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Staatsanwaltschaft fordert 12 Jahre Haft für Missbrauch einer 16-Jährigen

Staatsanwaltschaft fordert 12 Jahre Haft für Missbrauch einer 16-Jährigen

Die Staatsanwaltschaft von Las Palmas hat für einen Mann eine zwölfjährige Freiheitsstrafe wegen eines fortgesetzten Sexualdelikts an einer damals 16-jährigen Jugendlichen beantragt. Zusätzlich fordert sie eine zehnjährige Führungsaufsicht. Die Tat soll sich in der Touristenhochburg Corralejo auf Fuerteventura ereignet haben. Über den Fall wird die Zweite Strafkammer des Provinzgerichts (Audiencia Provincial) von Las Palmas verhandeln.

Vorwurf: Mehrfache Vergewaltigung im Mai 2023

In seinen vorläufigen Schlussanträgen zum Verfahren, das vom Untersuchungsgericht Nummer 1 in Puerto del Rosario geführt wird, vertritt der Staatsanwalt die Auffassung, dass der Angeklagte, identifiziert als A.F.P., erwachsen und ohne Vorstrafen, im Jahr 2023 über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu der Minderjährigen C.T.M. unterhalten habe. Laut Anklage habe der Mann, angetrieben von seinem sexuellen Trieb und ohne die Einwilligung des Mädchens, diese an mehreren Tagen zwischen dem 18. und 25. Mai 2023 in seiner Wohnung in Corralejo sowohl vaginal als auch oral vergewaltigt.

Folgen: Jugendliche leidet unter Angst und Depression

Infolge der geschilderten Taten habe das Mädchen verschiedene psychische Störungen wie Angstzustände und Depressionen erlitten. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft stellen die Handlungen einen fortgesetzten Fall von sexuellem Missbrauch mit Penetration an einer unter 16-Jährigen dar, der nach mehreren Artikeln des spanischen Strafgesetzbuches (Código Penal) unter Strafe steht. Es lägen keine strafmildernden Umstände vor.

Umfangreiche Sicherungsmaßnahmen beantragt

Neben der zwölfjährigen Haftstrafe beantragt die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten eine absolute Amtsunfähigkeit für die Dauer der Freiheitsstrafe. An die Haft soll sich eine zehnjährige Führungsaufsicht anschließen. Zudem soll dem Mann für 25 Jahre jeglicher Kontakt zu dem missbrauchten Mädchen per Kommunikationsmittel, Computer oder Telematik verboten werden. Er darf sich ihr, ihrer Wohnung, ihrer Schule oder anderen von ihr frequentierten Orten nicht auf weniger als 500 Meter nähern.

Weiterhin schlägt die Anklagebehörde eine besondere Berufsverbotsstrafe vor: Für 20 Jahre soll der Angeklagte für jeden Beruf, jedes Gewerbe oder jede Tätigkeit – ob bezahlt oder unbezahlt – gesperrt werden, die einen regelmäßigen und direkten Kontakt mit Minderjährigen mit sich bringt.

Zivilrechtliche Entschädigung für das Opfer

In den vorläufigen Schlussanträgen wird auch die zivilrechtliche Haftung thematisiert. Der wegen des fortgesetzten sexuellen Missbrauchs mit Penetration an einer Minderjährigen angeklagte Mann soll das Opfer für die verursachten immateriellen Schäden mit 10.000 Euro entschädigen.

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