Gericht weist Revision zurück: 17 Jahre Haft bestätigt
Das Tribunal Superior de Justicia de Canarias (TSJC), das Oberste Gericht der Kanarischen Inseln, hat die Revision eines Verurteilten abgewiesen. Der Mann war zu 17 Jahren Gefängnis und zur Zahlung einer Entschädigung von 15.000 Euro verurteilt worden, weil er schuldig gesprochen wurde, eine 14-jährige Minderjährige vergewaltigt zu haben. Zudem hatte er Fotos und Aufnahmen von ihr gemacht. Die Vorwürfe umfassten sexuellen Missbrauch und Verführung Minderjähriger.
Beweislage: „Kontroverse, grafische und abstoßende“ Aufnahmen
In seiner Urteilsbegründung stellt das TSJC klar, dass die Verurteilung nicht nur auf den Aussagen des Opfers beruht. Entscheidend war vielmehr der „kontroverse, grafische und abstoßende“ Inhalt von etwa dreißig Bildern und Szenen, die der Angeklagte selbst aufgezeichnet hatte. Der Mann, der zur Tatzeit 35 Jahre alt und als Krankenwagenfahrer tätig war, hatte das Mädchen bei einem Campingausflug im Süden Teneriffas kennengelernt. Dieser Ausflug wurde im Oktober 2021 mit Arbeitskollegen organisiert, zu denen auch der Vater des Mädchens gehörte.
Verteidigungsstrategie scheitert: Alter war bekannt
In seiner Verteidigung gab der Verurteilte an, das wahre Alter der Jugendlichen nicht gekannt zu haben. Das Gericht wies dieses Argument jedoch zurück. In den beschlagnahmten Chat-Nachrichten des Mannes fanden sich nämlich explizite Verweise auf das Alter des Mädchens. Diese WhatsApp-Konversationen wurden vom Gericht als „ebenso aufschlussreich wie nützlich“ bewertet. Sie enthielten Ausdrücke, die „bei Volljährigen akzeptabel wären, sofern ihre geistigen Fähigkeiten nicht beeinträchtigt sind, bei einer Minderjährigen jedoch unerträglich“ seien.
Systematisches Vorgehen des Täters
Bereits am Tag nach dem Campingausflug begann der Angeklagte, dem Mädchen Bilder von sadistischen Sexualpraktiken mit Dominanz- und Unterwerfungsszenarien zu zeigen. Sowohl die Provinzialgerichtsbarkeit (Audiencia Provincial) in erster Instanz als auch nun das TSJC sehen es als erwiesen an, dass der Täter das Opfer zwang, eine E-Mail-Adresse und ein Instagram-Profil einzurichten. Da das Mädchen kein eigenes Handy besaß, nutzte er diese Kanäle, um pornografische Fotos auszutauschen und Treffen zu arrangieren, bei denen er sie sexuell missbrauchte.
Missbrauch an wechselnden Orten
Die Übergriffe fanden teilweise in der Wohnung des Mannes statt. Oft holte er das Mädchen aber auch in den frühen Morgenstunden von zu Hause ab und fuhr sie zu einem unbebauten Grundstück in der Nähe der Schule, die sie besuchte. Nach zwei Monaten versuchte die Jugendliche, die Missbrauchsbeziehung zu beenden. Daraufhin geriet der Angeklagte in Wut und begann, das Mädchen mit dem Inhalt seines Telefons zu erpressen.
Anzeige und psychologische Folgen
Der Vater erstattete schließlich Anzeige. Ein anschließendes psychologisches Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Tochter Schäden aufwies, die mit einer posttraumatischen Belastungsstörung und einer Angststörung als Anpassungsstörung vereinbar sind.
Staatsanwaltschaft forderte höhere Strafe
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine deutlich höhere Strafe gefordert. Sie sah den Mann als Täter eines fortgesetzten Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen unter entwürdigenden oder demütigenden Umständen an, da er sadomasochistische Praktiken ausführte. Zusätzlich lastete sie ihm Verführung Minderjähriger, Exhibitionismus an und forderte eine Zahlung von 50.000 Euro als zivilrechtliche Entschädigung. Das nun rechtskräftige Urteil fällt mit 17 Jahren Haft und 15.000 Euro Entschädigung geringer aus, bestätigt die Schuld des Mannes jedoch endgültig.

