Klage gegen Kanaren-Regierung wegen Cuna del Alma
Die Verbände und Privatpersonen, die bereits Klage gegen die Investoren von „Cuna del Alma“ und den Bürgermeister von Adeje eingereicht haben, kündigen einen weiteren juristischen Schritt an. Am kommenden Montag werden sie eine Beschwerde auf dem Verwaltungsweg gegen die Regierung der Kanarischen Inseln einreichen. Der Vorwurf: Die Regionalregierung habe eine aktive und entscheidende Rolle bei den irreparablen Umwelt- und Kulturschäden des umstrittenen Tourismusprojekts im Puertito de Adeje im Süden Teneriffas gespielt.
Vorwurf: Genehmigung für Luxusnutzung an geschützter Küste
Laut einer Mitteilung der Initiatoren richtet sich die Klage gegen die „Dirección General de Costas y Gestión del Espacio Marítimo“ (Generaldirektion für Küstenschutz und Meeresraummanagement) der Regionalregierung. Diese habe „in Ausnahmefällen die Nutzung des Schutzstreifens des öffentlichen Küstengebiets für private Luxustourismus-Zwecke“ genehmigt. Als Begründung wurde eine angebliche „Eignung für das kanarische Tourismusmodell“ angeführt. Für die klagenden Gruppen und Einzelpersonen – darunter Tagoror Permanente Rotativo, Rebelión Científica Canarias, Juan Francisco Galindo, La Gaveta 20A und die Asamblea Reivindicativa Canaria (ARCAN) – macht diese Entscheidung die Kanaren-Regierung zum „notwendigen Komplizen der Umwelt-, Küsten- und Kulturerbe-Zerstörung, die in Adeje stattfindet“.
Kritik an „Ausnahme“-Genehmigung
Die Kläger erinnern daran, dass die Nutzung des Küstenschutzstreifens laut dem Küstenschutzgesetz eine „äußerst außergewöhnliche Maßnahme“ ist, die nur gerechtfertigt werden kann, wenn ein „tatsächliches, begründetes und nachgewiesenes vorrangiges öffentliches Interesse“ besteht. In diesem Fall, so die Gruppen, werde die Genehmigung jedoch „für private High-End-Anlagen (Schwimmbad und Restaurant)“ erteilt. Und dies in einer der „touristisch und städtebaulich am stärksten gesättigten Gemeinden der Kanaren“, mit den höchsten Immobilienpreisen des Archipels und einer Küste, die bereits tiefgreifend künstlich verändert und überlastet sei.
„Anstatt dem Allgemeininteresse zu dienen, verschärft diese Genehmigung die bestehenden territorialen, sozialen und ökologischen Ungleichgewichte und vertieft ein von der kanarischen Bevölkerung weithin in Frage gestelltes, räuberisches Tourismusmodell“, fügen sie hinzu.
Vorwurf der Behinderung des Strafverfahrens
Aus Sicht der Kläger bietet die Regionalregierung mit diesen Teilgenehmigungen dem Gericht in Arona eine „minimale Ausrede für die anfängliche Einstellung einer Strafanzeige wegen möglicher sehr schwerer Umwelt- und Baustraftaten“. Es handle sich um eine Anzeige, die von sozialen und ökologischen Gruppen zum Schutz der Kanaren vorangetrieben werde, „die die Regierung der Kanarischen Inseln feige boykottiert und verrät“.
Nicht nur die Kläger, auch die Staatsanwaltschaft hat gegen den Beschluss Berufung eingelegt, der das Strafverfahren auf nur vier Seiten einstellte. Dieses Verfahren untersucht seit November, ob Amtsträger, Techniker und Investoren von Cuna del Alma Straftaten wie Verstöße gegen die Raumordnung und Umweltrecht, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung bei der Umsetzung der umstrittenen Initiative begangen haben.
Klage wird an mehrere Stellen gerichtet
Die Sammelklage wird am kommenden Montag bei der für die Küstenschutzbehörde zuständigen „Consejería de Obras Públicas, Vivienda y Movilidad“ (Ministerium für öffentliche Arbeiten, Wohnungswesen und Mobilität) der Kanaren-Regierung eingereicht. Sie wird zudem weitergeleitet an:
- Die „Agencia de Protección del Medio Natural“ (Agentur für den Schutz der natürlichen Umwelt) der Kanaren-Regierung, die befugt ist, die Bauarbeiten zu stoppen.
- Den Inselrat (Cabildo) von Teneriffa, da das besonders geschützte Gebiet „La Atalaya“ betroffen ist.
- Das Parlament der Kanarischen Inseln, damit die Abgeordneten Kontrollmaßnahmen gegenüber der Regierung ergreifen.
- Das spanische „Ministerio para la Transición Ecológica y el Reto Demográfico“ (MITECO), da die Anwendung der grundlegenden staatlichen Küstenschutzvorschriften, die hier nicht eingehalten werden, direkt betroffen ist.
Die unterzeichnenden Verbände fordern die sofortige Überprüfung der erteilten Genehmigung, die Anordnung vorläufiger Maßnahmen zum Stopp der Beeinträchtigungen von Küste und Kulturerbe sowie die Aufklärung der administrativen Verantwortlichkeiten.

