einbruch ferienwohnung gran canaria ex besitzer moebel

Einbruch in Ferienwohnung: Ex-Besitzer räumt Möbel aus

Skurriler Einbruch: Ex-Besitzer räumt Ferienwohnung leer

Ein gewaltsamer Einbruch in eine Ferienwohnung im Süden von Gran Canaria hat zu einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung geführt. In der Nacht zum 8. Dezember, gegen Mitternacht, drangen fünf Personen in die Wohnung 258 des Komplexes „Jardín del Atlántico“ in Playa del Inglés ein. Das Rezeptionspersonal bemerkte die Eindringlinge und alarmierte die Polizei.

Möbel demontiert und herausgetragen

Laut Angaben der Tourismusverwaltung des Komplexes hatten die Unbekannten das Türschloss aufgebrochen. Anschließend begannen sie, Möbel und andere Einrichtungsgegenstände zu demontieren und aus der Wohnung zu tragen. Die betroffene Ferienwohnung war zum Zeitpunkt des Vorfalls legal an Gäste vermietet, die sich jedoch nicht in der Unterkunft aufhielten. Nach Einschätzung der Geschädigten könnten die Tatbestände des „Hausfriedensbruchs (oder eines diesem gleichgestellten Raumes) und der Sachbeschädigung“ gemäß den Artikeln 202 und 263 des spanischen Strafgesetzbuches erfüllt sein.

Polizei nimmt Daten auf – aber keine Festnahmen

Nach der Alarmierung erschienen Beamte der Policía Nacional, begleitet vom Direktor der Anlage, vor Ort. Sie forderten die mutmaßlichen Einbrecher auf, ihre Tätigkeit einzustellen, und nahmen ihre Personalien auf. Festnahmen wurden jedoch nicht vorgenommen. Einer der Beteiligten gab dabei an, der ehemalige Eigentümer der Wohnung zu sein. Das Apartment war ihm nach gerichtlicher Zwangsversteigerung entzogen worden und befand sich seit etwa einem Monat im legalen Tourismusbetrieb.

Hohe Schulden führten zur Zwangsversteigerung

Die Verwaltungsgesellschaft führt aus, dass der frühere Eigentümer bei der Eigentümergemeinschaft Schulden in Höhe von 50.000 Euro für nicht gezahlte Gemeinschaftsgebieten angehäuft hatte. Zusätzlich bestand eine Hypothekenschuld von 120.000 Euro, deren Vollstreckung zur Versteigerung der Immobilie führte. Die Eigentümergemeinschaft habe als Gläubigerin der ausstehenden Gebühren gemäß Artikel 9.1.e) des spanischen Wohnungseigentumsgesetzes (Ley de Propiedad Horizontal) einen vorrangigen Anspruch. Die entfernten Möbel seien zudem von der Verwaltungsfirma selbst installiert worden, weshalb man die Entfernung als Diebstahl oder Unterschlagung wertet.

Anzeigenerstattung gestaltete sich schwierig

Am Folgetag begaben sich die neue Eigentümerin der Wohnung und Vertreter der Firma zur Polizei, um formell Anzeige zu erstatten. Dort stießen sie nach eigenen Angaben auf Widerstände. Die Beamten hätten ihre Handlungsweise damit gerechtfertigt, dass die Eindringlinge eine alte Eigentumsurkunde vorgezeigt hätten – ein Umstand, der nach Ansicht der Geschädigten nichts mit dem nächtlichen gewaltsamen Einbruch, der aufgebrochenen Tür und der Ausräumung der Wohnung zu tun habe. Sie berichten von einer „unangenehmen und einschüchternden Behandlung“ und dass ein Beamter sie sogar vor einer möglichen Festnahme gewarnt habe, sollten sie das polizeiliche Vorgehen weiter infrage stellen.

Anzeige schließlich beim Bereitschaftsgericht

Auf Anraten ihrer Anwälte reichten die Geschädigten die Anzeige schließlich direkt beim Bereitschaftsgericht (Juzgado de Guardia) ein. Die Verwaltungsfirma verweist auf Vorfälle und frühere Anzeigen im Zusammenhang mit derselben Person. Die Eigentümergemeinschaft habe bereits erfolglos versucht, Einnahmen aus illegalen Tourismusvermietungen des Ex-Besitzers pfänden zu lassen.

Unternehmen fühlen sich schutzlos

Das Unternehmen äußert Besorgnis über die „Schutzlosigkeit“, in der sich Tourismusverwalter bei solchen Vorfällen befänden. Man warnt davor, dass „institutionelle Passivität“ die Prinzipien des effektiven Rechtsschutzes verletzen könnte, wie er in Artikel 24 der spanischen Verfassung garantiert ist. Der Vorfall wirft Fragen zum Schutz von legalen Gewerbetreibenden und zur Durchsetzung von Gerichtsurteilen auf.

Source

Nach oben scrollen
Share via
Copy link