrichtlinie

Ursprung der als „Basurazo“ (etwa: große Müllsache) bekannten Regelung ist die Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018. Ihr grundlegendes Ziel ist es, die finanzielle Nachhaltigkeit des Dienstes für Sammlung, Transport und Behandlung von Abfällen in den Gemeinden zu gewährleisten. Ihre Anwendung seit dem 1. Januar dieses Jahres, festgelegt von der Zentralregierung, verpflichtet die Kommunen, den Bürgern die vollen Kosten für Sammlung, Bewirtschaftung, Transport und Behandlung von Abfällen in Rechnung zu stellen.

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