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Neue Pflicht: Versicherung für E-Scooter und schnelle E-Bikes

Neue Verkehrsregeln: Versicherungspflicht für E-Roller und E-Bikes

Nicht nur die neue Warnleuchte V16 für Pannenfälle ist seit diesem Januar in Kraft. Eines der wichtigsten neuen Gesetze für die Mobilität betrifft Elektro-Tretroller und bestimmte Elektrofahrräder: Seit Freitag, dem 2. Januar 2026, müssen sie eine obligatorische Haftpflichtversicherung haben. Die spanische Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) unterscheidet dabei klar zwischen zwei Arten von E-Bikes.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Bei Elektrofahrrädern, sogenannten Pedelecs (EPAC), die einen Motor mit bis zu 250 Watt Leistung haben und maximal 25 km/h schnell sind, besteht keine Versicherungspflicht. Sie werden wie konventionelle Fahrräder behandelt. Anders sieht es bei den schnellen „Speed Pedelecs“ aus: Diese erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h und müssen seit dem 2. Januar 2026 zugelassen, im Verkehrsregister eingetragen und mit einer Haftpflichtversicherung versehen sein.

Die meisten Elektro-Tretroller (Vehículos de Movilidad Personal, VMP) fallen unter die neue Versicherungspflicht. Laut der allgemeinen Fahrzeugverordnung sind dies einspurige oder mehrspurige Fahrzeuge, die für eine Person ausgelegt sind, von einem Elektromotor angetrieben werden und eine Geschwindigkeit zwischen 6 und 25 km/h erreichen.

Wo dürfen E-Scooter fahren – und wo nicht?

Die DGT weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Fahrzeuge nicht auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, in Ortsdurchfahrten, auf Autobahnen, Schnellstraßen, außerörtlichen Straßen oder in Tunneln fahren dürfen. Ihre Nutzung ist nur auf dafür freigegebenen Fahrbahnen erlaubt. Gibt es keine entsprechende kommunale Verordnung, dürfen sie auf allen innerörtlichen Straßen fahren.

Alkohol, Ausstattung und Sicherheit

Für Fahrer von E-Scootern und E-Bikes gelten die gleichen Promillegrenzen und das absolute Drogenfahrverbot wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Zudem ist eine Grundausstattung für die Fahrzeuge verpflichtend: ein funktionierendes Bremssystem, eine akustische Warnvorrichtung (Klingel) sowie vordere und hintere Beleuchtung und Reflektoren. Obwohl nicht in jeder Gemeinde vorgeschrieben, wird das Tragen eines Helmes dringend empfohlen – ebenso wie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Zulassung, Registrierung und Strafen

Langfristig wird es obligatorisch sein, eine Fahrerlaubnis (certificado de circulación) zu erhalten, sich in das öffentliche Register der DGT eintragen zu lassen und am Fahrzeug ein Etikett mit der zugewiesenen Registrierungsnummer anzubringen. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit Bußgeldern zwischen 200 und 1.000 Euro rechnen, abhängig von der Schwere des Verstoßes.

Aktueller Stand und Übergangsfrist

Die DGT arbeitet derzeit an der Einrichtung eines offiziellen Registers für die Identifizierung und Eintragung dieser Fahrzeuge. Das entsprechende Königliche Dekret (Real Decreto) befindet sich in der Umsetzung, die technische Entwicklung ist jedoch bereits abgeschlossen. Solange die entsprechende Regelung noch bearbeitet wird, ist die vorherige Verpflichtung zur Eintragung von Elektrokleinstfahrzeugen nicht anwendbar. Dies gilt insbesondere für die Versicherungspflicht leichter persönlicher Fahrzeuge gemäß dem Zusatz der Ley 5/2025, bis das Register ordnungsgemäß geregelt und betriebsbereit ist.

Dennoch macht die Verkehrsbehörde klar: Elektrokleinstfahrzeuge, die mehr als 25 kg wiegen oder schneller als 14 km/h fahren, müssen versichert sein – auch ohne vorherige Eintragung in das Fahrzeugregister. Für diese Fahrzeuge gilt eine Übergangsfrist, die bis zum 26. Januar 2026 verlängert wurde.

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