Sieben Jahre Haft bestätigt: Sexualstraftat auf Fuerteventura
Der Oberste Gerichtshof Spaniens (Tribunal Supremo) hat die siebenjährige Freiheitsstrafe gegen einen Bewohner Fuerteventuras aufrechterhalten. Der Mann war wegen eines Sexualdelikts an seiner Ex-Partnerin von der Provinzialgerichtsbarkeit von Las Palmas verurteilt worden. Die Tat ereignete sich im Dezember 2019, als die Frau in die Wohnung des Mannes kam, um die Unterhaltszahlungen für ihre gemeinsame Tochter zu erhalten.
Tatablauf und verspätete Anzeige
Laut den vorliegenden Ermittlungen nutzte der Angeklagte den Aufenthalt der Frau in seiner Wohnung, um sie auf das Bett zu drücken. Die Ex-Partnerin begann zu weinen und versprach, keine Anzeige zu erstatten, wenn er sie gehen ließe, worauf der Mann einging. Etwa anderthalb Monate später, Anfang 2020, kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Täter und dem neuen Partner der Frau. Bei dem darauffolgenden Einschreiten der Guardia Civil offenbarte die Frau schließlich, dass der Grund für den Streit die zuvor erlittene sexuelle Nötigung war.
Einwände des Verurteilten zurückgewiesen
Der Verurteilte legte Revision ein und argumentierte unter anderem mit einer Verletzung seines Rechts auf die Unschuldsvermutung. Er führte an, die Aussage der Geschädigten sei von „Widersprüchen und Unglaubwürdigkeiten“ geprägt und die Tat erst Monate später zur Anzeige gebracht worden. Der Oberste Gerichtshof wies diese Einwände zurück.
Das Gericht verwies auf die aktuell geltenden strengen Grenzen für eine Überprüfung von Urteilen durch höhere Instanzen. Grundsätzlich gelte die im ersten Verfahren nach der Hauptverhandlung gewonnene Beweislage als gültig. Im vorliegenden Fall seien keine Anzeichen für Rachsucht, Feindseligkeit oder unehrenhafte Motive erkennbar, die die Glaubwürdigkeit der Aussage der Geschädigten trüben könnten. Mögliche Variationen in ihrer Schilderung werden als logisch und normal in derartigen Verfahrensabläufen angesehen.
Urteil bleibt in vollem Umfang bestehen
Der Oberste Gerichtshof befand die Entscheidung der Vorinstanzen als „logisch, begründet und vernünftig“. Damit bleibt das ursprüngliche Strafmaß von sieben Jahren Haft vollständig bestehen. Zusätzlich bestätigte das Gericht die Auflage, dass sich der Verurteilte nach seiner Haftentlassung für einen Zeitraum von 14 Jahren der Geschädigten nicht nähern darf.

