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easyJet muss zahlen: Passagier zu Unrecht abgewiesen

Ein routinemäßiger Morgen mit folgenschwerem Fehler

Der 2. Mai 2025 begann wie ein ganz normaler Tag am Flughafen von Gran Canaria, mit dem fast choreografierten Gewusel von Gepäckwagen, Koffern und Stimmen, die sich wie Linien auf einer unsichtbaren Landkarte kreuzten. Mitten in diesem Trubel näherte sich ein Passagier dem Check-in-Schalter für den easyJet-Flug EZY6676 mit Ziel Birmingham. Er hatte sein Ticket, seinen gültigen polnischen Personalausweis und eine legale, vorher festgelegte Aufenthaltsberechtigung im Vereinigten Königreich durch das EU Settlement Scheme. Was folgte, war ein Vorfall, der nun rechtliche Konsequenzen für die Fluggesellschaft easyJet nach sich zieht.

„Keine Airline würde das heute akzeptieren“

Nach Aussage des Passagiers, gestützt durch dokumentarische und audiovisuelle Beweise, verweigerte die Angestellte, die ihn bediente, den Zugang zum Flug EZY6676. Sie behauptete, er könne ohne Reisepass nicht nach Großbritannien einreisen und keine Fluggesellschaft würde sein Dokument an diesem Tag akzeptieren. Der Passagier verfügte über einen gültigen, in Polen ausgestellten Personalausweis und versichert, dass die Mitarbeiterin zu keinem Zeitpunkt bereit war, dessen Gültigkeit zu überprüfen oder die Intervention eines Vorgesetzten zuzulassen. Sie habe sich respektlos verhalten und keine fundierten Erklärungen angeboten.

Weigerung trotz eindeutigem Rechtsanspruch

Obwohl der Passagier aufgrund seines Status im EU Settlement Scheme (eine bis mindestens zum 31. Dezember 2025 gültige Ausnahme) das gesetzliche Recht hatte, mit seinem Personalausweis nach Großbritannien einzureisen, weigerte sich die Mitarbeiterin – laut Beweislage und Videoaufnahmen –, seine Situation zu prüfen oder einen Supervisor zu konsultieren. Die Ablehnung war kategorisch, ohne Überprüfung der Dokumente oder fundierte Begründung. Stunden später, ohne irgendwelche Dokumente geändert zu haben, konnte derselbe Passagier problemlos und ohne weitere Fragen mit einer anderen Fluggesellschaft nach Großbritannien fliegen. Dieser Umstand belegte eine schwerwiegende Inkonsistenz bei der Anwendung der Einwanderungsvorschriften durch das Bodenpersonal.

Schlichtungsstelle spricht Urteil: easyJet haftet

Der Betroffene reichte eine formelle Beschwerde bei der Regierung der Kanarischen Inseln ein, und der Fall eskalierte zum „ADR Aviation“, dem britischen Regulierungsgremium für Streitigkeiten im Luftverkehr. Am 6. November 2025 erließ diese Stelle eine rechtlich bindende Entscheidung: easyJet ist für das Geschehene verantwortlich und muss den Passagier finanziell entschädigen. Darüber hinaus drohen der Airline zusätzliche Sanktionen. Das für easyJet tätige Bodenabfertigungsunternehmen Menzies Aviation hat auf die vor über sechs Monaten eingereichte Beschwerde bislang nicht reagiert, was sowohl eine Verletzung des Verbraucherrechts als auch der eigenen Kundenservice-Verpflichtungen darstellen könnte.

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