Flucht vor Kontrolle endet mit Festnahmen
Die Nationalpolizei hat auf Gran Canaria drei Personen als mutmaßliche Täter von Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit und, in einem Fall, auch gegen die Verkehrssicherheit festgenommen. Der Vorfall ereignete sich im Rahmen des Sicherheitsdispositivs „Operación Comercio Seguro“, das während der Weihnachtszeit für mehr Sicherheit im Handel sorgt.
Spektakuläre Verfolgungsjagd durch Straßen
Am 2. Januar bemerkten Beamte bei Präventionsmaßnahmen ein Fahrzeug, dessen Insassen bei Sichtung der Polizei die Flucht ergriffen. Mit hoher Geschwindigkeit raste das Auto durch mehrere Straßen. Laut einem Kommuniqué der Obersten Polizeidirektion der Kanaren fuhr das Fahrzeug sogar in Gegenrichtung und setzte damit Fußgänger und andere Autofahrer erheblicher Gefahr aus.
Gefährliche Manöver und Drogenfund
Während der Verfolgungsjagd versuchte einer der Insassen, aus dem fahrenden Wagen zu springen. Dabei beschädigte er ein geparktes Auto und zwang mehrere Passanten zur Seite zu springen, um einem Unfall zu entgehen. Schließlich konnte das Fluchtauto gestoppt und seine drei Insassen identifiziert werden. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurden elf Beutel mit einer weißen, pulverigen Substanz – mutmaßlich Kokain – sowie eine bräunliche, harzige Substanz, vermutlich Haschisch, gefunden.
Weitere Beweismittel sichergestellt
Zudem beschlagnahmten die Beamte verschiedene Werkzeuge, Bankkarten auf Namen Dritter und Bargeld sowie weitere Gegenstände, die mit der mutmaßlichen kriminellen Aktivität in Verbindung stehen könnten. Aufgrund dieser Vorkommnisse wurde der Fahrer des Wagens wegen eines mutmaßlichen Vergehens gegen die Verkehrssicherheit und die öffentliche Gesundheit festgenommen. Die beiden anderen Insassen wurden wegen eines mutmaßlichen Delikts gegen die öffentliche Gesundheit in Gewahrsam genommen.
Ein Festgenommener dem Richter vorgeführt
Nach Abschluss der notwendigen Formalitäten wurde einer der Festgenommenen der Justizbehörde vorgeführt. Die beiden anderen wurden vorläufig auf freien Fuß gesetzt, müssen sich jedoch auf richterliche Anordnung hin wieder melden.

