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Gemeinde klagt Nachbar wegen wiederholter Fäkalien-Leckagen an

Gemeinde schließt sich Strafanzeige an

Die Gemeindeverwaltung von Granadilla de Abona auf Teneriffa hat sich einer Strafanzeige gegen einen Bewohner der Wohnanlage Santa Rita angeschlossen. Ihm wird vorgeworfen, mutwillig und wiederholt für Defekte an den Abwasserleitungen gesorgt zu haben, die zu Austritten von Fäkalien auf die öffentliche Straße geführt haben. Die Leckagen stammen aus einem Abwasserschacht des Gebäudes im Ortskern.

Wiederholte Notfall-Einsätze der Gemeinde

Die Kommunalverwaltung unter Bürgermeister José Domingo Regalado betont, dass das Gebäude im Eigentum des Kanarischen Wohnungsbauinstituts (Icavi) stehe. Seit der Entdeckung der ersten Schäden habe die Gemeinde „kontinuierliche, wiederholte und dringende Interventionen durchgeführt, um die Reinigung, Desinfektion und Sanierung der Zone zu gewährleisten“. Obwohl die Instandhaltung des Schachtes nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde falle, habe das Rathaus „unmittelbar und beständig gehandelt, um die öffentliche Gesundheit zu schützen, üble Gerüche zu vermeiden, Infektionsherde einzudämmen und die Belästigungen für Anwohner und Passanten zu minimieren“. Diese Maßnahmen seien mehrfach wiederholt worden, um die Austritte zu stoppen.

Mutmaßlich vorsätzliche Beschädigungen

In einer am Freitag, den 12. Dezember 2025, veröffentlichten Mitteilung stellt die Verwaltung klar, dass die Fäkalienaustritte aus dem Abwasserschacht der genannten Wohnanlage stammen. Weiter heißt es: „Die Defekte an den Rohrleitungen wurden wiederholt von einem Bewohner der Gemeinschaft selbst verursacht, was dazu geführt hat, dass das Problem nach jeder kommunalen Maßnahme erneut auftrat.“

Rechtliche Zuständigkeit liegt bei Mietergemeinschaft

Die lokale Regierung weist darauf hin, dass das Gebäude vermietet sei und die Instandhaltung und Reparatur des Schachtes rechtlich in die Verantwortung der Mietergemeinschaft, also der Mieter selbst, falle – und nicht in die der Gemeinde. Angesichts der „Schwere und Wiederholung der Vorfälle“ und ihres „Einflusses auf die Sicherheit und öffentliche Gesundheitsvorsorge“ habe die Wohnanlage bereits eine Anzeige gegen den mutmaßlich Verantwortlichen erstattet.

Gemeinde wird Nebenkläger im Strafverfahren

Die Antwort der Gemeindeverwaltung war eindeutig: „Zur Verteidigung des Allgemeinwohls und der öffentlichen Gesundheit hat sie beschlossen, sich dem Strafverfahren als geschädigte Partei anzuschließen.“ Zudem habe das Rathaus „die Staatsanwaltschaft über die Vorfälle informiert und alle notwendigen Informationen zur Aufklärung strafrechtlicher Verantwortlichkeiten beigetragen, um eine endgültige Lösung des Problems zu gewährleisten“.

Bekenntnis zu Gesundheit und städtischem Raum

Die Behörden schließen ihre Erklärung mit dem Hinweis, dass „die Gemeinde Granadilla de Abona ihr festes, beständiges und aktives Engagement für den Schutz der öffentlichen Gesundheit, das nachbarschaftliche Zusammenleben und den guten Zustand des städtischen Raums bekräftigt“. Dafür werde sie „weiterhin daran arbeiten, sicherzustellen, dass Situationen wie diese korrigiert werden und sich nicht wiederholen“, wie es in der am Freitag veröffentlichten Mitteilung der Regierungsgruppe heißt.

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