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Neue Regeln: Hipoteca Joven jetzt auch für Familien ohne Altersgrenze

Erweiterte Förderung für den ersten Immobilienkauf

Das Programm „Hipoteca Joven“ (Junge Hypothek) wird deutlich ausgeweitet. Künftig soll es nicht nur die Bevölkerung bis zum 40. Lebensjahr umfassen, sondern die Regionalregierung der Kanarischen Inseln plant auch, Bürgschaften für den Erwerb der ersten eigenen Immobilie für Familien mit minderjährigen Kindern ohne Altersbeschränkung anzubieten. Das neue Dekret, das diese Maßnahme regeln wird, führt eine neue Bürgschaftslinie mit dem Namen „Mi Primera Vivienda“ (Meine erste Wohnung) ein.

Zielgruppe: Familien in schwierigen Verhältnissen

Das Programm zielt darauf ab, besonders Familien mit Kindern zu begünstigen, wobei ein Fokus auf Alleinerziehenden und kinderreichen Familien liegt. Diese Gruppen haben – unabhängig vom Alter des Elternteils – aufgrund der Verteuerung des Immobilienmarktes, des knappen Angebots und wirtschaftlicher Schwierigkeiten ernsthafte Probleme, eine erste Wohnung oder ein Haus zu kaufen. Für diese sozialen Gruppen wird die Autonome Gemeinschaft der Kanaren eine Bürgschaft bei den Finanzinstituten übernehmen, die sich dieser Initiative im Rahmen einer Vereinbarung anschließen.

Öffentliche Konsultation und Neuausrichtung

Das Dekret zur Regelung des Programms „Hipoteca Joven – Mi Primera Vivienda“ befindet sich derzeit in der öffentlichen Konsultation, nachdem bereits im April 2025 eine solche durchgeführt wurde. Nach dieser ersten Phase und den eingegangenen Beiträgen wurde die Notwendigkeit erkannt, das Programm angesichts der Kaufschwierigkeiten für Personen über 35 Jahre neu auszurichten – dies war die frühere Altersgrenze des Programms in vorherigen Legislaturperioden. Daher wurde die Förderung nun auf Personen bis 40 Jahre und auf Familien mit minderjährigen Kindern ohne Altersgrenze erweitert.

Die Schlussfolgerungen der ersten öffentlichen Anhörung sind eindeutig: Die geringe Sparfähigkeit erschwert den Zugang zu Wohneigentum erheblich. Daher konzentrieren sich die Hauptvorschläge auf die Erhöhung des Alters der Begünstigten und auf eine Anhebung des Höchstwertes der zu erwerbenden Immobilie.

Besondere Unterstützung für Alleinerziehende

In der vorbereitenden Begründung für die Notwendigkeit des Dekrets wird besonders auf die Ungleichheiten beim Immobilienkauf für Alleinerziehende hingewiesen. In diesen Haushalten sind Arbeitslosigkeit, Armut und prekäre Beschäftigung überdurchschnittlich hoch. Laut dem nationalen Statistikinstitut INE werden 81 % dieser Familien von Frauen geführt.

Neue Konditionen: Preis und Wohnfläche

Neben der Anhebung der Altersgrenze und der Einbeziehung weiterer sozialer Gruppen erhöht die Regierung auch den maximalen Kaufpreis für Immobilien, die im Rahmen der Bürgschaft erworben werden können. Der Entwurf des Dekrets, der in der öffentlichen Konsultation liegt, sieht vor: „Der Kaufpreis der Immobilie, ohne die mit dem Erwerb verbundenen Kosten und Steuern, beträgt höchstens 250.000 Euro. Dieser Kaufpreis muss Stellplätze, Abstellräume oder andere mit der Wohnung verbundene Annexflächen einschließen.“

Die geförderten Wohnungen können Neubauten, gebrauchte Immobilien (zweite oder spätere Übertragung), freifinanzierte oder privat geförderte öffentlich geförderte Wohnungen sowie im Wege der Eigenleistung errichtete Häuser sein. In allen Fällen darf die Nutzfläche 120 Quadratmeter nicht überschreiten, wobei Annexflächen nicht mitgerechnet werden. Öffentlich geförderte Sozialwohnungen sind von diesem Programm ausgeschlossen.

Neustart nach Problemen in der Vergangenheit

Die aktuelle Regierung hat die „Hipoteca Joven“ mit neuen Impulsen und Regelungen wiederbelebt, nachdem es in der Vergangenheit Probleme mit diesem Programm gegeben hatte. Anfang der 2000er Jahre startete die kanarische Regierung diese Initiative, doch die Wirtschaftskrise von 2008, drastische Haushaltskürzungen und das Platzen der Immobilienblase ließen Hunderte von Jugendlichen ohne die versprochenen Mittel zurück, obwohl diese bewilligt worden waren.

Etwa 2.000 Kanarier im Alter zwischen 25 und 35 Jahren hatten zwischen 2009 und 2012 ihre Häuser im Rahmen des Haushaltsprogramms „Hipoteca Joven“ erworben, das Zuschüsse zwischen 1.500 und 12.000 Euro vorsah. Was danach geschah, ließ mehrere Hundert Jugendliche ohne das versprochene Geld zurück; einige erhielten die zugesagten Mittel nie.

Wer kann die Bürgschaft beantragen?

Das neue Dekret ermöglicht den Zugang zu dieser Bürgschaftslinie nicht nur für Personen mit spanischer Staatsangehörigkeit, sondern auch für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten oder von Drittländern außerhalb der EU, sofern sie einen legalen Wohnsitz in Spanien haben. Neben kinderreichen Familien und Alleinerziehenden unterliegen auch Antragsteller, die im Kalenderjahr der Antragstellung bei der Bank ein Kind durch Geburt oder Adoption bekommen haben, keiner Altersbeschränkung. Voraussetzung ist, dass die Bank eine Vereinbarung mit der Autonomen Gemeinschaft für die Teilnahme am Programm unterzeichnet hat.

Umfang und Dauer der staatlichen Bürgschaft

Laut dem Dekretentwurf deckt „jede bei der Bank eingerichtete Bürgschaft die Nichtzahlung von Tilgungsraten ab, die während der ersten 10 Jahre des Hypothekendarlehens auftreten, unabhängig von etwaigen mit den Kreditnehmern vereinbarten Stundungsfristen und davon, ob die Laufzeit des Hypothekendarlehens mehr als zehn Jahre beträgt.“ Dies erweitert den zeitlichen Horizont für die Familien, die das Programm in Anspruch nehmen.

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