V-16 Spanien

Ende der Warndreiecke in Spanien. Ab Januar 2026 ist die V-16-Warnleuchte Pflicht

Ab dem 1. Januar 2026 müssen sich Autofahrer in Spanien von den traditionellen Warndreiecken verabschieden. Die Generaldirektion für Verkehr (DGT) führt eine revolutionäre Änderung bei der Kennzeichnung liegengebliebener Fahrzeuge ein. Von da an wird die V-16-Warnleuchte – ein intelligentes Gerät, das vielen Menschen das Leben retten soll – die einzige legale Möglichkeit sein, eine Panne oder einen Unfall zu signalisieren.

Warum verzichten die spanischen Behörden auf Warndreiecke?

Die Statistiken sind alarmierend – jedes Jahr sterben in Spanien etwa 25 Personen, die ausgestiegen sind, um Warndreiecke aufzustellen, und dabei angefahren wurden. Die DGT betont, dass Fahrer gezwungen waren, mindestens 100 Meter auf der Fahrbahn oder am Straßenrand zurückzulegen, oft bei eingeschränkter Sicht, nachts oder bei schlechtem Wetter. Fahrzeuge, die mit 90, 100 oder sogar 140 km/h vorbeifuhren, stellten eine tödliche Gefahr dar.

Einige Länder wie Großbritannien haben die Verwendung von Warndreiecken auf Schnellstraßen bereits früher verboten, da das Verlassen des Fahrzeugs unter solchen Bedingungen als zu gefährlich galt. Spanien hat beschlossen, noch einen Schritt weiterzugehen und dieses Risiko vollständig zu eliminieren.

Was ist die V-16-Warnleuchte?

Die V-16-Warnleuchte ist ein kleines, gelbes Gerät, das mit der digitalen Plattform DGT 3.0 verbunden ist. Das Gerät sendet hochintensives Licht in einem 360-Grad-Radius sowohl blinkend als auch dauerhaft für mindestens 30 Minuten aus. Das Hauptmerkmal, das die neue Generation von älteren Modellen unterscheidet, ist die Konnektivität – das Gerät übermittelt automatisch die genaue Position des liegengebliebenen Fahrzeugs an das DGT-System.

Die Warnleuchte enthält einen eingebauten GPS-Chip und eine fest integrierte SIM-Karte, die die Verbindung zur Plattform gewährleisten. Wichtig ist, dass der Fahrer kein Mobiltelefon benutzen oder eine App installieren muss – es genügt, das Gerät einzuschalten, und alles geschieht automatisch.

Wie funktioniert die neue Warnleuchte?

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Die Bedienung des Geräts ist äußerst einfach. Die Warnleuchte wird magnetisch auf dem Fahrzeugdach am höchstmöglichen Punkt befestigt, um maximale Sichtbarkeit zu gewährleisten. Der Fahrer kann dies tun, ohne das Auto zu verlassen, was das Hauptziel der neuen Regelung ist.

Nach der Aktivierung beginnt die Warnleuchte sofort mit der Aussendung des Warnlichts und sendet gleichzeitig ein Signal an die DGT 3.0-Plattform. Dadurch werden andere Fahrzeuge sowohl durch direkte Lichtsichtbarkeit als auch virtuell gewarnt – das System kann herannahende Fahrer über die Gefahr informieren.

Das Gerät wird über eine interne Stromquelle betrieben – je nach Modell können dies nicht aufladbare Alkalibatterien oder über USB aufladbare Lithium-Akkus sein. Die Batterien oder Akkus müssen eine Betriebsdauer von mindestens 18 Monaten gewährleisten.

Welche Modelle sind homologiert?

Nicht jede als V-16 bezeichnete Warnleuchte erfüllt die neuen Anforderungen. Damit ein Gerät ab dem 1. Januar 2026 legal ist, muss es über eine offizielle Homologation und Konnektivität zur Übertragung der Fahrzeugposition verfügen. Die DGT empfiehlt, die aktuelle Liste zertifizierter Marken und Modelle auf der offiziellen Website der Organisation zu überprüfen.

