Sieben Jahre Haft für Basketballtrainer wegen Missbrauchs
Die zweite Strafkammer der Provinzgericht (Audiencia Provincial) von Santa Cruz de Tenerife hat einen Basketballtrainer zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann war angeklagt, eine minderjährige Spielerin seines Teams sexuell missbraucht zu haben. Die Verurteilung erfolgte wegen sexueller Nötigung und der Belästigung Minderjähriger über technische Kommunikationsmittel.
Tatzeitraum von Juni 2021 bis März 2022
Wie der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) mitteilte, fanden die Taten zwischen Juni 2021 und März 2022 statt. Zu den Freiheitsstrafen verhängte das Gericht weitere Maßnahmen gegen den Verurteilten. Ihm wird für die Dauer seiner Strafe das passive Wahlrecht aberkannt. Zudem ist es ihm untersagt, jeden Beruf, jedes Gewerbe oder jede Tätigkeit – ob bezahlt oder unbezahlt – auszuüben, die einen Kontakt mit Personen unter 18 Jahren mit sich bringt.
Kontaktverbot und Entschädigung
Das Urteil beinhaltet außerdem eine Annäherungs- und Kontaktverbotsauflage gegenüber dem Opfer. Nach Verbüßung der Haftstrafe folgt eine siebeneinhalbjährige Bewährungsaufsicht (libertad vigilada). Der Verurteilte muss der Geschädigten zudem eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro zahlen.
Missbrauch des Vertrauensverhältnisses
Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, die im vergangenen September von der Nachrichtenagentur Europa Press veröffentlicht wurde, hatte sich zwischen dem Angeklagten und der Minderjährigen durch das Training und die gemeinsamen Spiele ein absolutes Vertrauensverhältnis entwickelt. Der Trainer nutzte diese Situation aus. Über die Handynummer des Vaters, die er selbst benutzte, begann er verschiedene WhatsApp-Konversationen mit dem Mädchen.
Von Sportthemen zu sexuellen Avancen
Die Gespräche beschränkten sich zunächst auf sportliche Themen. Nachdem er das volle Vertrauen des Mädchens gewonnen hatte, schickte er ihr mit der Absicht, seine sexuellen Triebe zu befriedigen, verschiedene Nachrichten und Sprachnachrichten, in denen er sie zu vollständigen sexuellen Handlungen aufforderte. Schließlich kam es an einem Tag nach dem Training in der Sporthalle zu einem Übergriff. Beide gingen in die Umkleidekabine, da sie allein in der Einrichtung waren. Dort begannen sexuelle Handlungen, die erst aufhörten, als das Mädchen einen Anruf von seiner Mutter erhielt.
Anzeige durch die Mutter der Geschädigten
Die Mutter der Minderjährigen erstattete schließlich Anzeige bei der Polizei. Das Ermittlungsgericht ordnete daraufhin als dringende Vorsichtsmaßnahme ein Annäherungs- und Kontaktverbot des Beschuldigten gegenüber dem Opfer an.

