kanaren umzug minderjaehrige migranten frist unrealistisch

Kanaren: Umzug von 2000 Minderjährigen vor Fristende unrealistisch

Blockiertes Verfahren bleibt wirkungslos

Der ordentliche Umsiedlungsweg – konzipiert, um minderjährige, unbegleitete Migranten umzuverteilen, die sich bereits vor der Ausrufung der Migrations-Notlage auf den Inseln befanden – kommt nicht richtig in Gang. Die Folgen sind gravierend: Die Überbelegung in den kanarischen Aufnahmeeinrichtungen hält an und das Risiko einer völligen Überlastung bei neuen Bootsankünften an den Küsten des Archipels ist real. Seit der Ausrufung der Notlage am 29. August letzten Jahres haben nur 86 Minderjährige die Inseln über diesen eigentlich entlastenden Mechanismus verlassen. Das Verfahren kommt im Schneckentempo voran und die Zahlen sind für den Archipel völlig unzureichend, dessen Aufnahmekapazität – genau wie die von Ceuta und Melilla – bereits dreifach überlastet ist.

Ziel von 2211 Jugendlichen in weiter Ferne

Das königliche Dekret, das diesen ordentlichen Weg vorsieht, legt fest, dass der Staat bis zum 19. März die Zahl der im Archipel untergebrachten Minderjährigen auf 2.211 reduzieren muss. Nach den aktuellsten Daten werden auf den Kanaren derzeit jedoch mehr als 4.500 Kinder und Jugendliche ohne familiäre Begleitung betreut – mehr als das Doppelte der gesetzlich vorgesehenen Obergrenze. Diese Überlastung hat direkte Konsequenzen für das Aufnahmesystem der Inseln und schränkt die Garantien für einen wirksamen Schutz der Kinderrechte ein. Nur drei Monate vor Ablauf der Frist scheint das Ziel in weiter Ferne zu liegen.

Regionalregierung hat Zweifel

Die autonome Regionalregierung bezweifelt, dass die Vorgabe erfüllt werden kann: Noch immer warten mehr als 2.000 Minderjährige auf ihre Verlegung. Zwar könnte sich diese Zahl noch ändern – viele der Jugendlichen stehen kurz vor der Volljährigkeit –, doch es erscheint unwahrscheinlich, dass in nur drei Monaten 2.000 Umsiedlungen durchgeführt werden können. Zumal seit Inkrafttreten des Dekrets vor neun Monaten gerade einmal gut 80 Kinder die Inseln verlassen haben. Das Verfahren ist schwer zu beschleunigen: Viele Akten sind noch nicht vollständig und die Staatsanwaltschaft muss jeden Jugendlichen anhören, bevor sie der Verlegung in andere autonome Gemeinschaften zustimmt. Alles deutet darauf hin, dass die gesetzten Fristen kaum einzuhalten sind.

Bürokratie und fehlende Notlage bremsen aus

Die kanarische Regierung führt die geringe Zahl an Ausreisen auf die „Komplexität“ der bürokratischen Verfahren und die vielen Hürden zurück, die die Minderjährigen vor einer Umsiedlung überwinden müssen. Ein weiteres Hindernis kommt hinzu: In den aufnehmenden Gemeinschaften auf dem spanischen Festland ist keine Migrations-Notlage erklärt. Während im Archipel dieser Ausnahmezustand seit zwei Jahren aktiv ist – was die schnelle Schaffung von Notunterkünften ohne langwierige Verwaltungsverfahren erlaubt –, fehlt in den Aufnahmeregionen dieser rechtliche Rahmen. Dies erschwert die schnelle Bereitstellung von Plätzen, da keine Zentren kurzfristig in Betrieb genommen oder mit Material und Personal über Notverträge ausgestattet werden können.

Klagen der Aufnahmeregionen

Mehrere vorgesehene Aufnahmeregionen – die Balearen, die Valencia-Gemeinschaft oder Andalusien – haben Klagen eingereicht, um die ihnen zugewiesene Quote an Minderjährigen abzuwehren, was zu weiteren Verzögerungen bei den Verlegungen führt. Die Reform von Artikel 35 des Ausländergesetzes wurde ohne breiten Konsens auf den Weg gebracht. Trotz der implementierten Entlastungsmechanismen ist die Lage weit davon entfernt, sich zu verbessern. Juristische Quellen betonen, dass die Situation auf den Inseln nur durch eine signifikante Anzahl von Verlegungen – was selbst wiederum Probleme verursachen kann –, durch das Erreichen der Volljährigkeit vieler Jugendlicher und durch ein anhaltendes Sinken der Neuankünfte auf der Atlantikroute ausgeglichen werden könnte. Diese Ankünfte sind in diesem Jahr bereits um 60 % zurückgegangen.

Keine substanzielle Entlastung in Sicht

Nach dem 19. März bleibt das Gesetz zwar in Kraft, doch in der Praxis, so Experten, wird es keine wesentliche Veränderung der ohnehin schon prekären Lage der Autonomen Gemeinschaft bringen. Zwar ist die Zahl der betreuten Minderjährigen auf den Kanaren – die zeitweise über 5.000 lag – gesunken, doch die Reduzierung fiel nicht so deutlich aus wie erhofft. Die Situation bereitet der Regionalregierung Sorgen, nicht zuletzt wegen der hohen finanziellen Belastung, die auf etwa 190 Millionen Euro pro Jahr geschätzt wird. Die Summe könnte noch höher ausfallen, wenn man die Kosten im Justiz- und Bildungsbereich hinzurechnet, die in diesem Budget nicht enthalten sind.

Finanzstreit mit der Zentralregierung

Der finanzielle Aufwand ist enorm und hat zu einem Schlagabtausch mit der Zentralregierung geführt, von der die Kanaren mehr wirtschaftliche Unterstützung fordern. Die Regionalregierung hat die Notwendigkeit einer nachhaltigen Finanzhilfe in den kommenden Jahren betont, um eine stabile und ausreichende Finanzierung für die Betreuung der minderjährigen Migranten ohne erwachsene Begleitung zu gewährleisten. Das neue, vom Ministerrat gebilligte königliche Dekret – das eine Transferzahlung von 100 Millionen Euro für die Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen in der Autonomen Gemeinschaft vorsieht – überzeugt die kanarische Regierung nicht. Sie kritisiert, die Mittel kämen „zu spät und auf die falsche Art“.

Zeitliche Begrenzung und mangelnde Bereitschaft

Die autonome Regierung hat bereits mit der Prüfung des Dekrets begonnen und äußert Bedenken, dass seine Gültigkeit ausschließlich bis zum 19. März 2026 befristet ist. Ein Datum, das genau mit dem Ende der Frist zusammenfällt, die der Staat für die Umsiedlung aller Minderjährigen über den ordentlichen Mechanismus hat. Die Situation wird zusätzlich dadurch verkompliziert, dass viele der umzusiedelnden Jugendlichen inzwischen verwurzelt sind und den Archipel nicht verlassen möchten. Das Kindeswohl kann nicht pauschal bestimmt werden, sondern muss den Willen jedes Einzelnen berücksichtigen. Viele Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren wurden zur Verlegung vorgeschlagen, obwohl sie kurz vor der Volljährigkeit stehen. Dies führt zu einem Szenario, in dem viele nach Erreichen der Volljährigkeit und dem Verlassen des Jugendhilfesystems wieder auf die Kanaren zurückkehren werden, wo ihr soziales Netzwerk existiert.

Source

Nach oben scrollen
Share via
Copy link