Alle homologierten Geräte müssen von IDIADA oder LCOE zertifiziert sein. Jedes Gerät sollte einen deutlich gekennzeichneten Homologationscode haben, der mit „LCOE“ plus 12 Ziffern oder „IDIADA PC“ plus 8 Ziffern beginnt. Der Preis einer homologierten V-16-Warnleuchte liegt je nach Hersteller, Batterielebensdauer und zusätzlichen Funktionen zwischen 35 und 60 Euro.

Vorsicht vor billigen Fälschungen aus Online-Portalen

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Fahrer, die eine V-16-Warnleuchte kaufen möchten, sollten bei der Wahl der Bezugsquelle besondere Vorsicht walten lassen. Geräte, die auf beliebten ausländischen Plattformen wie AliExpress oder ähnlichen Verkaufsportalen angeboten werden, erfüllen möglicherweise nicht die Anforderungen der spanischen Homologation.

Eine V-16-Warnleuchte, die weniger als 20 Euro kostet, sollte ernsthafte Zweifel an ihrer Echtheit wecken – es sei denn, es handelt sich um eine offizielle, bestätigte Aktion. Der Kauf eines nicht homologierten Geräts bedeutet nicht nur verschwendetes Geld, sondern vor allem die Nichteinhaltung der Vorschriften. Der Besitz einer Warnleuchte ohne entsprechendes DGT-Zertifikat wird genauso behandelt, als hätte der Fahrer überhaupt kein Gerät – dies wird mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet.

Darüber hinaus werden Millionen von Fahrern, die in den letzten Jahren ältere V-16-Warnleuchtenmodelle ohne Konnektivität gekauft haben, diese gegen neue, homologierte Geräte mit Geolokalisierungsfunktion austauschen müssen. Nur Warnleuchten, die die neuesten technischen Anforderungen erfüllen, werden ab 2026 legal sein.

Übergangsbestimmungen und neue Realität

Bis zum 31. Dezember 2025 dürfen Fahrer weiterhin traditionelle Warndreiecke oder ältere Versionen der V-16-Warnleuchte ohne Konnektivität verwenden. Beide Systeme können in dieser Übergangszeit nebeneinander bestehen.

Ab dem 1. Januar 2026 wird sich die Situation jedoch radikal ändern. Warndreiecke werden für in Spanien zugelassene Fahrzeuge kein legales Kennzeichnungsmittel mehr sein, und ihre Verwendung wird verboten. Die einzige erlaubte Signalisierungsmethode wird die homologierte V-16-Warnleuchte mit Konnektivität sein.

Es ist erwähnenswert, dass in anderen Ländern zugelassene Fahrzeuge, die im Rahmen des internationalen Verkehrs auf spanischen Straßen unterwegs sind, weiterhin Warndreiecke verwenden dürfen.

Strafen bei fehlender Warnleuchte

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Fahrer, die ab Januar 2026 keine homologierte V-16-Warnleuchte besitzen, riskieren ein Bußgeld von 80 Euro. Dies ist genau derselbe Betrag, der bisher für das Fehlen von Warndreiecken galt. Die DGT behandelt dies als geringfügige Ordnungswidrigkeit, aber die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu höheren Strafen führen, wenn in einer Notsituation keine angemessene Fahrzeugkennzeichnung gewährleistet wird.

Datenschutz – DGT räumt Zweifel aus

Um das neue Gerät sind viele Kontroversen und falsche Informationen entstanden, insbesondere bezüglich der Privatsphäre der Nutzer. Die DGT weist entschieden zurück, dass die V-16-Warnleuchte zur Überwachung von Fahrern oder Fahrzeugen dient.

