Drogenhandel unter dem Deckmantel der Frisierstube
Beamte der Polizeiinspektionen von Maspalomas und Telde auf der Insel Gran Canaria haben zwei Männer festgenommen, nachdem sie einen aktiven Drogenumschlagplatz in einem Friseursalon in San Fernando de Maspalomas ausgehoben haben. Der Salon liegt in der Gemeinde San Bartolomé de Tirajana. Die Festnahmen des Salonbesitzers und eines Mitarbeiters erfolgten, nachdem die Polizei verschiedene Hinweise erhalten hatte, die auf einen möglichen Drogenverkaufsort unter dem Deckmantel eines legalen Gewerbes hindeuteten, wie die Nationalpolizei in einer Pressemitteilung informierte.
Konstanter Kundenverkehr weckte Verdacht
Nach entsprechenden Überprüfungen konnten die Ermittler die ersten Anhaltspunkte bestätigen. Sie beobachteten einen ständigen Kommen und Gehen von Personen in einer Barber-Shop-Friseur im Einkaufszentrum Bellavista. Zudem stellten die Beamten fest, dass einer der Beteiligten bereits Vorstrafen wegen Delikten gegen die öffentliche Gesundheit hatte. Er soll den Betrieb mutmaßlich als Tarnung für den Vertrieb von Rauschgift genutzt haben, wobei er den üblichen Kundenandrang ausnutzte, um unauffällig zu bleiben.
Durchsuchungen in Telde und Maspalomas
Im Zuge der Operation weitete die Polizei ihre Maßnahmen auf weitere mit den Verdächtigen in Verbindung stehende Orte aus. Dazu gehörten ein angrenzender, von einem der Festgenommenen angemieteter Raum sowie dessen Wohnung in der Gemeinde Telde. Dort wurde ein Teil der beschlagnahmten Substanzen aufgefunden. Bei den durchgeführten Durchsuchungen an diesen Orten konnten die Ermittler 144,06 Gramm Kokain und 5.425 Gramm Haschisch sicherstellen.
Utensilien zur Verteilung sichergestellt
Neben den Drogen beschlagnahmte die Polizei diverses Material zur Handhabung, Dosierung und Verteilung der Rauschgifte. Ebenso wurden elektronische und informatische Gegenstände sichergestellt, die mit der untersuchten Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Die polizeiliche Aktion gipfelte schließlich in der Festnahme der beiden Männer und der endgültigen Zerschlagung des Verkaufsplatzes. Nach ihrer Vorführung vor der zuständigen Justizbehörde wurde der Besitzer des Betriebes in Untersuchungshaft genommen.