Die spanische Datenschutzbehörde hat offiziell bestätigt, dass die Warnleuchte nicht mit einer Person oder einem Fahrzeugkennzeichen verknüpft ist. Alle von der DGT empfangenen Daten sind anonym. Das Gerät überträgt nur die Position des Fahrzeugs und nur dann, wenn es aktiviert wird. Es zeichnet keine Geschwindigkeit auf, verfolgt keine Route, erfordert keine Angabe persönlicher Daten beim Kauf und keine Installation einer App.

Benutzer müssen das Gerät nicht registrieren oder mit ihren persönlichen Daten verknüpfen. Das System funktioniert ausschließlich für die Verkehrssicherheit im Pannenfall.

Internationale Verwendung der V-16-Warnleuchte

Die V-16-Warnleuchte wird von Ländern anerkannt, die das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr unterzeichnet haben, darunter Portugal, Frankreich, Deutschland, Italien und Großbritannien – insgesamt etwa 86 Staaten auf verschiedenen Kontinenten.

Das Wiener Übereinkommen besagt, dass Länder verlangen können, dass Fahrzeuge, die auf ihrem Territorium unterwegs sind, ein Signalgerät in Form eines gleichseitigen Dreiecks oder eines anderen gleichwertigen Geräts besitzen, das von den Vorschriften des Landes vorgesehen ist, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.

Jedes Land hat jedoch seine eigenen Vorschriften. Frankreich beispielsweise verlangt weiterhin den Besitz von Warndreiecken und Warnwesten – die V-16-Warnleuchte kann dort als zusätzliche Sicherung dienen, ersetzt aber nicht die erforderlichen Elemente. Ähnlich erkennt Portugal Lichtgeräte an, aber Warndreiecke bleiben Pflicht.

Spanische Fahrer, die ins Ausland reisen, sollten daher die lokalen Vorschriften prüfen und bei Bedarf auch traditionelle Warndreiecke mitnehmen.

Mietwagen und die V-16-Warnleuchte

Personen, die planen, ein Auto in Spanien zu mieten, haben möglicherweise Zweifel, ob sie selbst eine V-16-Warnleuchte kaufen müssen. Die Antwort ist klar: Autovermietungen sind verpflichtet, ihre Flotten mit homologierten V-16-Geräten mit Konnektivität auszustatten.

Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Autovermietungen, Unternehmen für Langzeitmiete (Leasing) und Fuhrparkbetreiber sicherstellen, dass jedes an Kunden ausgegebene Fahrzeug mit einer zertifizierten V-16-Warnleuchte ausgestattet ist, die mit der DGT 3.0-Plattform verbunden ist. Die rechtliche Verantwortung für die Ausrüstung des Fahrzeugs liegt in erster Linie beim Eigentümer oder Flottenbetreiber.

Der Fahrer ist jedoch nicht vollständig von der Verantwortung befreit. Wenn er ein Auto ohne das erforderliche Gerät fährt, kann er mit einem Bußgeld belegt werden, selbst wenn die Vermietung ihren Pflichten nicht nachgekommen ist. Daher lohnt es sich, bei der Abholung eines Mietfahrzeugs das Vorhandensein der V-16-Warnleuchte zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie homologiert ist – die Zertifizierungsnummer sollte darauf sichtbar sein.

Vermietungen sind auch verpflichtet, Kunden schriftlich über die Notwendigkeit einer Warnleuchte zu informieren und sie anzuweisen, wie sie richtig zu verwenden ist. Größere Vermietungsketten haben bereits angekündigt, dass ihre Flotten vollständig auf das Inkrafttreten der neuen Vorschriften vorbereitet sein werden.

Zusätzliche Änderungen in der Straßenbeschilderung

Neben der Einführung der obligatorischen V-16-Warnleuchte arbeiten die spanischen Behörden an einer umfassenderen Modernisierung des Straßenbeschilderungssystems. Die Regierung hat eine Aktualisierung des offiziellen Katalogs der Verkehrszeichen genehmigt, die am 1. Juli 2025 in Kraft getreten ist.

Diese Reform soll die Beschilderung an soziale, technologische und mobilitätsbezogene Veränderungen anpassen. Es werden neue Zeichen zur Regelung des Verkehrs alternativer Transportmittel wie Elektroroller und andere Fahrzeuge der persönlichen Mobilität eingeführt. Piktogramme werden neu gestaltet, die Sichtbarkeit der Schilder wird verbessert und einige veraltete Markierungen werden beseitigt.

Der neue Katalog berücksichtigt auch die Grundsätze der Nachhaltigkeit und einer inklusiven visuellen Sprache. Der Austausch physischer Schilder auf den Straßen wird schrittweise durchgeführt, um Fahrern Zeit zu geben, sich an die neuen Symbole zu gewöhnen.

Motorräder und andere Fahrzeuge – wer braucht eine Warnleuchte?

Die Pflicht zum Besitz einer V-16-Warnleuchte gilt für Personenkraftwagen, Mehrzweckfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse gemäß Anhang XII der Allgemeinen Fahrzeugvorschriften.

Bei Motorrädern ist die Warnleuchte nicht obligatorisch, aber die DGT empfiehlt ihre Verwendung aufgrund der Sicherheitsvorteile. Dank der magnetischen Basis kann das Gerät am Kraftstofftank, Sitz, Gepäckträger oder Spiegelarm befestigt werden.

Besonders wichtig ist, dass Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren, aus strengen Sicherheitsgründen der Pflicht zum Besitz einer V-16-Warnleuchte unterliegen.

Ein Gerät reicht aus

Die Vorschriften verlangen den Besitz eines V-16-Geräts pro Fahrzeug. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, mehrere Warnleuchten zu besitzen, obwohl sich einige Fahrer für ein Ersatzgerät entscheiden können, um beruhigt zu sein.

Die Warnleuchte sollte im Handschuhfach aufbewahrt werden, leicht zugänglich und aufgeladen sein. Das Gerät muss gemäß den Vorschriften die Konnektivität bis 2038 garantieren, und wenn es diese Anforderung nicht erfüllt, wird es nicht mehr als gültig angesehen.

Revolution in der Straßenverkehrssicherheit

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Der Ersatz von Warndreiecken durch die intelligente V-16-Warnleuchte stellt eine der größten Änderungen der Verkehrssicherheitsvorschriften der letzten Jahrzehnte dar. Dies ist nicht nur eine technologische Modernisierung, sondern vor allem eine präventive Maßnahme zum Schutz menschlichen Lebens.

Die neue Regelung ermöglicht es Fahrern, im Fahrzeug zu bleiben, ohne sich der Gefahr durch den Straßenverkehr auszusetzen, und gleichzeitig sicherzustellen, dass ihre Position sichtbar und digital im Verkehrsmanagementsystem registriert ist.

Diese Pflicht gilt für ganz Spanien, einschließlich beliebter Touristenregionen. Fahrer auf den Kanarischen Inseln, sowohl auf Teneriffa als auch auf Gran Canaria, Lanzarote oder Fuerteventura, müssen ebenfalls eine homologierte V-16-Warnleuchte in ihren Fahrzeugen haben. Touristen, die Autos auf Teneriffa oder Gran Canaria mieten, können darauf zählen, dass Fahrzeuge von Vermietungen bereits mit den erforderlichen Geräten ausgestattet sind.

Die DGT betont, dass die Änderung keine technologische Laune ist, sondern eine prioritäre Sicherheitsmaßnahme. Spanische Fahrer haben wenig Zeit, ihre Fahrzeuge vor Ende 2025 an die neuen Anforderungen anzupassen. Es lohnt sich, jetzt zu handeln, um Bußgelder zu vermeiden und vor allem – die eigene Sicherheit auf der Straße zu erhöhen.

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